1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

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Zuverdienstgrenze zum KBG

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von tina1, 25 Februar 2007.

  1. tina1

    tina1 Gast-Teilnehmer/in

    ist hier jemand "vom Fach" und könnte mir das nachrechnen?
    Es war vor Kurzem hier Thema und ich habe mir es selbst ausgerechnet, nachdem mir bei der AK mitgeteilt wurde, es "müßte sich ausgehen, ansonsten ist das KGB zurückzuzahlen" :rolleyes:
    Nachdem ich ihr erklärt habe, daß das der springende Punkt ist und mich die Firma dann mit weniger % für ein 1/2 Jahr anmelden würde, um das KBG nicht zu verlieren, war die Dame so freundlich, mir die Berechnungsweise zu sagen und ich solle es ganz einfach selber nachrechnen.
    Ich wäre ganz einfach beruhigter, wenn ich es mit Sicherheit weiß, damit es nicht am Ende ein böses Erwachen gibt und hoffe, daß mir jemand helfen kann.
     
  2. Wenn du "nur" Angestellte bist, jeden Monat gleich verdienst und auch keine weiteren Einkommen hast, dann darf die Lohnsteuerbemessungsgrundlage nicht höher sein als 946EUR/Monat - rd 1100 Brutto. Lass dir aber besser von der Lohnverrechnung ausrechen wie hoch sie tatsächlich sein wird, weil evtl Absetzbeträge oder Pendlerpauschale noch mitberücksichtigt werden und die die LSTBMG mindern (also der Bruttobetrag höher sein darf).
     

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