1. Reden wir miteinander ...

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AMS - Schulung - Krankenstand

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von anroma, 5 März 2014.

  1. anroma

    VIP: :Silber

    Macht nichts. ;)
     
  2. Belico

    VIP: :Silber

    ah verstanden, - ich kann nur sagen, wie das AMS denkt bzw. denken könnte...
    Also sie bekommt die DLU und die Kursnebenkosten nur wenn sie auf der Schulung ist. Wenn sie nicht auf der Schulung ist und statt dessen krank, erhält sie für die Tage Krankengeld und ab dem dritten Tag "erspart" sich das AMS, ihr diese DLU und die Kursnebenkosten auszuzahlen. So wie bei den Berufstätigen ja auch die GKK ab dem dritten Tag zahlt. Aber die Rahmenfrist für das Arbeitslosengeld wird um die Dauer, wo sie auf der Schulung war wirklich "erstreckt". Zusätzlich zum AMS Geld noch das wegen Krankheit nicht verbrauchte Schulungsgeld zu erhalten ist nicht drin, dann würde sich ihr Tagsatz ja verdoppeln und zudem andere Schulungsteilnehmer anregen, während der Schulung krank zu werden.
    lG
    belico
     
  3. anroma

    VIP: :Silber

    Wenn man aber nicht in Schulung ist und krank wird, bekommt man die Tage, die man Krankengeld bekommen hat, ja auch hinten drangehängt. Das könnte die Arbeitslosen ja auch animieren, oft und lange in Krankenstand zu gehen, um länger Arbeitslosen zu bekommen.

    Abgesehen davon, dass die Krankenkassa sicher niemanden grundlos insgesamt 37 Tage im Krankenstand belässt.

    Meiner Bekannten geht es ja nciht darum, dass sie Kranken- und DLU gleichzeit bekommen hätte wollen, sondern dass diese Krankenstandstage eben an die Restarbeitslosenzeit angehängt werden und sich damit ihr ALG-Bezug um die 34 Tage verlängert - oder sie die Möglichkeit hat, die fehlenden Module am Kursende nachzuholen.
     
  4. anroma

    VIP: :Silber

    Umgekehrt ist es ja so, dass das AMS ja für jeden Krankenstandstag eines Schlungsteilnehmers ab dem 4. Tag dankbar sein muss, weil sie für diese Zeit keine DLU zahlen müssen.
    Für das AMS ist jeder langzeitkranke Schulungsteilnehmer ein Gewinn.
     
  5. Privatrice

    Privatrice Gast-Teilnehmer/in

    Ja, vielleicht steckt das AMS auch hinter den diversen Grippewellen.
    Deine Denkungsart ist schon ziemlich schräg. Diese Schulungen kosten einen Haufen Geld und können
    im Übrigen nur in einem relativ engen Rahmen gewährt werden, es bringt relativ wenig, wenn die Teilnehmer nicht anwesend sind.
     
  6. anroma

    VIP: :Silber

    Was heißt gewährt werden? Die Bekannte wurde zu einer Schulung zwangsverpflichtet, die ihr absolut nichts brachte.
    Eine Schulung, die sie selbst gewählt hatte, die ihr größere Chancen am Arbeitsmarkt ermöglicht hätte, wurde nicht genehmigt, obwohl die Kosten dieselben gewesen wären.

    Zudem wurden die Schulungen ab Jänner total überbucht, in Schulungsräumen, die für 15 Leute ausgelegt waren, wurden 22 Leute reingesetzt, es wurden neue Schulungsräume errichtet, die ebenso total überbesetzt waren, das zog sich durch alle Module.
    Sie hatte in einem Modul 2 Mütter sitzen, die je ein 2-jähriges Kind hatten und 35 Wochenstunden den Kurs besuchen mussten + Fahrtweg.
    Regelmäßiges bewerben war nicht möglich, weil sie bis auf 2 Module nur 3 Stunden pro Woche einen PC zur Verfügung hatte, usw.
    Wenige Tage vor Weihnachten wurde ein dritter PC-Raum geschaffen (2 gab es für insgesamt rund 1500 Schulungsteilnehmer) der wurde mit 20 funkenagelneuen PC´s mit Windows 8 ausgestattet.

    Da lebt eine ganze Industrie von Arbeitslosen.

    Umgekehrt kostete der Kurs pro Teilnehmer € 1500,-- für 12 Wochen, pro Woche eben 35 Unterrichtseinheiten, da kommst auf Kosten von € 3,60 pro Teilnehmer und Unterichtseinheit - na wie wertvoll kann so ein Kurs sein?

    Mir wurden da Storys erzählt, wo man nicht mehr ganz sicher ist, ob das mit rechten Dingen zugeht, aber wo kein Kläger, da kein Richter.....
     
