1. Reden wir miteinander ...

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..ärger mit Vormieter!

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Babs87, 28 Oktober 2011.

  1. striezerlhase

    VIP: :Silber

    Ich würde die Whg. so nehmen. Auch wir haben unsere Whg. von den Vormietern mit Möbeln übernommen (im guten Einvernehmen). Der Genossenschaft war es vollkommen egal.Was uns gefällt konnten wir behalten, der Rest kam weg. Wir haben ihnen auch noch Übersiedeln geholfen.

    Da waren einige Dinge dabei, wofür wir eine Menge Geld auf Ebay bekamen. Alleine für das Lilienporzellan bekamen wir 500 Euro.

    Vielleicht könnt ihr euch doch noch mit ihm einigen, da er es anscheinend doch noch in die Länge ziehen kann.
     
  2. Babs87

    Babs87 Gast-Teilnehmer/in

    ja eh, aber es ist halt echt eine zache Sache das alles zu machen und so

    Ja wirklich blöd! dabei haben wir das eh so "schlau" geplant:cool: Ich weiß aber für mich persönlich sind die Möbel wirklich nichts wert und ich kann auch nichts davon gebrauchen weil ich alles habe! Ich werd nochmal mit meinem LG drüber reden ob wir die Möbel einfach nehmen und entsorgen. Mir wird das alles zu blöd mit dem diskutieren und so..für mich ist das einfach nur ein kleines Machtspielchen..finde ich halt
     
  3. Babs87

    Babs87 Gast-Teilnehmer/in

    Ja ich glaube so wird's bei uns jetzt auch sein wenn er sich noch umstimmen lässt.
     
  4. independence

    VIP: :Silber

    Ich wusste gar nicht, dass man eine Wohnungskündigung zurückziehen kann? Welche Fristen gibt es da?

    Wir warten auch schon gespannt auf die ersten Besichtigungen unsere Gen.wohnung. Unsere Möbel sind aber nur 2,5 Jahre alt und im Prinzip wollen wir nur die Küche zu einem fairen Preis "verkaufen".. alles andere nehmen wir eh mit. Bin schon gespannt wies wird..
     
  5. Babs87

    Babs87 Gast-Teilnehmer/in

    Ja man kann schon, aber es muss schon einen richtigen Grund geben. Also nur weil wir die Möbel nicht übernehmen wollen ist kein akzeptierter Grund.


    Wenn es 2 1/2 Jahre alte Möbel sind dann versteh ich es ja, aber 30 Jahre :eek:
     
  6. Happyness

    Happyness Gast-Teilnehmer/in

    So eine Verhaltensweise finde ich schäbig.

    Ich hoffe ihr kommt nie in die Situation euch auf eine Abmachung mit einem Nachmieter verlassen zu müssen!?
     
  7. Babs87

    Babs87 Gast-Teilnehmer/in

    Weil?

    Ich hab ihm ja nicht versprochen ablöse zu bezahlen oder die Wohnung zu nehmen! Und nachdem er nicht das recht hat sich einen nachmieter auszusuchen habe ich der Genossenschaft mitgeteilt das ich die Wohnung ohne Möbel nehme.. also fühl ich mich nicht schuldig
     
  8. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn
    VIP: :Silber

    In diese Situation komme ich garantiert nie - ich habe Wohnungen gesehen, da waren in jedem Raum windschiefe Nut-und Federbretter mit ausgeschnittenen Löchern an den Decken, fleckige und kaputte Wände und Böden, verbogene Jalousien und Küchen die Ungarn, die sonst alles mitnehmen, stehen gelassen haben - und die trauten sich 4000.- Euro verlangen - DAS ist schäbig und noch dazu ungesetzlich - denn der Nachmieter ist schon einmal nicht verpflichtet das Inventar zu übernehmen - der kann froh sein, dass man nicht im Nachhinein zur Schlichtungstelle geht und ein Schätzgutachten machen läßt,

    das er dann bezahlen, das ungerechtfertigt Verlangte zurückzahlen und eine Strafe bis zu einer Höhe der ungerechtfertigten ungesetzlichen Ablöse extra noch.
    Also ich rate jedem, korrekt zu sein - denn auf jemandem wie mich zu treffen, kann dann noch das geringere Übel sein.

    -Fleur-
     
  9. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn
    VIP: :Silber

    Charakteristisch: Charakteristisch für alle Ablösen ist, daß man praktisch immer vor der Alternative steht, die geforderte Ablöse egal ob diese zur Gänze
    ungerechtfertigt oder ,,nur" überhöht ist - ohne darüber zu verhandeln zu bezahlen oder die Wohnung nicht zu bekommen.

