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zuverdienstgrenze

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Chavalle, 26 April 2008.

  1. Chavalle

    Chavalle Gast-Teilnehmer/in

    Hallo Ihr Lieben!

    Bin neu im Forum und möchte mich vorerst herzlich bedanken, da ich auf dieser Site schon sehr viele Infos verwenden konnte.

    Nun zu meinen zwei Fragen:

    1. Ich bin jetzt mit dem zweiten Kind schwanger. Bei der Berechnung mit dem Online-Rechner wegen der Zuverdienstgrenze - geht es jetzt nur um den Zeitraum, ab dem man KBG bezieht oder wird das ganze Verdienstjahr herangezogen? Man muss den Verdienst des ganzen Jahres 2008 eingeben (Geburtstermin ist der 16.8.08).

    2. Ich mache Buchhaltung als Heimarbeit und verdiene 1.086,- netto. Ich möchte diese Arbeit auch ohne Pause weiterführen. Habe ich dann überhaupt Anrecht auf Wochengeld? Der Verdienst meines Mannes geht für die Rückzahlung des Kredites für den Hauskauf drauf, also müssen wir ja von meinem Verdienst leben!

    Vielen Dank für Eure Hilfe!
     
  2. Handwerkprofis

    Handwerkprofis Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,

    die Zuverdienstgrenze ist neu und höher. Ich vermute, dass du ziemlich genau am Limit bist. Das Blöde an der Sache ist, dass die Berechnung irre kompliziert ist und du dazu einen Personlaverrechner brauchst - nur der kann dir die richtige Auskunft geben. Frag da nach, wo dir dein Lohn abgerechnet bzw. ausbezahlt wird.
     
  3. silvie

    silvie Gast-Teilnehmer/in

    Ist nur eine Formel, in die man einsetzen muss, sooo schwierig ist das nicht, kenne niemanden, der einen Personalverrechner gebraucht hat. Es gibt ja auich den Zuverdienstrechner online, da muss man nur die Daten eingeben, der rechnet es dir dann aus.

    LG
    S.
     
  4. BineR

    BineR Gast-Teilnehmer/in

    Hi!

    Wegen dem Job würd ich noch anmerken: im Mutterschutz ist es verboten, dass du bei jemandem in einem Angestelltenverhältnis weiterarbeitest. http://wien.arbeiterkammer.at/www-397-IP-2009.html , aber Anrecht auf Wochengeld hast du in dem Fall!

    lg
    bine
     
  5. xenchen

    xenchen Gast-Teilnehmer/in

    die grenze ist bei etwas über 1300 EUR brutto (16.200 übers ganze jahr)
     
  6. sonnengelb

    VIP: :Silber

    nein!!!

    es wird von der lohnsteuerbemessungsgrundlage ausgegangen, 30% aufschlag kommen dazu ums 13 und 14 zu berücksichtigen. und wenn man das auf ein bruttogehalt umrechnet kommt man je nach berufsgruppe auf gute 1100 euro für unselbständige!
     
  7. xenchen

    xenchen Gast-Teilnehmer/in

    ich habs mir gestern mit der bemessungsgrundlage ausgerechnet. bei 1280 EUR brutto war ich knapp unter der zuverdienstgrenze.
     
  8. sonnengelb

    VIP: :Silber

    aaahhhh!

    ich hatte da wohl noch immer die alten zuverdienstgrenzen im kopf .... tut leid, hast recht, asche auf mein haupt :eek:

    lg

    sonnengelb
     

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