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AMS Geld zurückzahlen

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von bahamamama, 14 Oktober 2013.

  1. anroma

    VIP: :Silber

    Dennoch gibt es eine Höchstgrenze des Arbeitslosenbezugs, egal wieviel du verdienst und es gibt auch eine Höchstdauer des Anspruchs, egal wielange zu einbezahlt hast.

    Es gibt eine freiwillige Versicherung, aber keine Pflichtversicherung.
     
  2. Q

    Q Gast

    Versteh ich nicht. Wenn sie ab April gut verdient hat, muss sie rückzahlen, wenn das selbständig war, aber nicht, wenn das unselbständig war?


    Sie wurde erst im April 2013 selbständig. Da wäre sie schön blöd, wenn sie freiwillig zahlen würde, sie hat ja aus unmittelbar vorangegangener Unselbständigkeit sichtilich eine Anwartschaft, die friert bekanntlich für Zeiten der GSVG-Versicherung beitragsfrei ein.
     
  3. Pythia

    Pythia Gast-Teilnehmer/in

    Q: zum ersten Punkt. nein, meiner Meinung nach nicht.

    zum zweiten: generell gesprochen, nicht auf den Fall hier bezogen
     
  4. anroma

    VIP: :Silber

    Wenn sie unselbstständig gut verdient hätte, hätte sie die 2 Wochen vom April rückzahlen müssen, weil es ja offenbar eine Überschneidung gab:

    Soweit ich informiert bin, wird die Restanwartschaft eingefroren und das wären dann nicht mehr 26 Wochen, sondern 26 minus der verbrauchten Wochen - und selbst dafür gibt es eine Grenze, wielange die unselbstständige Erwerbstätigkeit zurückliegen darf.
     
  5. Q

    Q Gast

    Von einer Grenze wüsste ich nix.
     
  6. bahamamama

    bahamamama Gast-Teilnehmer/in

    Erstmal danke für eure Hilfe - wie vermutet ist das ganze komplizierter als gedacht :)

    PythiaPythia: danke, ich werde mich nochmal mit dem AMS in Verbindung setzen bzw. der zu erbringenden Nachweise!

    Bis jetzt habe ich diese Information auch nur mündlich von einem Betreuer. Der hat da irgendwas in die Wege geleitet und gemeint ich bekommt alles weitere schriftlich. Ich hoffe da kümmert sich noch jemand darum der sich mit der Materie auskennt. Der Betreuer machte da nicht so den Eindruck.
     
  7. anroma

    VIP: :Silber

    Seit 1. Jänner 2009 besteht durch eine gesetzliche Änderung für selbstständig Erwerbstätige die Möglichkeit, in die Arbeitslosenversicherung einbezogen zu werden. Grundsätzlich benötigen Sie für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld innerhalb der letzten 24 Monate (= Rahmenfrist) insgesamt 52 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung. Wenn Sie bereits einmal Arbeitslosengeld bezogen haben sind 28 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung im letzten Jahr (= Rahmenfristfrist) ausreichend. Liegen die Zeiten im ausreichenden Ausmaß vor, haben sie die sogenannte „Anwartschaft“ auf das Arbeitslosengeld erfüllt.


    Häufig gestellte Fragen - Arbeitsmarktservice Österreich
     
  8. Q

    Q Gast


    Das hier ist das Interessante: Wer zum Zeitpunkt des Antrittes selbständiger Erwerbstätigkeit eine Anwartschaft hat, dessen Anwartschaft verlängert sich zeitlich unbegrenzt um die Zeiten der selbständigen Erwerbstätigkeit.

    Z.B: in meinem eigenen Fall wäre das hinausgeschmissenes Geld gewesen, die Arbeitslosenversicherung zu zahlen: Ich war unmittelbar vor Antritt meines Gewerbes 7 Jahre angestellt, also hatte ich Anfang 2009 eben genau diese zeitlich unbegrenzte Anwartschaft. Wozu hätte ich Beiträge zahlen sollen? Der Anspruch ging in meinem Fall auf eine Anwartschaft aus dem Jahr 1995 zurück, und das hätte problemlos funktioniert.
     
  9. anroma

    VIP: :Silber

    Ich hatte vor meiner Selbstständigkeit auch eine Anwartschaft, als wir die Firma schlossen und ich kurzfristig arbeitslos war, meinte man am AMS, da müsse man nachrechnen, ob die Anwartschaft nicht schon zu lange zurückliegt.

    Die unbegrenzte Anwartschaft scheint es erst seit 2009 u geben.
     

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