    #26 anroma, 7 März 2014
    Zuletzt bearbeitet: 7 März 2014
  7. flip210475

    flip210475 Gast-Teilnehmer/in

    Fakt ist, dass ein Kurs oder ein Krankenstand den Bezug des ALG UNTERBRICHT.
    Diese Zeit wird nach dem Kurs oder Krankenstand angehängt Punkt aus.

    Beim Notstand ist das nicht so, dass kann ich dir gleich sagen, der wird durch gar nichts unterbrochen.

    Die Überlegungen die Du anstellst, sind hier fehl am Platz.

    Und nur wenn sich die Kursteilnehmer zusammentun, wird sich etwas ändern, aber solange die meisten ihren Mund halten und sich nur überall anders aufregen, aber nicht an die Öffentlichkeit gehen, wird sich nichts ändern.
     
  8. anroma

    VIP: :Silber

    Es geht ja nicht um Notstand, denn der wird ja eh fast unendlich verlängert.
    Dass Krankenstand und Kurs die Arbeitslose verlängert, ist uns schon klar - wir verstehen nur nicht, warum Krankenstand im Kurs die Arbeitslose nicht auch verlängert, denn das AMS spart sich ja auch in der Zeit des Krankenstands im Kurs das ALG.

    Man liest ja ohnehin immer in den Meiden, was da so alles passiert, aber was ändert es?
    War ja erst vor Kurzem der Fall, dass jemand, der ein dreiviertel Jahr vor der Pension ist, auf ein Bewerbungstraining geschickt wurde.
     
  9. flip210475

    flip210475 Gast-Teilnehmer/in

    Weil die Länge des zu beziehenden Arbeitslosengeld von den Dienstjahren errechnet wird. Je länger man arbeitet umso mehr Alg Anspruch hat man.
    Seit wann kann man doppelt etwas in Anspruch nehmen, das geht weder beim AMS noch bei sämtlichen Unterstützungen. Sobald man dass von einer Instution bekommt, kann man es nicht nochmal von einer anderen in Anspruch nehmen.

    Das AMS spart sich bei sämtlichen Krankenständen das ALG egal ob zur Zeit ein Kurs ist oder nicht, dass eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

    Man liest Einzelfälle in den Medien, dass ich ein klitzekleiner Bruchteil dessen, was sonst noch abläuft.

    Aber auch hier muss man beide Seiten betrachten, es gibt auch bei den Arbeitslosen genug, die es auf Teufel kommraus ausnutzen.
     
  10. anroma

    VIP: :Silber

    Ganz so einfach ist es auch nicht:
    Das Arbeitslosengeld wird grundsätzlich für 20 Wochen zuerkannt. Es wird für 30 Wochen gewährt, wenn in den letzten 5 Jahren arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigungen von 156 Wochen vorliegen.

    Wieso doppelt?
    Gehe ich in der Arbeitslosen in den Krankenstand, dann wird der Anspruch und Bezug ab dem 4. Krankenstandstag quasi gestoppt und erst wieder aktiviert, wenn ich mich vom Krankenstand zurückmelde - ab dem 4. Tag krankenstand bekomme ich Krankengeld.
    Bedeutet, wenn ich 20 Wochen Anspruch habe, am Beginn der 11. Woche dann 4 Wochen in Krankenstand gehe, bekomme ich ab dem 4. Tag Krankengeld und der Anspruch auf restliche 9 Wochen und 3 Tage Arbeitslose bleibt erhalten, das bedeutet, meine Anspruchsdauer verlängert sich um die Zeit in der ich Krankengeld erhalten habe.
    Bedeutet dann im Klartext, ich habe mit dem Krankengeldbezug - der ja dieselbe Höhe hat, wie das ALG - eigentlich nicht 20 Wochen Arbeitslose, sondern 24 Wochen.
    Nein eben nicht, ab dem 4. Krankenstandstag wird der Anspruch gestoppt und wird mit dem VOLLEN Restanspruch erst wieder nach Gesundmeldung aktivert.
    Stimmt schon, aber diese Leute werden auch nicht weniger, wenn man engagierte und arbeitswillige Leute gemeinsam mit den Sozialschmarotzern in Zwangskurse steckt, im Gegenteil - da besteht mehr Gefahr, dass vorerst engagierte Leute sich denken, "wozu soll ich mich anstrengen, wenn es anders auch geht, ich habe den lebenden Beweis ja neben mir sitzen."
     
