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Abfertigung alt und frühzeitig Karenzende

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von tanjae, 23 Februar 2010.

  1. no-mercy

    no-mercy Fulgurator

    Mit welchem Grund?:confused:
    Das hält arbeitsgerichtlich nie und nimmer! Nebengeschäfte sind nur bei Arbeitern ein Entlassungsgrund und Vertrauensbruch ist de fakto nie beweisbar und Konkurrenzverbotsverstoss bei einer Kanzleikraft (so hatte ich es zumindest verstanden) nicht argumentierbar.

    http://www.albernet.at/zeitarbeit/kuendigung.htm
    http://www.rechtsfreund.at/arbeitsrecht.htm
     
  2. Felerian

    Felerian Gast-Teilnehmer/in

    Laut meinem klugen Buch gilt die Möglichkeit der Entlassung nur für kaufmännische Angestellte. Das bist du nicht, also sollte von da keine Gefahr drohen.

    Ich würde hingehen und sagen: Ich habe eine Behaltefrist von 1 Monat, dazu eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, macht also insgesamt 4 Monate. Wenn ihr mir 4 ME Abfertigung zahlt lösen wir das Diensverhältnis einvernehmlich mit Ende des Karenzurlaubes auf. Das kostet die Kanzlei keinen Groschen mehr und dir ist geholfen. Ich denke das ist mehr als die halbe Abfertigung die dir bei Selbstkündigung zusteht.

    :wave:
     
  3. sarahsmum

    sarahsmum Gast-Teilnehmer/in

    Hi,

    genauen Gesetzestext bzw. Passus weiß ich nicht, ich wurde von der AK auf das hingewiesen. Ist irgendwie weil es eben während des karenzierten Dienstverhältnis von einem Arbeitgeber ist. Da ich aber beim gleichen DG abgefangen hab, betrifft mich das gsD nicht und ich hatte das beim Gespräch mit dem Herrn von der AK nicht vertieft.

    Übrigens hab ich mich aus dem Grund im Vorfeld bei der AK genauer erkundigt, weil eine Freundin von mir während der Karenz entlassen wurde :eek:. Hat während der Karenz über der Geringfügigkeitsgrenze gearbeitet (sie war Sekretärin in der Werbebranche und hat im Einzelhandel während der Karenz gearbeitet- für 14 Wochen!- Urlaubsvertretungen im Sommer). Hilfe von der AK wegen Anfechtung der Entlassung gabs damals keine, weil eben anscheinend gerechtfertigt.

    Konfus geschrieben, aber weißt was ich meine?
     
  4. no-mercy

    no-mercy Fulgurator

    Hi,
    ich weiss, was du meinst und glaube die Story sofort. Ganz ehrlich: Die AK ist eine Sparefrohpartie. Die machen nur einen Arbeitsprozess wenn er 300% sicher gewonnen wird. AK gibt ganz brauchbare Rechtsauskünfte, aber wenn´s hart auf hart und wirklich ans Eingemachte geht, brauchst du eine Rechtschutzversicherung mit Arbeitsrecht oder solltest Gewerkschaftsmitglied sein. Die AK hat einer Freundin von mir mit ETZ-Anspruch (nur die Großfirma wollte halt nicht) geraten "Nehmen´s das Geld und suchen´s an neuen Job..." Ich empfahl ihr hart zu bleiben, ein paar mails später, die ich ihr verfassen geholfen habe, war auf einmal ein Job da. Arbeitet noch immer dort (ist inzwischen 2 Jahre her).
    Die AK ist glücklicherweise nicht entscheidende Instanz und tlw. erschreckend schwach wenn es wirklich ums durchsetzen geht.
    Weisst du zufällig welcher Entlassungsgrund genannt wurde? Ich tippe auf Vertrauensbruch, ist nämlich der einzig schwammige Entlassungsgrund ;)
     
  5. Felerian

    Felerian Gast-Teilnehmer/in


    Noch eine kleine Argumentationshilfe. Deine Chefs ersparen sich bei dieser Lösung auch was, nämlich 30% Arbeitgeberanteil. Sie sollten daher also nicht abgeneigt sein.
     
  6. sonnengelb

    VIP: :Silber

    um zur weiteren verwirrung beizutragen: habe folgendes im netz gefunden:

    Vorsicht!
    Das Mutterschutzgesetz sieht keine ausdrückliche Sanktion für den Fall vor, dass der 13-Wochen-Zeitraum überschritten wird. Eine mögliche Konsequenz wäre, dass eine solche Gesetzesübertretung die automatische Beendigung der Karenz nach sich zieht. Die Gerichte haben sich mit dieser Frage aber noch nicht auseinandergesetzt.
    Tipp!
    In den Fällen der Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber kann der eigene Arbeitgeber nach Überschreiten der 13-Wochen-Grenze den sofortigen Dienstantritt verlangen. Tritt die Arbeitnehmerin trotz Verlangens des Arbeitgebers die Arbeit nicht an, liegt ein Entlassungsgrund vor.

    Quelle:
    http://portal.wko.at/wk/format_deta...eschäftigungsmöglichkeiten,während,der,Karenz

    ich würde mir an stelle der TE gut überlegen, was am besten ist.

    vor allem: was macht sie, wenn der alte dienstgeber pokert, und sie nach karenzende antreten lässt. einen job MUSS sie dann kündigen.

    lg

    so
     
  7. sarahsmum

    sarahsmum Gast-Teilnehmer/in

    Leider keine Ahnung, aber ich kann sie ja mal fragen. Rechtsschutzversichert ist sie, daß weiß ich und auch, daß ihr der Rechtsanwalt von eine Klage abgeraten hat. War anscheinend hieb und stichfest. Evt. hatte sie ja in ihrem Vertrag ein Verbot drinnen.:confused:
     
  8. tanjae

    tanjae Gast-Teilnehmer/in


    hab aufgrund dieser diskussion bei der AK wieder angerufen. Einfach so, auch wenn sie rauskriegen sollten, dass ich schon arbeite, können sie mich nicht kündigen. Denn zuerst müssen sie mich schriftlich auffordern arbeiten zu kommen. Sollten sie mich einfach so ohne vorwarnung kündigen, dann haben die ein problem.

    Aber die mehrkosten wenn ich bleiben und die 1monate + 3 monate behalte-bzw. kündigungsfrist einhalten würde, hätten sie mehrkosten, weil dann hätten sie die gehaltskosten UND die Abfertigung.
     
  9. sonnengelb

    VIP: :Silber

    also wenn sie dich zuerst schriftlich auffordern arbeiten zu gehen, und du dann nicht erscheinst, dann können sie dich entlassen. hab ich das richtig verstanden?

    für was würdest du dich entscheiden, falls die wirklich so ein schreiben schicken?

    wäre es nicht die beste option, mit dem arbeitgeber mit dem o.g. argument zu verhandeln? 'zahlt mir die abfertigung und ihr erspart euch 4 monate lohnkosten?' wie schätzt du da deine chancen ein?

    lg

    so
     

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