1. Reden wir miteinander ...

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Anmeldebescheinigung

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von NataljaS, 4 Juli 2008.

  1. NataljaS

    NataljaS Gast-Teilnehmer/in

    "hol-" Pflicht hin oder her, wie aemilia schon geschriebenen hat wissen die meisten behörden noch nicht mal selber das so eine Anmeldebescheinigung exestiert!!! und dann versuch mal dir information zu holen, wenn die dame die beim Meldeamt sitzt dir keine auskunft geben kann, weil sie es selber ned weiß! (Ich habe nämlich sehr wohl nachgefragt was ich noch alles brauche, aber mir wurde gesagt das ich mich nur noch beim arbeitsamt und bei der WGKK melden muss, was ich ja auch gemacht habe)
    Ausserdem würde ich mal an deiner stelle das wort "präpotent" nochmal nachschlagen... wenn du schon mit fremdwörtern um dich schmeisst , dann solltest du vielleicht auch wissen was dieses bedeutet! Dein satz ist nämlich sowas von unsinnig!

    Suchwort:präpotent Beschreibung: 1. übermächtig; 2. österr.: überheblich
    :rolleyes::rolleyes::rolleyes::rolleyes::rolleyes:
    (im gegensatz zu dir, war das wort präpotent beim weekendler, der dich jetzt kritisierte auch angebracht, weil du überheblich und übermächtig diskutierst!)

    :genauso::goodpost:

    _____________________________________________________________________
    Wissts Ihr, wenn es in diesem staat ein bisschen weniger freunderlwitschaft geben würde, dann würden auch die mitarbeiter bei den behörden sich auskennen und die bürger richtig informieren!
    (wenn man beim staat ein hoches Tier als freund hat, der den jenigen dann in eine behörde hineinbringt , aber der hineingebrachte von dieser arbeit einfach keinen blassen schimmer hat und fehl am platz ist!)
     
  2. Weekendler

    Weekendler Gast

    @hasenfratz

    und noch etwas, mache dich doch hier nicht lächerlich und zum affen, wenn das jemand liest oder du in deinem umfeld erzählst, von deiner erfindung hol-pflicht, dann lachen dich alle aus, insbesondere deine mutter und dein vater, du machst dich hier echt nur zum affen...

    und punkt 2

    mich freut es, dass ich der lacher des abends für dich war:D
    weil anscheinend hast du in deinem leben, wie man aus dir herauslesen kann, so wie manch andere forenschreiber, e nicht viel zum lachen, dann seit doch froh, lachen ist die beste medizin und zudem noch sehr gesund:D

    einen schönen tag noch (hol-pflicht) looooooooool :D

    ps: alkohol macht birne hohl, jawohl .... ;)
     
  3. Sternchen55

    VIP: :Silber

    Du weißt aber hoffentlich schon, das man, wenn man bei der Gemeinde beschäftigt ist, immer wieder Kurse besuchen muss, um eben bescheid zu wissen. Bitte jetzt nicht rundum schlagen, nur weil du sauer wirst:eek:

    Keiner kommt allwissend zur Welt;)

    Meine Mum kam auch von Deutschland nach Österreich. Allerdings kann ich hierzu nichts genaueres sagen, ich bekams ja nich nicht mit, so im Bauch liegend.

    Ich weiß nur, das sie bei meinem Paps mitversichert war und zwar eine Aufenthalts, aber keine Arbeitsbewilligung hatte. Die hat sie dann zusamsammen mit der Staasbürgerschaft (nanona) gehabt.
     
  4. ellela

    ellela Gast

    Die Unkenntnis eines Gesetzes schützt nicht vor der Anwendbarkeit des selben. DAS IST SO. Sogesehen ergibt sich sehr wohl die Verpflichtung sich über die notwendige Rechtslage selbst zu informieren.
    Wenn sich bei der Straßenverkehrsordnung was ändert kannst du dich bei einem Strafzettel auch nicht beschweren, dass die Polizei dich nicht vorher informiert war.
     
