1. Reden wir miteinander ...

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AMS - Schulung - Krankenstand

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von anroma, 5 März 2014.

  1. anroma

    VIP: :Silber

    Das ist mir schon klar - was sie vorher verdient hat, tut aber im Moment trotzdem wenig zur Sache, weil davon ohnehin das ALG berechnet wurde.
    92 % vom ALG bekommt sie, wenn sie alleine lebt - ansonsten wird bis auf die freigrenze des Partners, von derzeit € 624,-- alles abgezogen.

    Wenn wir jetzt bei den fiktiven 1500,-- ausgehen, werden 876,-- abgezogen - überleg mal, wieviel Frau verdient haben muss, um da noch etwas zu bekommen, das geht sich nichtmal mit einem Bruttoverdienst von 2000,-- aus.
     
  2. flip210475

    flip210475 Gast-Teilnehmer/in

    Rechnest du jetzt vom Gehalt des Partners?
     
  3. anroma

    VIP: :Silber

    Ich rechne von beiden Gehältern.
    Wenn der Partner fiktive 1500,-- verdient, muss die Frau mehr als 2000,-- verdient haben, damit sie noch Notstandshilfe bekommt.

    Ich finde ja auch komisch, dass das Existenzminimum bei € 1000,-- pro Person liegt, der Freibetrag des Partners eines Notstandshilfebeziehers aber nur € 624,-- beträgt.

    Wird beim Einkommen des Partners das Jahrszwölftel berechnet, oder nur das Gehalt ohne Sonderzahlungen?
     

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