1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

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Zuverdienstgrenze KBG - LBMG

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Maus1, 11 November 2008.

  1. Maus1

    Maus1 Gast-Teilnehmer/in

    Die Lohnsteuerbemessungsgrundlage wird ja aus dem Bruttogehalt- SV berechnet. Wird die Pendlerpauschale auch in der Lohnsteuerbemessungsgrundlage berücksichtig (sprich MINUS)?
    Kann man die Werbekostenpauschale von 132 EUR auf alle Fälle abziehen?

    Danke
     
  2. Kalliope

    Kalliope Gast-Teilnehmer/in

    Ich hoffe ich bin richtig informiert:

    Selbstständige können die Werbungskosten (heißen halt anders) absetzen, die SV Beiträge kommen jedoch wieder dazu. Es ist also der Gewinn plus die SV Beiträge. Wenn man das auf Angestellte ummünzt, wäre es LstBMGL minus Werbungskosten. Bei der Pendlerpauschale habe ich leider keine Ahnung.

    Ach ja - Erträge aus liegendem Kapital (Zinsen, Einkünfte aus Vermietung etc) werden auch noch dazugerechnet! Um das darfst Du dann nur weniger verdienen. Aufpassen!

    Stimmt meine Zusammenfassung so?
     
  3. MatsBM

    MatsBM Gast

    Nachdem die Jahreslohnsteuerbemessungsgrundlage um die Werbungskosten vermindert wird, kansnt du die Pendlerpauschale von dieser abziehen da diese ja zu den Werbungskosten dazugehört.

    Die Werbungskostenpauschale in Höhe von EUR 132,-- steht jedem Arbeitnehmer zu und diese kannst auf jeden Fall abziehen.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  4. Maus1

    Maus1 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,
    Danke. Dh ich kann die Werbungskostenpauschale von EUR 132 und die Pendlerpauschale abziehen. Richtig?
     

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