1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

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Anmeldebescheinigung

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von NataljaS, 4 Juli 2008.

  1. NataljaS

    NataljaS Gast-Teilnehmer/in

    ich werde eh nichts mehr zum thema sagen, ausser es möchte jemand hier noch einen tip oder eine information geben !
    es gibt leider zu viele gehässige menschen auf dieser welt, die das forum dazu benutzen auf anderen rumzuhacken anstatt erfahrungen und wissen auszutauschen!
     
  2. Bambi

    Bambi Gast-Teilnehmer/in

    Das musst Du 100%ig nicht,das wieß ich sicher!

    Und Weekendler:
    Stimmt, es ist unwahrscheinlich ohne je in einem Land gearbeitet zu haben Unterstützung zu bekommen.Ich kam her, ohne Arbeit ohne alles.Ich war die ersten 1,5 Monate hier nicht Krankenversichert, bekam kein Geld vom AMS. Es ging einfach nicht. Als ich dann Arbeit hatte und kurz wieder arbeitslos wurde leider, habe ich für die 2 Wochen auch Geld vom AMS bekommen und war auch Krankenversichert.
     
  3. Weekendler

    Weekendler Gast

    es ist schon richtig, dass wenn man in Ö nicht versichert ist und man muss zum arzt, dass man es privat bezahlen muss, dass zahlt einem nicht der staat, eine freundin vonmir war mal beim arzt, ihre eu-krankenkarte war abgelaufen, dann wurde ihr mitgeteilt, dass sie 50€ bezahlen muss, also vonwegen, der staat zahlt da was. er zahlt eben nichts..

    und zum anderen thema, dasselbe für in und ausländer. geld bekommt nur der vom staat, der auch gearbeitet hat außer sozialhilfe und selbst da, muss derjenige alle unterlagen mitbringen, wo er gemeldet ist, etc etc..

    also ich würde mal eher sagen, dass die einheimischen menschen, die arbeitslos sind oder notstandshilfe haben, den staat eher ausnützen, nicht alle, aber sehr viele, als eu bürger weil den eu-bürgern das leben schwerer gemacht wird..
     
  4. Bambi

    Bambi Gast-Teilnehmer/in

    Ja, wenn man krank wird und zum Arzt muss muss man zahlen.Doch eine werdende Mutter kann die Vorsorgeuntersuchungen sowie dieGeburt selbst kostenlos machen.

    Das hab ich gefunden:
    Bei fehlen einer KV sind vom Sozialreferat auch die Kosten der Krankenbehandlung einschließlich der fürdie SS und Entbindung erforderlichen medizinischen Btereuung u Spitalsunterbrngung zu übernehmen. Auf Hilfe zum Lebensunterhalt und diese sog "Krankenhilfe" besteht Rechtsanspruch. Anträge dafür müssen an das Sozialreferat gerichtet werden.
     
  5. Weekendler

    Weekendler Gast

    Die Vorsorgeuntersuchung steht allen Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Österreich einmal jährlich kostenlos zu, unabhängig davon, ob diese versichert sind oder nicht.
    Die Krankenkasse, weisst auch daraufhin, dass die Geburt bei nichtvorhanderner KV, selbst bezahlt werden muss.

    Aber in der Diskussion ging es darum, dass "fescher" :) franz gemeint hat, er müsse von seinen Kosten, die Geburt der Mütter die keine KV haben bezahlen, ich habe ja viel Schwachsinn gelesen und auch gehört, aber das ist dann eben zuviel des guten, der soll froh sein, dass er mit seinem gehalt, wenn er denn arbeitet, seine rechnungen bezahlen kann und darf und nicht so grossspurig daherreden, ich hoffe bambi, du vestehst was ich meine...
     
  6. Fruchtikus

    Fruchtikus Gast

    äh aber KBG beziehen wollen heißt vom österreichischen Staat zu leben.
     
  7. Weekendler

    Weekendler Gast


    das heisst nicht vom österreichischen staat leben, weil das kindergeld jeder mutter zusteht und die widerum einen zukünftigen steuerzahler auf die welt bringt, der tausendmal mit seinen steuern, das kinderbetreuungsgeld wieder zurückbezahlt...


    dann müsste laut deiner aussage, jede mutter vom österreichischen staat leben, deine aussage ist lächerlich.... siehe meinen roten beitrag..
     
  8. Enola

    Enola Gast-Teilnehmer/in

    Danke für diesen Tipp, ich werde ihn mir zum Herzen nehmen.





    Ja, sie ist die "gute" Ausländerin.
     
  9. Bambi

    Bambi Gast-Teilnehmer/in

    @Weekender:
    Jap, versteh schon :)
    Wie in meinem Post aber erwähnt, muss keiner für Geburten oder Vorsorgeuntersuchungen die zum Wohle des Kindes stattfinden was zahlen.Man stellt nen Antrag beim Sozialreferat.
     
  10. dafeschefranzi

    dafeschefranzi Gast-Teilnehmer/in


    jetzt bist aber eindeutig du ein nasser esel......:cool:
     
  11. Hasenfratz

    VIP: :Silber

    @nataljia:

    Ich darf Dich ersuchen, mir keine PRIVATEN Nachrichten zu schicken.

    Du brauchst Dich mir gegenüber nicht zu rechtfertigen, ich hab Dich schon richtig verstanden.

    Guter Ausländer, schlechter Ausländer. Eh´ ganz einfach.
     