    Genossenschaftswohnungen: Die Bestimmungen des MRG über unzulässige Ablösen gelten in den meisten Fällen auch hier. Jemand, der aus einer
    Genossenschaftswohnung auszieht und von seinem Nachfolger eine überhöhte Ablöse für die zurückgelassenen Möbel verlangt, was leider immer häufiger
    vorkommt, muß damit rechnen, daß der solcherart Übervorteilte die Schlichtungsstelle einschaltet

    Nachmieter - gleichwertige Gegenleistung: Nach dem MRG sind Ablösezahlungen, denen keine gleichwertige Gegenleistung gegenübersteht, verboten. Hat der
    Vormieter ein Weitergaberecht oder gestattet ihm der Vermieter, einen Nachmieter zu präsentieren, darf er von seinem Nachmieter für die diesem überlassenen
    Möbel und Investitionen nur einen Betrag verlangen, der exakt dem Wert dieser Dinge entspricht. Sollte der Nachmieter der Meinung sein, er habe zuviel bezahlt,
    wird der Wert im Streitfall von einem Sachverständigen geschätzt

    Und weil jemand geschrieben hat, der Ablöse-Vertrag muß ein Kaufvertrag sein.....großer IRRTUM:

    Rückforderungsverzicht: Auf den Anspruch, eine ungesetzliche Ablöse zurückzufordern, kann im vorhinein nicht rechtswirksam verzichtet werden. Wäre das möglich,
    wäre der Schutzzweck der normierte Ablöseverbote nicht gesichert.



    Sachverständigen: Da das Gericht bei Möbel und Investablösen feststellen muß, was die Dinge tatsächlich wert waren, wird dem Verfahren ein Sachverständiger
    beigezogen. Auf Grundlage des von ihm er stellten Schätzgutachtens fällt das Gericht sodann seine Entscheidung. Da das Honorar in den meisten Fällen nicht gerade
    niedrig ist und von den Verfahrensparteien zu bezahlen ist, empfiehlt es sich bei geringeren Summen, vor Einholung eines Gutachtens eine einvernehmliche Lösung
    mit dem Gegner zu versuchen.

    Zinsen: Im Außerstreitverfahren nach dem MRG können Sie die von Ihnen bezahlte unzulässige Ablöse samt 4 % Zinsen zurückverlangen. Ein darüber hinaus
    gehender Ersatz von Zinsen (etwa weil Sie einen Kredit zu einem weitaus höheren Zinssatz aufnehmen mußten) könnte allenfalls in einem Schadenersatzprozeß
    eingeklagt werden

    http://www.mieterschutzverband.at/msv/index.php?id_link=13

    -Fleur-
     
  10. die nachmieter mit überhöhten geldforderungen abzocken zu wollen ist in ordnung? wenn man rechtswidrig menschen bescheißen will, dann passt es schon wenn diese dem jenigen das geld wieder abnehmen wollen.
    außerdem handelt es sich eigentlich nicht um eine abmachung, sondern darum dass die potentiellen nachmieter genötigt werden für sperrmüll eine große summe zu zahlen und dann auf eigene kosten diesen sperrmüll entsorgen sollen.
     
  11. Weigelie

    Weigelie Gast-Teilnehmer/in

    Man kann die Kündigung einer Genossenschaftswohnung nicht rückgängig machen! Auf Basis welcher Rechtsgrundlage sollte das denn das möglich sein?

    Ist der Mietvertrag mit der Genossenschaft schon unterschrieben worden bzw. habt ihr eine schriftliche Zusage, dass ein Vertrag abgeschlossen werden wird? Sollte mit der Genossenschaft eine "direkte Übergabe" vereinbart worden sein, dann werdet ihr schwer verhindern können, dass die alten Möbel in der Wohnung bleiben. Aber ihr müsst keinen einzigen Cent dafür bezahlen!
     
  12. Pixels

    Pixels Gast-Teilnehmer/in

    oder auch in ein carla lager! ;)

    Wenn es deine Herzenswohnung ist, wirst du sie wohl selbst ausräumen müssen... :eek:
    Dabei kannst du in einem Zug gleichzeitig auch dafür sorgen, dass sich vielleicht jemand ganz woanders darüber sehr freut. :)
    Und dann die Wohnung ganz nach deinen Vorstellungen gestalten... :)

    Lose - Win - Win :)
     
  13. Happyness

    Happyness Gast-Teilnehmer/in

    Mir ging es darum:

    Dass man sich mit der Ablöse einverstanden erklärt um die Wohnung zu bekommen und dann von der Vereinbarung zurücktritt.....nicht darum, ob eine Ablöse überteuert ist oder nicht.
     
