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Ackerland - wo Grundstückspreis erfragen?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von E.Liza, 9 Februar 2014.

  1. geraldwien

    geraldwien Schnitzel-mit-Tunke-Hasser
    VIP: :Silber

    So gerne ich deine Beiträge sonst lese - diesmal enttäuschst du!
     
  2. E.Liza

    VIP: :Silber

    geraldwiengeraldwien: Da muss ich dir Recht geben! ;)

    @oxymoron: Es ging ja eben darum, dass der Verkäufer den Wert wissen will.
    Es geht hier nicht um Profis, die Gründe hin- u. herschachern, Geschäfte machen wollen, Anwälte einschalten etc.
    Es geht schlicht um einfach um einen alten Mann, dem sein Garten zu viel geworden ist u. der ihn jetzt zu einem fairen Preis weiterverkaufen will.
     
  3. maho

    VIP: :Silber

    Da du mich da ansprichst muss ich gleich mal korrigieren..... die Gemeinde hat ihren "Raumordnungsplan" neu gestalten "wollen" --- offizielle Ausschreibung in der Gemeinde bezüglich Wünsche nach Umwidmungen.... bei Bürgermeisters Verwandten gingen sogar "entlegene Bauplätze" durch (Plätze wo noch keine Häuser vorhanden waren) , die anderen bekamen Absagen weil ja noch Bauplätze von Seiten der Gemeinde vorhanden waren..... also Willkür pur - mein Bauvorhaben hätte sich voll in eine bestehende Siedlung eingegliedert - wäre ja nur ein Haus mehr gestanden wo jetzt eben mitten in der Siedlung noch 2000qm Privatgrünfläche sind....
     
    #43 maho, 20 Februar 2014
    Zuletzt bearbeitet: 20 Februar 2014
  4. flip210475

    flip210475 Gast-Teilnehmer/in

    Ist aber nichts neues dass die Herren Bürgermeister so handeln, wie in der Politik ebenso, kennst wem - bist wer ;)

    Traurig aber wahr
     
  5. MarBig

    MarBig Häuslbauer a.D.

    Da Bebauungspläne/Raumordnung vor allem ÖEK Örtlichex Entwicklungskonzept durch Land geprüft werden reicht es wohl nicht nur dem BGM zu kennen ;)
     
  6. Bebicat

    VIP: :Silber


    Genau deshalb meinte ich ja, das es kein Wunschkonzert ist. In einigen Beiträgen (aber nicht unbedingt in deinem) kam das so rüber. ;)
     
  7. maho

    VIP: :Silber

    Wenn der BGM in den "passenden" Bezirks-und Landesstellen nicht unbekannt ist, so ist vieles kein "großes Problem" - glaubs mir......
     
  8. Komodowaran

    Komodowaran Gast-Teilnehmer/in

    ois wie wenn des so einfach wäre, haha
     
  9. Komodowaran

    Komodowaran Gast-Teilnehmer/in

    Widmungen kann man sich heutzutage nicht mehr erschleichen, die unterliegen einem strengen Prüfmechanismus.
     
    #49 Komodowaran, 3 März 2014
    Zuletzt bearbeitet: 3 März 2014
  10. Komodowaran

    Komodowaran Gast-Teilnehmer/in

    nicht bei kleinen Grundstücken soviel ich weiß
     
  11. Komodowaran

    Komodowaran Gast-Teilnehmer/in

    du wirst für einen Garten im Siedlungsgebiet, auch wenn er für die Landwirtschaft gewidmet ist, keinen Ackergrundpreis anmessen können, das ist Illusion.
     
  12. Komodowaran

    Komodowaran Gast-Teilnehmer/in

    ich hau mich ab über diese Ferndiagnose. Mein Job ist, Umwidmungen zu machen, aber ein bischen hast ja recht, nur was tust du, wenn das Gebiet im Überschwemmungsbereich liegt ? dann hast eine ordentliche Fehldiagnose gestartet.
     
  13. Komodowaran

    Komodowaran Gast-Teilnehmer/in

    wo liegt für dich der Unterschied zwischen Grünland und landw. genutzter Grund ?
     
  14. E.Liza

    VIP: :Silber

    Was nimmt man dann für einen Preis her??
     
  15. TIN-MACHINE

    TIN-MACHINE Gast-Teilnehmer/in

    und wieso soll ausgerechnet ein rundherum verbautes grundstück im überschwemmungsbereich liegen?

    wenn umwidmungen dein job sind, wirst du ja wissen, welchen wertunterschied bauland zu grünland hat.
     
  16. TIN-MACHINE

    TIN-MACHINE Gast-Teilnehmer/in

    ich kann dir ein aktuelles praxisbeispiel nennen, mein bruder hat einen grund im ausmaß von 2050m² gekauft, 850m² sind bauland, der rest grünland. aufgrund der grundstücksform kann die gemeinde mit zustimmung vom land weitere 480m² als bauland widmen.
    für das bauland wurden €95 bezahlt, für das grünland €7, beim einer umwidmung in den nächsten 10 jahren werden €40 für die zusätzlich baufläche fällig. die grundverkehrskommission hat keinen einspruch gemacht.
     
  17. MarBig

    MarBig Häuslbauer a.D.

    Grünland ist doch eine eigene Widmung z.b. oft zwischen Bauland und Straße - "Grünstreifen"
     
  18. hatzi

    VIP: :Silber

    Ich würde mich bei einem Notar erkundigen. Ein reines Beratungsgespräch kostet nicht die WElt und Du weißt von einem Fachmann Bescheid. Der kann Dir bestimmt alle Fragen korrekt beantworten und kann Dir sagen, wie Du am besten aussteigst!
     

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