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zuviel gezahltes gehalt rücküberweisen?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von mane9, 16 November 2011.

  1. mane9

    mane9 Gast-Teilnehmer/in

    ich hätte dazu gerne wertfrei die rechtliche sicht. danke :)
     
  2. treble.clef

    VIP: :Silber

    ich musste es schon ein paar mal machen, wenn bezüge weitergelaufen sind, erst viel später aktuell berechnet. oder wenn vorm mutterschutz noch ein ganzes gehalt bezahlt wurde, erst später dann rückgerechnet wurde. bin aber nicht in der privatwirtschaft tätig.
     
  3. Floh

    Floh Gast-Teilnehmer/in

    meines wissens darf der ag durchaus zuviel bezahltes rückverrechnen.

    die frage ist, was genau wurde zuviel bezahlt - falsches bruttogehalt, abrechnungsfehler, überstunden falsch berechnet, etc.
     
  4. Pharma

    Pharma Gast-Teilnehmer/in

    ist nicht eindeutig wenn du nicht immer das gleiche kriegst (Zuschläge, Überstunden...) und sie irren sich um einen Betrag der nicht auffällt bsp 100.- kann man auf gutgläubigen Verbrauch pochen bei 1000.- wohl kaum. deto wenn du immer das gleiche kriegst.
     
  5. Floh

    Floh Gast-Teilnehmer/in

    beim bruttogehalt ja

    wurden aber zb die überstunden falsch berechnet, darf das soweit ich weiß schon rückverrechnet werden.
    oder wenn mit nachfolgender an-kündigung zuviel urlaubs/weihnachtsgeld ausbezahlt wurde, darf auch das rückverrechnet werden.

    es hängt also davon ab was genau rückverrechnet werden soll.
     
  6. mane9

    mane9 Gast-Teilnehmer/in

    gut, bin ich mal gespannt.
     
  7. mane9

    mane9 Gast-Teilnehmer/in

    jetzt werde ich gefinkelt theoretisch: muß das geld rücküberweisen werden (von/m der/dem arbeitnehmerIn) auch wenn es niemand retour fordert?
     
  8. lize

    lize Gast-Teilnehmer/in

    ich würds zwar auch nicht freiwillig machen, aber irgendwann kommen sie schon drau, dass da was nicht gepasst hat, und dann ist die Kohle aber wahrscheinlich schon verbraucht. Bei 100 € kein Problem, bei einem hohen Betrag jedoch schon!
     
  9. chucky1

    chucky1 Gast-Teilnehmer/in

    Also ich schätze, da gibt's eine aufrollung, damit du deinen "übergenuss" :D wieder los wirst.
     
  10. Floh

    Floh Gast-Teilnehmer/in

    ich würde mal sagen - nein
    die Frage ist wie lange sie Zeit haben, das rückzufordern.

    aber in speziellen Fällen würd ich einfach bei der AK nachfragen, die können das normalerweise ausrechnen bzw genau sagen.
     

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