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AMS - Schulung - Krankenstand

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von anroma, 5 März 2014.

  1. Elephant

    Elephant Gast-Teilnehmer/in

    Es ist nur die Höhe aber nicht das Arbeitslosengeld. Die 140 Tage bleiben es. Und das ist der Punkt.
    Beispiel 2 geht nicht.
     
  2. anroma

    VIP: :Silber

    Ja ok, war falsch ausgedrückt - weil sich für den ALG-Empfänger ja nur die Auszahlungsstelle ändert, nicht aber der Tagsatz.
    Bei Schulung verringert sich die Bezugsdauer für das ALG-Schulung durch Krankenstand aber sehr wohl, weil diese Tage, in denen man Krankengeld bekommen hat, nicht nachgeholt werden können
     
  3. anroma

    VIP: :Silber

    Ja, trotzdem ist es für den ALG-Empfänger egal, von welcher Stelle er das Geld bekommt, wenn die Bezugshöhe dieselbe ist.

    Und warum geht Beispiel 2 nicht?
    Warum dürfen fehlende Kursteile nicht nachgeholt werden?
     
  4. Elephant

    Elephant Gast-Teilnehmer/in

    Und dein Fehler ist, das du falsch denkst. Nenn es nicht Arbeitslosengeldschulung (das ist nämlich nicht Arbeitslosengeld) sondern nenne es Förderungsgeld oder wie auch immer.
    Wenn man Notstandshilfe erhält und eine Schulung macht, heißt die Leistung ja auch anders.
     
  5. Elephant

    Elephant Gast-Teilnehmer/in

    Weil du während dem Krankenstand keinen Kurs beginnen kannst.
    Und wenn du bist 13.4.2014 Anspruch auf Arbeitslosengeld hast und du mit 13.4.14 deinen 140 Tag konsumiert hast, ist es bei Kursbeginn ab 14.4.14 entweder Notstandshilfeschulung oder Deckelung des Lebensunterhaltes .
     
  6. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn
    VIP: :Silber


    Jetzt weiß ich was du meinst - sie hat sich wieder in die Schulung zurückgemeldet - dann ist es klar- denn dann ist Krankenstand auch bei der zuständigen Kursleitung etc. zu melden - für das AMS ist man im Kurs und es ändert sich nichts - dass sie einen Teil der Schulung versäumt hat interessiert auch nicht, es sind so viel ich weiß 70 oder 75 Prozent die absolviert werden müssen sonst muss wiederholt werden - gilt aber nur für die sogenannten Deppenkurse - richtige Ausbildungen bekommt man nicht noch einmal.

    -Fleur-
     
    #46 -Fleur-, 7 März 2014
    Zuletzt bearbeitet: 7 März 2014
  7. anroma

    VIP: :Silber

    Bitte - ich habe den Leistungsbescheid meiner Bekannten bei mir liegen, da steht:

    Arbeitslosengeld - Schulung
     
  8. anroma

    VIP: :Silber

    Und bevor die Frage auftaucht, warum ich den Bescheid habe:
    Meine Bekannte ist meine Nachbarin, die keinen Drucker hat, mir deshalb den Bescheid per Mail geschickt hat und dann zu mir rüberkam, damit wir uns das gemeinsam ansehen.
     
  9. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn
    VIP: :Silber


    Das passt schon und sie wird auch Fahrgeld bekommen.

    -Fleur-
     
  10. anroma

    VIP: :Silber

    Sie hat aber keine 70 - 75% erreicht, wie denn, wenn sie von 12 Wochen Kurs, rund 5 Wochen krank war?
    Und ja, es war eine "Maßnahme", und nein, sie wurde nicht aufgefordert, den Kurs zu wiederholen, zumal bei der letzten Ausschreibung das Institut, in dem der Kurs stattfand, scheinbar nicht mehr berücksichtigt wurde - zumindest gibt es dort aktuell keine Kurse.
     
  11. anroma

    VIP: :Silber

    Ja, horrende € 1,90 pro Tag :oops:
     
  12. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn
    VIP: :Silber


    Dann bekommt sie wahrscheinlich demnächst wieder eine Zuweisung - jedenfalls war sie für das AMS im Kurs ob sie im Krankenstand ist oder nicht - darum verschiebt sich da auch nix.

    -Fleur-
     
  13. Elephant

    Elephant Gast-Teilnehmer/in

    Gut ich probiere es so:
    Arbeitslosengeld - AMSzeit ohne Kurs
    Arbeitslosengeldschulung - Kurszeit = aber nicht Arbeitslosengeld
    Warum sie es so nennen, weiß ich nicht.
    Und auf dem Mitteilungsblatt steht die Dauer drauf, die der Länge des Kurses entspricht. Wenn der Kurs anfängt, bekommt man dieses Schreiben. Hört der Kurs auf, dann kommt das nächste Mitteilungsblatt und auf dem steht dann wie lange dann wieder das Arbeitslosengeld geht.
     
  14. anroma

    VIP: :Silber

    Nein, weil das Kursinstitut ist verpflichtet, das AMS über die Anwesenheit und Fehlzeiten zu informieren und entsprechende Belege mitzusenden, sonst hätte sie das Geld ja tatsächlich doppelt bekommen, einmal vom AMS und einmal von der Krankenkassa.
    Also das AMS weiß sehr wohl, wann welcher Schulungsteilnehmer im Kurs ist oder nicht, bzw. wo er war, wenn er nicht im Kurs war.
     
  15. anroma

    VIP: :Silber

    Ja, und wenn man zwischendurch in Krankenstand war, bekommt man nach dem Krankenstand auch einen mit Unterbrechung.
     
  16. Elephant

    Elephant Gast-Teilnehmer/in

    Entschuldigung, aber wie sollen Teile eines Kurses gemacht werden, wenn es den Kurs gar nicht mehr gibt?
    Warum will man einen Kurs weitermachen, wenn er so schrecklich ist?
     
  17. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn
    VIP: :Silber


    Na sicher müssen die melden, wie soll sonst berechnet werden - das ist aber schon alles in dem Fall.

    -Fleur-
     
  18. anroma

    VIP: :Silber

    Weil man mit der bevorstehenden Notstandshilfe seine Fixkosten nicht zahlen kann und das kleiner Übel wählt, in der Hoffnung Zeit zu gewinnen, um nach rund 300 Bewerbungen doch Arbeit zu finden?
     
  19. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn
    VIP: :Silber


    Hat in dem Fall aber leider (für sie) nicht funktioniert :( ansonsten wird es aber genau deswegen so gehandhabt.

    -Fleur-
     
  20. anroma

    VIP: :Silber

    Der Krankenstand war aber nicht zum Zwecke der Zeitgewinnung, sondern Lungenentzündung.
    Grundlos lässt sie die Krankenkassa nicht solange im Krankenstand.
     

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