  5. NataljaS

    NataljaS Gast-Teilnehmer/in


    der vergleich ist zwar doof aber bitte, wie weekendler schon geschrieben hat, man kann sich nicht über etwas informieren, wenn man nicht weiss, überwas man sich informieren soll, ich hoffe du checkst was ich meine, nocheinmal und ein allerletztesmal, das meldeamt muß verpflichtet werden, dir über diese anmeldebsch. auskunft zuerteilen, kein ausländer kann die österreichischen gesetze schmecken oder riechen...


    ende der diskussion
     
  6. dafeschefranzi

    dafeschefranzi Gast-Teilnehmer/in

    so funktioniert des ned. aber wenn's dir da ned passt.........ehschowissen...:cool:
     
  7. ellela

    ellela Gast

    Ja, Ende. Ich packs überhaupt nicht.
     
  8. zwetsch

    VIP: :Silber

    ? ich kapier's nicht ganz. hab' den thread jetzt auch nur überflogen. du hast ja eh von der anmeldebescheinigung erfahren, oder meintest du erst jetzt nach einem jahr? du hast ja deine freunde gefragt ob sie das kennen.

    ich hab' mich damals, als ich nach deutschland gegangen bin, eben vorher informiert was ich alles brauche und machen muss und habe dann beides (melden und aufenthaltsgenehmigung für EU-Bürger) am selben tag erledigt. zweiteres war eine formsache, ging recht schnell. und dass bürokratie bei einem umzug ins ausland (und wenn's auch nur innerhalb der EU ist), ansteht ist doch selbstverständlich-auch wenn ich, zugegegeben, selbst überrascht war, dass man als EU-Bürger innerhalb der EU eine aufenthaltsgenehmigung braucht.

    edit: so, noch einmal den ersten beitrag gelesen:du hast es anscheinend eh schon erledigt, und wolltest dich anscheinend nur aufregen, dass du nicht sofort informiert wurdest.
     
  9. Enola

    Enola Gast-Teilnehmer/in

    Aber die meisten Ausländer schaffen es, sich richtig zu informieren, also so schwierig kann es auch nicht sein. :)

    Und wenn du schon hier bist, als Ausländerin, dann zügle dich ein wenig puncto den Staat, der dich aufgenommen hat, so auszuschimpfen. Oder geh zurück, wo du hergekommen bist, dort ist sicher alles besser.
     
  10. fst

    fst Gast-Teilnehmer/in

    Habe nicht alles gelesen, aber zumindest in unserem Meldeamt liegt Information zur Anmeldebescheinigung für EWR-Bürger. So erfuhr ich bei der Anmeldung meines Sohnes, dass er dies braucht. Ich und meine Tochter nicht, da schon vor 1.1.2006 gemeldet. Also nicht vergessen auch das Baby - sofern nicht-österreichischer EWR-Bürger - anzumelden, wirst eh daran erinnert wenn Du das KBG beantragst.
     
  11. Ich-bin-Ich

    Ich-bin-Ich Gast-Teilnehmer/in

    also ich hab jetzt alles überflogen und möchte nur grundsätzlich manches richtigstellen was da so an informationen kursiert.....

    1. information ist eine holschuld, kein staat der welt ist bei jedem neuen meldezettel der ausgestellt wird verpflichtet einen beamten zu bemühen der sich darüber gedanken macht, was dieser oder jener bürger und/oder ausländer den nun für informationen brauchen würde, damit es ihm in österreich wohlergehe.
    simples beispiel: ich war ein jahr in brasilien wohnhaft, gleichzeitig mit mir war dort eine deutsche kollegin. ich hab mich im inland noch um alle nötigen papiere und das visa gekümmert - sie wollte dies vor ort erledigen, was rechtlich in brasil einfach nicht möglich ist. sie entschied sich dann ein jahr dort als illegale zu bleiben, ich war legal dort. rechtzeitige informationen muss man sich immer selbst beschaffen - die konsequenzen aus versäumnissen sind selbst zu tragen.