  14. ist nur ein "zum schein akzeptieren" da man sich dessen bewusst ist es handelt sich um eine rechtswidrige forderung.
    da besagte person ja genötigt wird diese ablöse zu zahlen, andernfalls die wohnung nicht bekommt, ist es eine durchaus akzeptable variante.

    wenn man dem nachmieter die wohnung so übergibt, dass es rechtlich ok ist, hat man auch nicht solche probleme zu befürchten. einfach ablehnen und eine andere wohnung suchen, hätte ja den effekt, dass der vormieter den nächsten abzockt und man dies nicht verhindert, was sicher verwerflicher ist, als das scheinbare einverständnis und die klärung der sachlage durch jemanden der sich mit der gesetzeslage gut auskennt :D
     
  15. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn
    VIP: :Silber

    Ich habe mich mit der Materie genau beschäftigt, als mein Sohn eine Gem. Wohnung in Direktvergabe (Jungwiener-VM-Schein) gesucht hat. Was einem da unterkommt ist unfaßbar.

    Ein Punkt ist sowieso, dass man vor Vertragsabschluß nichts bezahlt - weiß man, ob auch das, was zugesagt wird in der Wohnung verbleibt - und den tatsächlichen Zustand sieht man erst wenn geräumt ist - die Kästen leer sind, die Geräte getestet hat etc. ....

    Weiters, darf der Vormieter die Möbel anbieten - man muß sie aber nicht nehmen
    verlieren Möbel etc. jährlich 10 % an Wert - bei 10 Jahren also 0 (RECHNUNGSDATUM)
    dürfen div. Investitionen wie neues Bad, Böden, ausmalen - nicht vom Nachmieter, sondern vom Vermieter (in dem Fall Gemeinde) verlangt (Rechnungen) werden, da diese standartmäßig zur Ausstattung gehören etc. etc. - und die Gemeinde/Genossenschaft=Vermieter verlangt u.U. den Urzustand wieder herzustellen.

    -Fleur-
     
  16. Babs87

    Babs87 Gast-Teilnehmer/in

    Ich finds sowieso eine Frechheit - er will die Möbel nicht mehr - er möchte damit nichts mehr zu tun haben und will ablöse... naja, wie auch immer, ich werde morgen mal mit der Rechtsabteilung telefonieren mal schauen.

    meinen lg konnte ich nicht überzeugen die Möbel einfach zu nehmen und auf den Müll zu bringen oder verschenken. er will sich die Arbeit nicht antun, ich verstehe es auch weil das meiste bleibt natürlich an ihm alleine hängen ich kann mit kind nicht ständig mit helfen oder die kleine dauernd zu den Omas geben :(
     
  17. Babs87

    Babs87 Gast-Teilnehmer/in

    Ja kann man schon, man braucht einen akzeptierten Grund. nur weil wir die Möbel nicht nehmen ist das kein Grund!

    Nein, es ist eben noch nichts unterschrieben worden - da waren dauernd die Feiertage dazwischen, die Sachbearbeiterin war dazwischen auch auf urlaub und er hatte somit "viel zeit" sich so quer zu stellen.
     
  18. Genius4

    Genius4 Gast-Teilnehmer/in

    Ich setz mich jetzt vielleicht in die Nesseln, aber ein Umzug ist arbeit und wenn ich diese eine Wohnung unbedingt haben will ( weil 3 Zimmer Wohnungen gibts genug ) dann auch mit Möbeln, aber ja, es ist arbeit, so ist das Leben.

    Ich bin mit 4 Kleinkindern umgezogen, quasi alleine weil die alte Wohnung für die Übergabe ja auch noch hergerichtet werden musste, ohne Oma oder sonst einem Babysitter, ich lebe noch.
     
  19. aber du hast die alte wohnung noch hergerichtet. das muss die TE ja auch. dass sie aber den müll des vormieters auch entsorgen soll ist nicht ok. und da würd ich evtl. auch zum schein mündlich ohne zeugen
    darauf eingehen und es dann aber besenrein verlangen.
     
  20. Dianna

    Dianna Gast-Teilnehmer/in

    Übernimm die Möbel und schenk sie der caritas oder mach einen Gratismöbelflohmarkt in willhaben. Wo Gratis steht bist die Sachen im nu los!
     

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