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€ 130,-- bezahlt und keine Ware-> EBAY

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Pampa01, 18 Oktober 2009.

  1. Pampa01

    Pampa01 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,

    mein Mann hat vor einem Monat ein Modellflugzeug über Ebay von einem deutschen Ebyer ersteigert, normal bezahlt. Überweisung erfolgte gleich nach Kauf, mein Mann schrieb ihn dann nach einigen Tagen an, ob Ware schon rausgegangen ist. Da hatte er noch Kontakt mit dem Verkäufer, der sicherte ihm zu, dass das Paket in den nächsten Tagen rausgehen wird.

    So, angekommen is nix, trotz mehrmaliger Mails an den Verkäufer, dass Rechtsschutz eingeschaletet wird etc., Ebay - Meldung wurde auch gemacht. Von Seiten Ebay konnte natürlich nichts erreicht werden.

    Was kann man jetzt noch machen? € 130,-- sind ja immerhin Geld.

    Wir haben über Ebay die Adresse des verkäufers erhalten, Tel. Nr. wurde keine geschickt, auch im Tel.Buch ist nichts zu finden.
     
  2. dafeschefranzi

    dafeschefranzi Gast-Teilnehmer/in

    ich gehe zurecht davon aus, dass es sich um einen privaten verkäufer mit nur einer handvoll bewertungen handelt ? :cool:
     
  3. Pampa01

    Pampa01 Gast-Teilnehmer/in



    Nein, er hat mittlerweile 119 Bewertungen, alle, bis auf eine positiv, die eine war auch Betrug, das war aber nach der Zeit, als wir gekauft haben, sonst hätten wir dort sicher nicht mitgesteigert.

    Kann man sich in solchen Fällen an den VKI oder eine andere Institution wenden? Ich möcht nämlich, dass man den Ebayer anschreibt, mit Androhung weiterer Schritte. Viell. bekommt er dann Schiss und überweist das Geld retour.
     
  4. dafeschefranzi

    dafeschefranzi Gast-Teilnehmer/in

    119 sind eine handvoll..... und 130.- euro würde ich nicht vorauskassa bezahlen beim nächsten mal sondern über treuhandservice....

    du hast jetzt genau zwei möglichkeiten:

    1.) anzeige erstatten

    2.) keine anzeige erstatten und 130.- gleich abschreiben.



    ....ich würde 1.) nehmen.
     
  5. anroma

    VIP: :Silber

    Sehe ich auch so!
     
  6. Pampa01

    Pampa01 Gast-Teilnehmer/in

    habst ihrs schon mal eine Anzeige aus so einem Grund erstattet? Muss man dafür etwas bezahlen?
     
  7. dafeschefranzi

    dafeschefranzi Gast-Teilnehmer/in

    wieso sollte man etwas dafür bezahlen müssen ? :rolleyes:

    druck alles was du dazu hast (das angebot selbst, alle mails dazu...) aus, leg' es in eine mappe und geh damit auf die polizei.... dort wirst du, wenn du dich nicht allzu dämlich anstellst, geholft :cool:
     
  8. Puschl

    Puschl Gast-Teilnehmer/in

    Ist es nicht so, dass dir eBay ab einem Einkauf von 25 Euro bis max. 300 Euro das Geld zurückerstattet? Oder hab ich mich da verlesen?
     
  9. Pampa01

    Pampa01 Gast-Teilnehmer/in

    Es war eine normale Überweisung per Zahlschein. Geht das dann auch? Oder nur, wenn man per Pay Pal überwisen hat? Kennst du dich da viell. ein bisserl aus? Wäre dankbar.
     
  10. anroma

    VIP: :Silber

    Lang, lang ist´s her...
    Käuferschutz hat man nur noch bei Zahlung mit Paypal - steht aber bei jeder Zahlungsart daneben, ob man Käuferschutz hat oder nicht.
     
  11. dafeschefranzi

    dafeschefranzi Gast-Teilnehmer/in

    und ? was kam auf der polizei raus ?
     
  12. Pampa01

    Pampa01 Gast-Teilnehmer/in

    franzi: wenn die frage an mich gegagen ist - ich war noch net dort.
     
  13. Nougatmaus

    Nougatmaus Gast-Teilnehmer/in

    ich versteh nicht ganz, warum käufer/innen nicht bei solchen beträgen IMMER
    paypal benutzen. ich würde niemals 130 euro einfach so, einem wildfremden überweisen ... :confused:
    weder nach deutschland, österreich oder sonstwohin! :eek:
     
  14. Schnabilein

    VIP: :Silber

    weil vielleicht nicht immer paypal als zahlungsmethode angeboten wird?
    (würd ich z.b niemals anbieten)
     
  15. Nougatmaus

    Nougatmaus Gast-Teilnehmer/in

    ein grund bei dem verkäufer nicht zu kaufen. :boes:
     
  16. anroma

    VIP: :Silber

    Voll zustimme!
     
  17. dafeschefranzi

    dafeschefranzi Gast-Teilnehmer/in

    und warum das ?
     
  18. Pampa01

    Pampa01 Gast-Teilnehmer/in

    ich werd diese Woche auf jeden Fall zur Polizei gehen. Hab den Artikel-Ausdruck (es is schon länger als 45 Tage her) noch nicht von Ebay bekommen.

    Ich hoff, der verkäufer bekommt wenigstens eine "ordentliche Abreibung" wenn die Polizei bei ihm auftaucht. Ich glaub mehr wird da net drin sein.

    Wir haben diesen Flieger nur deswegen gekauft, weils sowas selten gibt.... Aber hab daraus gelernt, dass man nur mehr mittels Pay Pal kauft. Obwohl hier im Forum auch mal wer geschrieben hat, dass es sein kann, dass man net den ganzen Kaufpreis zurückerhält. Auch komisch, gell.
     

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