  11. Elephant

    Elephant Gast-Teilnehmer/in


    NEIN!
    Es sind keine 24 Wochen Arbeitslosengeld. Es bleibt bei 20 Wochen, weil das andere ist Krankengeld.
    Wenn man 140 Tage Anspruch hat, bekommt man 140 Tage (ausser es gibt eine Sperre oder man meldet sich früher ab) vom AMS.
    Es sind wieder 2 verschiedene Leistungen.
     
    flip210475 gefällt das.
  12. anroma

    VIP: :Silber

    Ja, es sind 2 verschiedene Lestungen, aber es ändert sich an der Bezugshöhe nichts, sehr wohl aber an der Gesamtbezugsdauer.
    Das bedeutet, Notstandshilfe brauche ich bei 4 Wochen Krankenstand erst nach insgesamt 24 Wochen einreichen.
    Hingegen bei der Schulung ist es egal, ob ich im Krankenstand oder in Schulung bin, da bleiben es immer diese 12 Wochen, unabhängig davon, ob ich durch Krankheit eine Unterbrechung habe oder nicht.

    Das wiederum bedeutet, wenn ich von den 12 Wochen Schulung 4 Wochen krank bin, zahlt das AMS nur 8 Wochen und die Krankenkassa 4 Wochen, somit für das AMS 4 Wochen Ersparnis.
     
  13. Elephant

    Elephant Gast-Teilnehmer/in

    Auch wenn man Notstandshilfe erhält und im Krankenstand ist, bekommt man nach dem 4. Tag Krankengeld. Und da ist dann die Höhe genauso wie bei der Notstandshilfe.
    Das mit den 24 Wochen verstehe ich nicht. Notstandshilfe wird ja für 364
    Tage gewährt = 52 Wochen.
    Und die Gesamtbezugsdauer vom Arbeitslosengeld (nur von dieser Leistung) bleibt gleich. 140 Tage bleiben 140 Tage. Nimm einen Kalender zur Hand und zähle die Tage nach.
     
  14. Privatrice

    Privatrice Gast-Teilnehmer/in

    Verstehst Du nicht, dass es sich beim Krankenstand um einen anderen Versicherungsfall handelt, nämlich den der Arbeitsunfähigkeit und nicht der Arbeitslosigkeit?

    Das ist nicht irgendeine superraffinierte Idee des AMS sondern eine Trennung die es immer schon gab und die auch Sinn macht.
    Der Bezug von Krankengeld verringert die Bezugsdauer von ALG nicht. Es ruht nur in dieser Zeit.
     
    #34 Privatrice, 7 März 2014
    Zuletzt bearbeitet: 7 März 2014
  15. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn
    VIP: :Silber

    Ich weiß nicht ob es schon jemand reinkopiert hat - von der AMS - Seite:

     
  16. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn
    VIP: :Silber

    Ich würde auch sagen, dass wenn angenommen 24 Wochen ALG zuerkannt wurden bei 4 Wochen Krankenstand sich der Termin zur Antragsstellung für die Notstandshilfe um 4 Wochen verschiebt.

    -Fleur-
     
  17. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn
    VIP: :Silber

    Wenn du sagst "verlängert" ist das verwirrend - ich weiß aber was du meinst - sie muss dann den Antrag für die Notstandshilfe statt im April erst im Mai stellen - ist es so nicht, stimmt was nicht - dagegen muss man sich schon wehren denn Notstandshilfe ist weniger als ALG.

    -Fleur-
     
  18. anroma

    VIP: :Silber


    Drücke ich mich tatsächlich so unverständlich aus?
    Beispiel 1:
    Arbeitslosenbezug: 30.12.2013 - 13.04.2014 = 20 Wochen
    Krankengeldbezug 03.03.2014 - 30.03.2014 = 4 Wochen
    Ende des Arbeitslosenbezugs verschiebt sich auf 11.05.2014
    Somit habe ich vom 30.12.2013 - 11.05.2014 insgesamt 24 Wochen die Höhe des Arbeitslosenbezugs.

    Beispiel 2:
    Arbeitslosenbezug: 30.12.2013 - 13.04.2014 = 20 Wochen
    Schulung: 14.04.2014 - 06.07.2014 = 12 Wochen
    Krankengeldbezug: 31.03.2014 - 27.04.2014 = 4 Wochen
    Das Ende bleibt trotzdem 06.07.2014 - die 4 Wochen Unterbrechung der Schulung wird nicht berücksihtigt.
     
  19. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn
    VIP: :Silber


    Die 20 Wochen bleiben immer 20 Wochen, weil die 4 Wochen Krankengeld nicht mitgerechnet werden - vergiss das alles, es verändert nur das Datum Ende Arbeitslosenbezug.

    -Fleur-
     
    #39 -Fleur-, 7 März 2014
    Zuletzt bearbeitet: 7 März 2014
  20. anroma

    VIP: :Silber

    Genau so ist es - nur wird eine Unterbrechung nur bei ALG, nicht aber bei Schulung berücksichtigt.
    Wirst du in der Schulung für längere Zeit krank, hast du Pech gehabt, denn den fehlenden Schulungsteil kannst nicht nachholen, und somit erspart sich während einer Schulung das AMS für die Zeit des Krankengeldbezugs das Arbeitslosengeld-Schulung.
     

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