  12. NataljaS

    NataljaS Gast-Teilnehmer/in

    erstens mal hat dieser fred nichts mit arigona zu tun deswegen auch die privat nachricht, zweitens bitte ich dich mich zu zitieren wenn ich irgendwo geschrieben haben sollte das es gute ausländer und schlechte ausländer gibt und drittens wenn du keine privaten nachrichten erhalten willst (also im vornhinein) musst du den jenigen dann sperren oder ignorieren!
    und wenn du schon im vorn hinein weisst wie ich denke, dann spaar dir die tipserei und stell hier nicht falsche tatsachen auf!(dann bekommst auch keine privaten nachrichten:rolleyes:)
     
  13. Weekendler

    Weekendler Gast


    nicht ärgern nataljas nur wundern, er ist halt nicht der allerhellste;)
     
  14. Weekendler

    Weekendler Gast

     
  15. Hasenfratz

    VIP: :Silber

     
  16. silvie

    silvie Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Also zu allererst, es gibt eine EU-Richtlinie, die diese Erfordernisse (Anmeldbescheinigung) regelt. Man wollte damit innerhalb der EU den Sozialtourismus verhindern. Es ist keine österreichische Erfindung.

    Natürlich muss man sich über die genauen Bedingungen informieren, am besten BEVOR man in einen anderen Staat auswandert. Das hilft Natalja aber jetzt auch nicht weiter.

    An NataljaS:
    Achtung: Du brauchst nach der Geburt auch eine Anmeldebescheinigung für dein Kind, das als deutscher Staatsbürger zur Welt kommt. Da brauchst du wieder mehr Geld, du musst zusätzliches Geld als Existenzmittel für dein Kind und eine Krankenversicherung für dein Kind nachweisen (Krankenversicherung für das Kind müsste über den Kindesvater unter Mitversicherung gehen, erkundige dich aber bei der KK deines LG).
    Und aufpassen:
    Beantragst du Sozialhilfe in Ö. wie schon der Rat kam (Sozialreferat), dann gibst du damit zu, dass du kein Geld hast und bekommst keine Anmeldebescheinigung.

    Was ich nicht verstehe: woher hast du eine Krankenversicherung bei deiner Mutter in Deutschland? In Ö. ist es nämlich so, dass man eine Mitversicherung bei den Eltern grunds. nur hat, wenn man gemeinsam wohnt. Ist das nicht auch in Deutschland so? Wenn ja, dann hast du wahrscheinlich das nächste Problem (auch wenn du das mit der Anmeldebescheinigung hinbekommst), weil wenn du in Deutschland angegeben hast, dass du dort bei deiner Mutter lebst und quasi nur vorübergehend in Ö. bist und sie für deinen Unterhalt aufkommt, dann hast du deinen Lebensmittelpunkt ja in Deutschland.
    Für österreichische Familienleistungen muss man den Lebensmittelpunkt in Ö. haben. Hast du ihn in Deutschland, dann hast du Anspruch auf die deutschen Familienleistungen.
    Die Angaben bei den österr. Behörden müssen mit denen bei den deutschen Behörden zusammenpassen!

    LG und alles Gute
    S.
     
  17. In Deutschland kann man mitversichert sein, ohne bei der Person zu leben. Man kann den Antrag auf Familienversicherung auch ohne das Wissen des Hauptversicherten machen. Ich hab selbst nie bei meiner Mutter gelebt und immer eine Krankenversicherung über sie gehabt. So ist das halt in Deutschland. Wenn man im Ausland lebt, kann man Kindergeld in Deutschland oder aber Familienhilfe in Österreich bekommen. Beides geht natürlich nicht. Aber das soll Natalja selbst entscheiden.

    Und noch was bzgl. Anmeldebescheinigung. Ich ging auch davon aus, dass dies der Meldezettel ist. Steckt ja schließlich auch das Wort melden drin. Das es noch zusätzlich etwas gibt, hätte man auf dem Einwohnermeldeamt durchaus bekannt geben können. Ist echt nicht zu viel verlangt. Und daher ein österreichisches Problem und nicht der EU.
     
  18. Hasenfratz

    VIP: :Silber

    Information ist aber immer noch eine "Hol"-Pflicht.

    Ein "österreichiches" Problem ist höchstens das, dass manche Ausländer zu präpotent (oder zu dumm) sind, die für sich relevanten Fragen beizeiten für sich zu klären.
     
  19. Klar, weil es ja auch so logisch ist, dass es einen Unterschied gibt zwischen einem Meldezettel und einer Anmeldebescheinigung. Ich hab nämlich einfach mal spontan eine kleine Umfrage unter meinen österreichischen Freunden gestartet, ob sie auch unter der Anmeldung den Meldezettel verstehen und alle sahen das genauso. Entweder sind wahrscheinlich alle dumm, nicht nur wir Deutschen oder du bist wahnsinnig intelligent.
    Ich hab mich direkt nach meinem Zuzug nach Österreich hier angemeldet und egal welche Behörde und auch mein jetztiger Arbeitgeber wollten lediglich den Meldezettel sehen. Da geht man natürlich davon aus, dass man bei der Anmeldung wohl irgendwas vergessen hat, ist ja ganz klar. Wozu brauch ich eine zusätzliche Anmeldung, wenn anscheinend nicht mal die meisten österreichischen Behörden und Co wissen, dass es sowas überhaupt gibt.
     
  20. Weekendler

    Weekendler Gast


    ich kann mir aber nicht eine hol.pflicht holen, wenn ich nicht weiss, welche info ich eigentlich brauche und es ist keine pflicht sich zuinformieren, wie soll denn das gesetz aussehen? sie sind verpflichtet sich zu informieren? wenn die leute nichteinmal wissen, überwas sie sich informieren sollen, du bist schon ein bissl auf der nudelsuppen dahergeschwommen und präpotent bist du mit deinen aussagen selber, so schauts aus im hexenhaus, herr "obergscheit":D
     

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