    was innerhalb der eu und mit schengen sicher dazu kommt ist die vermeintliche illusion, man könne wie und wo man wolle - wer sich dieser ergibt und sich nicht informiert ist dennoch selbst schuld. die anmeldebescheinigung ist ein mittel zur verhinderung des sozialtourismus, welches es in ALLEN eu-ländern gibt, und ich denke nicht das deutschland mir beim ausstellen des meldezettels gleich sämtliche sonstigen wege erklären würde bzw. einen beamten beschäftigt der dann exklusiv für mich nachdenkt um nur ja keine information - bis hin zum ansuchen um sozialzuschuss - auszulassen, welche ich ev. benötige... verpflichtet ist deutschland wie österreich nicht dazu.

    österreich ist ein eigenständiger staat und keine deutsche provinz - auch wenn es oftmals als solche betrachtet wird. wenn jemand nach polen oder spanien auswandert nimmt er ja auch nicht an, dass er einfach dorthin fährt einen meldezettel abholt und zu arbeiten beginnt, sondern man würde sich informieren und die nötigen formalitäten zügig erledigen. warum sollte es dann in österreich anders sein - weil die sprache dieselbe ist? die annahme ist irgendwie - tschuldigung - doch recht naiv. und so überfordernd ist es nicht in ein land einzureisen, einen meldezettel abzuholen und einen antrag bei der ma35 einzureichen .... im gegensatz zu dem was einwanderer aus serbien, USA etc... so erledigen müssen ist das kinderfasching.


    2. schwangerschafts- und geburtskosten werden definitiv (und das weiß ich auch zu 100% - weil ich die frauen mit den 5000€ rechnungen betreue :rolleyes:) NICHT automatisch vom staat getragen. in österreich sind für alle rechtmäßig gemeldeten (da genügt der meldezettel) personen, die mutter-kind-pass untersuchungen kostenfrei. allerdings auch nur die vorgeschriebenen 5 untersuchungen mit den 2x ultraschall. laborkosten (z.b. die 2x blutlabor) sind für nicht-versicherte bereits ein problem.
    kosten welche für nicht krankenversicherte personen KEINESFALLS übernommen werden sind die geburtskosten. es empfiehlt sich somit für alle schwangeren sich RECHTZEITIG am besten zu beginn der schwangerschaft, jedenfalls aber 2 monate vor beginn des mutterschutzes zu informieren ob die eigene krankenversicherung im fall des falles die kosten trägt.

    3. sozialhilfe.... für österreichische staatsbürger bzw. ausländer mit mehrjährigen LEGALEM (also inkl. Anmeldebestätigung) aufenthalt in österreich springt, wenn alle stricke reißen im falle einer nichtversicherung die sozialhilfe inkl. krankenversicherung ein. dies ist aber auch noch an verschiedene andere bedingungen geknüpft, wie z.b. ein haushaltseinkommen (zu welchem das einkommen des mannes dazugezählt wird) unter dem mindestbedarfssatz, etc....
    der bezug von sozialhilfe und ein positiver visa-bescheid (bzw. eine visa-verlängerung) schließen sich quasi aus (ausnahme eine vorherige langjährige arbeitstätigkeit innerhalb österreichs, bzw. hier geborene ausländer).... ich kann mir vorstellen, dass dies bei einer anmeldebescheinigung ähnlich ist, da eine "selbsterhaltungsfähigkeit" nicht gegeben ist.


