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Zuverdienstgrenze-versteh nur Bahnhof!

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von JerseyGirl, 28 September 2007.

  1. JerseyGirl

    JerseyGirl Gast-Teilnehmer/in

    Also obwohl ich ja schon sehr viel darüber gelesen habe, kenn ich mich noch immer net aus!
    kann mir das mal wer deppensicher erklären???
    Weil ich hab am Anfang der Karenz (gleich nachm Mutterschutz) noch meinen Urlaub (58 tage) konsumiert und zugleich schon KBG bezogen. Lohn hab ich da insgesamt-also für die ganzen 58 Tage zusammengerechnet-bekommen: €2.658,47 NETTO

    Macht das jetzt eh nix, oder? Nicht, daß ich dann auch mal drankomm und das KBG zurückzahlen muß:confused:
    Ich versteh echt nur Bahnhof bei dem Ganzen!
     
  2. karin12

    karin12 Gast-Teilnehmer/in

    Nein, dass macht bei dir nix, da du ja im Februar gebohren hast und somit fast das ganze Jahr KBG bekommst.

    Wenn du im September entbunden hättest und ab November dann KBG bekommen würdest, dann müstest du aufpassen

    Zuverdienstgrenze beträgt 14.600 fürs ganze Jahr, wenn man jetzt aber nur 2 monate KBG bekommt, dann beträgt die Grenze auch nur in etwa € 2200,-
     
  3. JerseyGirl

    JerseyGirl Gast-Teilnehmer/in

    du meinst LOHN, oder?;)
    naja, dann wäre ich ja auch drüber über der Grenze, wenn die ca. 2.200,- ist und ich aber über 2.600,- bekommen hab:confused:
     
  4. Q

    Q Gast

    Es gibt die monatliche Grenze und die Jahresgrenze.

    Wenn die Jahresgrenze unterschritten ist, ist das Einkommen nie schädigend, egal wie viel das pro Monat war.

    Wenn die Jahresgrenze überschritten ist, kann man sich die Monate retten, in denen man weniger oder nix verdient hat.
     
  5. ich82

    ich82 Gast-Teilnehmer/in

    Nein, sie meinte KBG!
    Du darfst pro Kalenderjahr 14.600,- zum KBG dazu verdienen. Du beziehst seit April das Kinderbetreuungsgeld, also wirst du es 2007 für 8 Monate beziehen, das heißt, für dich ist die Zuverdienstgrenze in diesem Jahr 14.600,-/12*8=9.730,- ca.

    karin12 meinte, wäre es der Fall, dass du dieses Jahr nur 2 Monate das KBG bezogen hättest, hättest du nur ca. 2.200,- dazu verdienen dürfen.

    Hoffe, ich konnte dir ein bissl helfen und hab dich nicht noch mehr verwirrt. :D
     
  6. karin12

    karin12 Gast-Teilnehmer/in

    Danke, ich dachte es war eh verständlich.
     
  7. JerseyGirl

    JerseyGirl Gast-Teilnehmer/in

    okay, komm schön langsam mit;) also brauch ich eh nix befürchten gell??:rolleyes:
     

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