1. Reden wir miteinander ...

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Zwangsversteigungen/Konkursverwertung

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Knofihex, 12 April 2007.

  1. Knofihex

    VIP: :Silber

    Hab mal eine "juristische" Frage:

    Was ist eigentlich der Unterschied zwischen einer klassischen Zwangsversteigerung bei Gericht (siehe http://www.edikte.justiz.gv.at/edikte/ex/exedi3.nsf/suche!OpenForm&subf=e) und einer Konkursverwertung (wo schriftliche Angebote beim Anwalt = Masseverwalter abgegeben werden und der Bestbietende den Zuschlag erhält).
     
  2. julia1501

    julia1501 Gast-Teilnehmer/in

    naja, ich würde sagen, bei ner Zwangsversteigerung sind die Leute anwesend und bieten vor Ort mit.

    Und wie gesagt beim anderen bekommts der, der schriftlich das beste Angebot mach.

    Oder?!
     
  3. Knofihex

    VIP: :Silber

    Naja, hab schon verschiedene Versionen gehört.

    zB dass nach Eingang aller schriftlichen Angebote alle Interessenten eingeladen werden und der höchste Betrag gilt als Basis der Versteigerung.

    Aber warum werden manche Objekte über's Gericht versteigert und manche nicht?
     

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