    was alles genau als "kapital" angesehen wird kann ich leider nicht sagen. ich weiß nur, dass es für deutsche staatsbürger die rechtsauslegung eh eher locker gehandhabt wird, allerdings "blöd spielen" sollte man sich auch nicht und rechtzeitig umfangreiche informationen einzuholen wenn ich mich in einem anderen land niederlassen will, bleibt mir nicht erspart, da jetzt die schuld auf "österreich" und sein verwaltungssystem abzuladen empfinde ich persönlich als unverschämt, noch dazu wo gerade wien mehr als genug migrationsberatungsstellen und sogar gratis rechts- und gerichtsbestand über diverse staatliche und soziale organisationen anbietet - ein simpler anruf dort hätte genügt. diese informationen werden interessierten personen also an keiner stelle "vorenthalten".

    liebe grüße
    jutta
     
  12. dafeschefranzi

    dafeschefranzi Gast-Teilnehmer/in

    das stimmt schon so. aber im gegensatz z.b zu den verhältnissen in den usa wird bei uns im zweifelsfall trotzdem zuerst die leistung erbracht und erst danach abgerechnet.
    da kommt es dann auch hin und wieder vor, dass die spitalsrechnung wegen uneinbringlichkeit am spitalserhalter hängen bleibt... (mir liegt das vielstrapazierte wort sozialschmarotzer auf der zunge...)

    wenn dann, wie hier, die informationsresistenz zu einer durchaus berechtigten, aber eigentlich ursprünglich vermeidbaren, rechnung führt, dann finde ich das eigentlich schwer okay. :cool:
     
  13. Ich-bin-Ich

    Ich-bin-Ich Gast-Teilnehmer/in

    also die "uneinbringlichkeit" wird meist erst nach gerichtsverhandlungen zugestanden und die rechnung der prozesskosten ist nicht wenig.
     
  14. dafeschefranzi

    dafeschefranzi Gast-Teilnehmer/in


    ...offensichtlich sind die spitalserhalter wehrhafter als niedergelassene ärzte.... :cool:
     
  15. NataljaS

    NataljaS Gast-Teilnehmer/in

    @Ich-bin-Ich

    Ich wollte mich bei dir ganz herzlichst bedanken das du mir den Tip mit dem Spaarbuch gegeben hast... denn jetzt ist alles in ordnung und es zählt auch als "Einkommensnachweis".
    Vielen dank!!!:D:umarmen:
    (wennigstens einer der wirklich wertvolle Tips gibt und nicht nur unsinnigen schmarn von sich gibt)
     
  16. Hasenfratz

    VIP: :Silber

    No, Fräulein Wochenendler, warum du gesperrt bist, wundert mich nicht, Mäderl!
     
  17. Hasenfratz

    VIP: :Silber

    Was fehlt Dir bei meinem "Präpotent"?

    Überheblich passt doch voll auf Dich und Deine Weekend-Freundin!

    Wenn es Dir hier zu viel Freunderlwirtschaft gibt, was hält Dich davon ab, zurück nach Deutschland (oder Russland, vielleicht ist es dort NOCH besser) zu gehen?

    Tschühüs!
     
  18. sV7g

    sV7g Gast

    erstmal :D! die posterstellerin möchte den thread löschen lassen, weil sie sich blamiert hat ;)

    hat zwar Ich-bin-Ich schon geschrieben.. aber im kurzen nochmal

    bevor man sich selber ganz schön dümmlich dastehen lässt und leute wegen einer "holschuld" blöde auslacht.. mal bei wikipedia nachschlagen.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Holschuld

    dann macht man sich auch ned so schnell lächerlich ;o)
     
  19. talamestra

    talamestra Gast-Teilnehmer/in

    ich hatte die infos nach ein paar klicks

    auf help.gv.at findet man unter einreise alles was man wissen sollte....

    als mein mann aus der schweiz kam (und das ist ja, wie wir wissen kein eu land) haben wir drei monate vorher damit begonnen, infos zu sammeln.

    mit nationalität hat das meiner meinung nach nichts zu tun, eher mit bequemlichkeit und dem hoffen "wird scho nix passieren".


    ich hoff, dass alles gut ausgegangen ist

    lg tal
     

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