1. Reden wir miteinander ...

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Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von wien67, 7 Juli 2013.

  1. Nika

    Nika Gast-Teilnehmer/in

    Gabs eine Begründung?
    Und wie siehts mit dem zweiten Jobangebot aus? :)
     
  2. wien67

    VIP: :Silber

    Begründung gabs keine in der email. bei dem zweiten war ich auch schon letzte woche zum vorstellen und da wird mir die firma noch bescheid sagen und wie gesagt, von dem arzt muss ich auch noch angerufen werden. vielleicht wird das was bei den beiden
     
  3. Nika

    Nika Gast-Teilnehmer/in

    Drück dir die Daumen, dass es der Job wird, der dir am meisten zusagt. :)
     
    wien67 gefällt das.
  4. wien67

    VIP: :Silber

    Danke!!! Du hast mir geholfen :) Habe den Job als sekretärin bekommen :)

    Mich würde nebenbei mal was anderes interessieren. Weiß jemand wie das ist, wenn ich zB montags bis freitags vollzeit arbeite und ca. 1300 netto bekomme UND mir dazu aber noch einen samstagjob suche... muss ich danach beim finanzamt wirklich immer was zurückzahlen weil ich einen doppelten job habe? habe ich von einer verwandten gehört, aber ob es stimmt weiß ich leider nicht
     
    Nika und cyn gefällt das.
  5. Nika

    Nika Gast-Teilnehmer/in

    Hab ich gerne getan! :)
    Ich freue mich für dich, dass es der Job geworden ist, den du wolltest!

    Und ja, du musst dem Finanzamt etwas zurückzahlen.
     
  6. morty

    morty Gast-Teilnehmer/in

    ja, du musst sozialversicherung nachzahlen, (da kommt im folgejahr die vorschreibung für das ganze jahr, war zumindest früher so ...) und lohnsteuer.
     
  7. morty

    morty Gast-Teilnehmer/in

    nicht nur dem fa!
     
  8. Nika

    Nika Gast-Teilnehmer/in

    Ja, klar. :)
     
  9. wien67

    VIP: :Silber

    Und ist es bei irgendeiner Stelle die dafür zuständig ist, zB bevor ich den Doppeljob annehme mich dort zu erkundigen ob es zb bei der Gesamtsumme ein Problem wäre und ich später was zurückzahlen müsste? Jemand sagt dass es an die Summe ankommt wieviel ich im Jahr verdiene und die anderen sagen wieder dass man immer etwas zurückzahlen muss wenn man einen doppelte Beschäftigung hat.

    Eine Freundin meinte dass ihre Eltern auch immer mehr als normal im Jahr verdienen aber nie was zurückzahlen mussten, weil sie diese Formulare die man am Ende des Jahres ausfüllen kann, weiß den Namen davon jetzt nicht. Aber man füllt die aus, gibts dann beim FA ab und dann entscheiden die ob man noch was dazu bekommt oder einen gewissen Teil zurückzahlen muss. Die Freundin meinte wenn ich diese Formulare nie ausfülle damit ich was mehr bekomme, dann werde ich auch nie was zurückzahlen müssen??
     
  10. bar.bara

    VIP: :Silber

    Lohnsteuerausgleich heißt das :)

    Den kannst du online machen und vorab berechnen lassen, ob du was zurückkommst.
    Bei einer Nachzahlung sendest du einfach nicht ab und musst auch nichts zahlen.
     
  11. waswasi

    VIP: :Silber

    Wenn sie 2 Jobs hat, MUSS sie ihn machen, ob sie will oder nicht.
     
    morty und Pipina gefällt das.
  12. wien67

    VIP: :Silber

    Ja genau Lohnausgleich

    Na voll blöd :( Kann es aber sein dass die ein Auge zudrücken, wenn die sehen das ich zB alleine lebe und alles alleine zahle und das ich daher von den 2 Jobs nix zurückzahlen muss. Muss ich mich wegen der Sache beim Finanzamt erkundigen ob ich was zurückzahlen müsste wenn ich so viel verdiene oder gibts da eine andere Stelle?
     
  13. bar.bara

    VIP: :Silber

    Ich würde mich bzgl. Lohnsteuerausgleich an einen Steuerberater wenden - vielleicht gibt's so jemand ja bei dir im Bekanntenkreis?
     
    wien67 gefällt das.
  14. trilogie

    trilogie Gast

    leider wird weder die gkk noch das finanzamt ein auge zudrücken. wenn du einen samstagsjob annimmst, wird dieser wahrscheinlich geringfügig abgerechnet, das heißt, du zahlst nur unfallversicherung und keine lohnsteuer. korrekt wäre aber, beide gehälter zu addieren und von dieser summe die lohnabgaben zu berechnen. das kannst du leicht selbst machen. hier zum beispiel

    Brutto-Netto-Rechner



    du rechnest deine bruttogehälter zusammen, gibst die summe in den rechner ein und schaust, was du netto bekommen würdest. danach vergleichst du mit deinen gehaltszetteln und dann hast du den differenzbetrag, den du nachzahlen wirst müssen. arbeitnehmerveranlagung musst du trotzdem machen und wenn du sonderausgaben hast, wirst du auch etwas rückerstattet bekommen.
     
    wien67 und BuddhaLight gefällt das.
  15. BuddhaLight

    VIP: :Silber

    Auge zudrücken :D
     
  16. morty

    morty Gast-Teilnehmer/in

    nein, arbeitnehmerveranlagung. lohnsteuerausgleich hats früher geheißen, den gibts aber nicht mehr.
     
    wien67 gefällt das.
  17. wien67

    VIP: :Silber

    Ja na ich finds blöd wenn man schon in der lage ist und arbeiten möchte dass sie es uns sozusagen "verbieten"

    Danke euch werde das mal machen :)
     
  18. Morgengrauen

    Morgengrauen Gast-Teilnehmer/in

    wieso verbieten?

    andere die mit einem job so viel verdienen wie du mit zwei würdest, müssen ja auch alle abgaben bezahlen.
     
  19. BuddhaLight

    VIP: :Silber

    Alles Verbrecher! :mad: :D
     
  20. wien67

    VIP: :Silber

    Ja stimmt auch wieder.. :meh:
     

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