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Abfertigung alt aufgeben?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von marionr1, 17 Oktober 2014.

Status des Themas:
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  1. Elephant

    Elephant Gast-Teilnehmer/in

    Frag nicht nur den Gehaltsverrechner, sondern auch die AK.
    Selber schauen kannst du auch, mit dem Brutto-Nettorechner, damit du ungefähre Zahlen siehst.
    Wenn 38,5 Stunden Vollzeit sind, dann hast du jetzt eine 80 % Verpflichtung. Rechnest von deinem Grundbrutto (ohne irgendwelche Mehrzahlungen) auf 100 % rauf und gibst das dann ein.
     
  2. BuddhaLight

    VIP: :Silber

    Mehr- und Überstunden werden anders besteuert, drum kommt da immer was anderes raus.
    onlinerechner.haude.at: Brutto-Netto-Rechner
    Vergleiche deine momentanen Abrechnungen, also 30 Stunden plus Mehr- und Überstunden, mit angemeldeten Studen gleicher Anzahl.
    Nicht zu vergessen bei Vollzeitanmeldung: mehr Urlaub, mehr Urlaubs- und Weihnachtsgeld, keine Einbußen bei Krankenstand, mehr Pensionsanspruch.
     
    Maritina gefällt das.
  3. lina.kurbel

    lina.kurbel Nicht alles, was glänzt, ist Gold.

    Mehr Urlaub ist relativ, wenn in Tagen und nicht in Stunden abgerechnet wird.
     
  4. anna-mari

    anna-mari Gast-Teilnehmer/in

    Ja. So wie jeder andere mit einer Vollzeitstelle auch. Da kann man schon von dem zu verdienenden Geld ausgehen.:)
     
  5. BuddhaLight

    VIP: :Silber

    Aber wenn ich krank bin oder im Urlaub oder auf Kur, mach ich keine Mehrstunden und hab dann weniger Geld.

    Allerdings müssten in diesen Fällen der Mehrstundenentgang (auch Prämienentgang etc.) ausgeglichen werden, wird aber oft nicht gemacht, und da das viele Arbeitnehmer nicht wissen, auch nicht verlangt. Wär interessant, wie das bei Marion ist, die ja ständig viele Mehrstunden macht.
    Folgebeitrag desselben Teilnehmers (erstellt: 19 Oktober 2014, Oberer Text geschrieben: 19 Oktober 2014)
    Ja, stimmt.
     
  6. anna-mari

    anna-mari Gast-Teilnehmer/in

    Bin jetzt nur vom Vollzeitbruttogehalt ausgegangen. Momentan hat sie ja "nur" 30 Stunden fest.
    Der Rest (keine Überstunden bei Erkrankung o.ä.) ist klar.
     
  7. BuddhaLight

    VIP: :Silber

    Ich hab noch nicht verstanden, ob die Erhöhung auf Vollzeit fix ist. Die Bank, die den Kredit abgelehnt hat, ist ja wahrscheinlich auch von den 30 Stunden ausgegangen?
     
  8. anna-mari

    anna-mari Gast-Teilnehmer/in

    Klingt so.
    Folgebeitrag desselben Teilnehmers (erstellt: 19 Oktober 2014, Oberer Text geschrieben: 19 Oktober 2014)
    Keine Ahnung. Die Marion ist ja nicht unbedingt eine Freundin von vielen Sätzen.:D:)
     
  9. Elephant

    Elephant Gast-Teilnehmer/in

    Bzgl . Änderungskündigung und Abfertigung alt, habe ich nur etwas in google gefunden was sich von Vollzeit auf Teilzeit bezieht.
    Abfertigung alt zahlt ja auch der DG. Mir kommt es komisch vor, wenn er sich darauf einlässt. Und gerade mal bei kleinen Betrieben. Und da kann er mir 100 mal sagen, das er mich wieder einstellt, vertrauen kann man darauf nicht. Und wenn man dann nicht mehr eingestellt wird, kann man ja auch nichts dagegen tun, ohne das man sich ins eigene Fleisch schneidet.
     
