1. Reden wir miteinander ...

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Abfertigung alt aufgeben?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von marionr1, 17 Oktober 2014.

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  1. 0xym0r0n

    0xym0r0n Gast-Teilnehmer/in

    Dir ist schon bewusst, dass das weltfremd ist?

    Wenn du zumindest aus der Bürgschaft für seinen Kredit entfernt werden würdest, könntest du vielleicht doch einen Bankkredit bekommen?

    Und dann?
     
  2. BuddhaLight

    VIP: :Silber

    Haha, ja, auf so eine Meldung warte ich auch immer. :D

    Ich meinte, geldbeschaffungsmäßig.
     
  3. marionr1

    marionr1 Gast-Teilnehmer/in

    Ich bürge nicht mehr.
    Ich werde es mir doch von ihm borgen!
    Ich will diese Wohnung unbedingt.
    Wenn sie der andere nimmt, habe ich noch Zeit zu sparen.
     
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  4. BuddhaLight

    VIP: :Silber

    Borgen vom Boss meinst jetzt?
     
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  5. Elephant

    Elephant Gast-Teilnehmer/in

    Warum hat die Bank nein gesagt, mit welcher Begründung?
    Hast du jetzt schon wirklich eine Aufstellung aller Kosten gemacht die auf dich zukommen? Ist Heizung, Warmwasser extra zu bezahlen oder in den Betriebskosten enthalten? Wie viel musst du für die Stromanmeldung Zahlen und dann ca. monatlich? Wenn eine Nachzahlung kommt, von welchem Geld bezahlst du diese? Weiß dein Chef das du Stunden erhöhen willst ab November (das du es willst, habe ich ja schon kapiert, aber ob dein Chef auch einverstanden ist, habe ich noch nicht rausgelesen).

    Welche Erwartungen hast du, wenn du diese Wohnung hast? Was ändert sich zum positiven für dich?
     
  6. marionr1

    marionr1 Gast-Teilnehmer/in

    Das sage ich dir, wenn ich es weiß.

    Ich will nicht erhöhen, sondern nur anders angemeldet werden. Ja, er ist einverstanden.

    Wenn die Kinder bei mir sind, habe ich mehr Platz.
    Wenn die Kinder schlafen, kann ich dann das Licht anlassen, was jetzt nicht möglich ist, weil wir in einem Raum sind.
    Nachher hätte ich ein Zimmer mehr.
     
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  7. anna-mari

    anna-mari Gast-Teilnehmer/in

    Sie ist nicht weltfremd. Und wahrlich nicht dumm.
     
  8. BuddhaLight

    VIP: :Silber

    Immerhin ist die Abfertigungsidee vom Tisch.

    Ich schlage immer noch vor, sich genau wegen dem Eigenmittelersatzdarlehen zu erkundigen.

    Private leistbare Wohnungen mit zwei Zimmern hast du nicht in Erwägung gezogen? Sind rar, aber wenn man jeden Tag intensiv alles durchschaut, immer wieder was dabei.
     
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  9. Elephant

    Elephant Gast-Teilnehmer/in

    Das habe ich auch nicht behauptet.
    Aber ohne alle Zahlen zu wissen, ist halt schlecht eine Aufstellung zu machen. Und da hilft es auch nichts, wenn du sagst "du schaffst das schon", vorallem wenn wesentliches Wissen fehlt. Und was ist daran so schlimm auch aufzuzeigen, das man nicht alles gut findet.
     
  10. anna-mari

    anna-mari Gast-Teilnehmer/in

    Ich meinte damit nur, dass sie wissen wird, welche Nebenkosten bei der Wohnung ca. auf sie zukommen. Usw.. Muss man in der Regel ja nur hochrechnen und ist ja nicht ihre erste Wohnung.
    Folgebeitrag desselben Teilnehmers (erstellt: 19 Oktober 2014, Oberer Text geschrieben: 19 Oktober 2014)
    So verkehrt war die auch nicht. Dann hätte sie keine Schulden. Oder steigt diese mit der Betriebszugehörigkeit irgendwann sehr? Also die Höhe der Abfindung.
    Aber nun gut...halt ein wenig illegal.;)

    Was ist nun eigentlich mit der Abfertigung, wenn eine Firma mal Konkurs geht. Übernimmt die dann jemand anders? Wie gesagt...hier gibt es so etwas nicht.
     
