1. Reden wir miteinander ...

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zuverdienstgrenze

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von gRaka, 3 Januar 2009.

  1. gRaka

    gRaka Gast-Teilnehmer/in

    bitte kann mir jemand verständlich das mit der zuverdienstgrenze erklären oder mir sagen wo ich hingehen kann. auf der hp vom bundesministerium kenn ich mich gar nicht aus.
    die wichtigsten fragen wären:
    wieviel darf ich dazu verdinen?
    wo bekomm ich den antrag her?

    danke danke danke
    karina
     
  2. Naemi

    Naemi Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,

    du darfst jährlich 16.200 dazuverdienen, darunter fallen z.B. Gehalt, selbstständige Einkünfte, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Einkünfte aus Kapitalvermögen, Arbeitslosengeld und Notstandshilfe.
    Die Zuverdienstgrenze ist aber weder ein Brutto- noch ein Nettogehalt, sondern ist durch spezielle Berechnungsmethoden zu ermitteln:

    http://bmgf.cms.apa.at/cms/site/standard.html?channel=CH0568&doc=CMS1198150455840

    Ich hatte da auch Probleme, habe bei meinem Sozialversicherungsträger angerufen, dort ist mir geholfen worden.

    Und welchen Antrag meinst du? Den Antrag für das Kinderbetreuungsgeld? Den kannst du runterladen unter http://www.bmgfj.gv.at/cms/site/attachments/3/0/4/CH0568/CMS1214917407265/antrag_auf_kbg.pdf

    Lg
    Hoffe, ich habs jetzt nicht zu kompliziert geschrieben ;)
     
  3. gRaka

    gRaka Gast-Teilnehmer/in

    daannkeeeee!!!!!!
    :love:

     

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