  10. anna-mari

    anna-mari Gast-Teilnehmer/in

    Sie ist seit Ewigkeiten dort und er ist auch auf sie angewiesen. Wäre sonderbar, wenn er sie auf diesem Wege loswerden will. Ich glaube das nicht. Abgesehen davon kann er ihr doch kündigen, wenn er sie nicht mehr beschäftigen möchte.

    Aber klar...wirklich wissen kann man es nie.
     
  11. BuddhaLight

    VIP: :Silber

    Die sind ja befreundet und alles.
    Trotzdem kann er genausogut einen Gehaltsvorschuss geben, kein Risiko für ihn, weil sie eben eh die Abfertigung als Sicherheit hat, und dann bleibt alles schön legal und sicher.
     
  12. Chelsea

    Chelsea Gast-Teilnehmer/in

    dir bleibt im endeffekt net mehr übrig wenn nicht wenig.
    mehr offizielles gehalt bedeutet mehr alimente.

    genauso is es würd i a net.
    wie oft soll ich dir noch sagen das du keine kriegst. du bist hauptmieterin einer anderen genossenschaftswgh.
     
  13. anna-mari

    anna-mari Gast-Teilnehmer/in

    Was ist eigentlich mit dieser Abfertigung, wenn er in Konkurs gehen sollte? Hier gibt es das ja in der Form nicht.
    Folgebeitrag desselben Teilnehmers (erstellt: 19 Oktober 2014, Oberer Text geschrieben: 19 Oktober 2014)
    Da muss sie heraus. Und dass sie eine größere Wohnung möchte, kann ich gut verstehen. Momentan sind die Umstände dort schwierig und die Kinder werden nicht kleiner. Sollte halt kein Riesensprung mit der Miete werden.
    Folgebeitrag desselben Teilnehmers (erstellt: 19 Oktober 2014)
    Sie investiert ja jetzt auch oft mehr als sie muss. Das sollte sie dann halt einschränken.
    Zählen die offiziellen Überstunden bisher nicht bei dem Unterhalt?
     
  14. Chelsea

    Chelsea Gast-Teilnehmer/in

    dir bleibt im endeffekt net mehr übrig wenn nicht wenig.
    mehr offizielles gehalt bedeutet mehr alimente.

    genauso is es würd i a net.
    wie oft soll ich dir noch sagen das du keine kriegst. du bist hauptmieterin einer anderen genossenschaftswgh.
    du hast keine anspruch.
    in der anderen wgh wohnt ihr ex. das sie eine grössere möchte versteh i schon.
     
  15. anna-mari

    anna-mari Gast-Teilnehmer/in

    Muss er Hauptmieter werden.
     
  16. Chelsea

    Chelsea Gast-Teilnehmer/in

    ja aber dürfen und müssen sind 2 paar schuhe.
     
  17. Elephant

    Elephant Gast-Teilnehmer/in

    Gehaltsvorschuss ist sicher das Beste. Aber wenn er wirklich so ein Freund ist, das er sich mit ihr hinsetzt und einen Finanzplan aufstellt, ob sich das wirklich alles so ausgeht wie sich Marion das vorstellt.
     
  18. Chelsea

    Chelsea Gast-Teilnehmer/in

    das denke ich hängt sich am geld auf.
     
  19. marionr1

    marionr1 Gast-Teilnehmer/in

    Mein Ex will sicher nicht mehr Alimente, weil er im Moment auch nicht mehr will, sondern mir etwas überweist.

    Es wären 60 Euro mehr Miete als jetzt.

    Nein, ich bin nicht mehr Hauptmieterin einer anderen Genossenschaftswohnung.
     
    anna-mari gefällt das.
  20. anna-mari

    anna-mari Gast-Teilnehmer/in

    Nicht immer.;)
    Gibt ja schon einen gewissen Druck von ihm. Das muss aufhören.
    Aber ist halt nicht immer so einfach.
    Ich fände es gut, wenn sie etwas für sich tun würde und ihre Lebensqualität steigt.
    Sie würde das auch wuppen, wenn die Umstände einigermassen geklärt sind.
    Folgebeitrag desselben Teilnehmers (erstellt: 19 Oktober 2014, Oberer Text geschrieben: 19 Oktober 2014)
    Vielleicht kann man das schriftlich fixieren. Und zählen die offiziellen Überstunden bisher zum Unterhalt?
     
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