  11. Mrmr

    Mrmr Gast-Teilnehmer/in

    Irgendwie wäre mir nicht wohl bei der ganzen Gschicht ...
     
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  12. anna-mari

    anna-mari Gast-Teilnehmer/in

    Meinte natürlich Abfertigung.
     
  13. mors

    mors Gast-Teilnehmer/in

    Für den Fall eines Konkurses gibt es den Insolvenz-Entgelt-Fonds
     
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  14. Elephant

    Elephant Gast-Teilnehmer/in

    Ja sie steigt die Höhe. Und bei Konkurs stellt man seine gesamten Forderungen beim Insolvenz-Entgelt-Fond.
     
  15. anna-mari

    anna-mari Gast-Teilnehmer/in

    Danke für die Info.
    Folgebeitrag desselben Teilnehmers (erstellt: 19 Oktober 2014, Oberer Text geschrieben: 19 Oktober 2014)
    Auch Dir ein Danke.
     
  16. Elephant

    Elephant Gast-Teilnehmer/in

     
  17. farbenfroh

    VIP: :Silber

    Vll solltest du monatlich einen bestimmten Betrag auf die Seite legen, wenns mit dieser Wohnung nix wird, hast für die nächste schon ein bissl was beinand.

    Das mit der Abfertigung ist eine Schnapsidee - der Rat bzgl. Eigenmittelersatzdarlehen wäre meiner Meinung nach der einzig gangbare Weg.
    Die 5000€ sind nur der Genossenschaftsanteil?
    Wie schaut's mit Möblierung (Küche?) und Übersiedlungskosten aus?

    Überleg es dir wirklich gut und das mit deinem Ex kapier ich nicht - der schuldet dir 35tsd und nimmt sich erst 2020 den Kredit dafür auf? Wieso vereinbart ihr keine Teilzahlungen - das wär doch für euch beide einfacher.
     
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  18. anna-mari

    anna-mari Gast-Teilnehmer/in

    Ist gesetzlich festgelegt. Hat sie geschrieben.
    Vielleicht hat er bis dahin einen anderen Kredit am laufen und bekommt jetzt keinen mehr. Daher auch keine Teilzahlungen.
    Abgesehen davon haben die auch momentan ein Miteinander, das funktioniert. Hört sich zumindest so an.
    Das sind ganz andere Fässer. Und evtl. muss sie doch mehr Unterhalt zahlen, wenn der Vertrag aufgestockt wird. Ich würde da kein Fass aufmachen, wenn die gerade klarkommen und sich geeinigt haben. Den Rest kann sie später immer noch regeln. Es sei denn, sie ist akut unzufrieden damit.
    Und in der Ausgangsfrage ging es ihr ja auch nicht um die gesamte finanzielle Situation (Wird hier aber gerne diskutiert.Inklusive der Gesundheit.;)) Die war eher spezifisch.
     
    #158 anna-mari, 19 Oktober 2014
    Zuletzt bearbeitet: 19 Oktober 2014
  19. KikiundLauftier

    KikiundLauftier Kiki ohne Lauf

    Bei aller Freundschaft, aber ich kenne keinen Menschen der jahrelang auf EUR 35.000-, wartet, Alimente zahlen muss, auf kleinsten Raum wohnt und das einfach so hinnimmt.
     
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  20. farbenfroh

    VIP: :Silber

    Das ist im Rahmen der Scheidung so vereinbart worden, als spätestens zu erfolgender Auszahlungszeitpunkt, denke ich.
    Sowas kann man sehr wohl untereinander ausmachen - kleinbeträge, monatlich - ist doch viel einfacher als die 35tsd + Zinsen und was wenn er 2020 keinen Kredit über diesen Betrag bekommt?
     
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