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Zuverdienstgrenze - Hilfe!!!

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von kleinemaus1, 29 November 2007.

  1. kleinemaus1

    kleinemaus1 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo an alle!
    Wie sieht das mit der Zuverdienstgrenze aus? Wird die erst ab Beginn der Karenz gerechnet oder für das ganze Jahr 2008? Ich hab am 23. Mai GEburtstermin, danach 8 Wochen Mutterschutz, dann hab ich noch 200 Stunden Urlaub von 2007 und wenn ich für 2008 auch den ganzen Urlaub bekomme, ich mir ziemlich alles nach dem Mutterschutz nehme, hätte ich bis ungefähr September meinen normalen Gehalt. Wenn ich dazu noch das Urlaubsgeld rechne, würde ich über 16.000 Euro Verdienst für 2008 kommen. Ich hoffe, ihr versteht, wie ich das meine????
    Vielleicht kann mir jemand helfen, ist alles ein bisschen verwirrend!!

    Danke!

    LG
    Manu
     
  2. Bea77

    Bea77 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo Manu,
    ich würde Dir raten bei der Arbeiterkammer in deiner Nähe einen Termin zu machen. Ich war auch dort und man wird super beraten. Es ist sehr kompliziert mit dieser Zuverdienstgrenze und dort können dir die Leute das genau ausrechnen und du bist auf der sicheren Seite.
    lg bea
     
  3. HC1978

    HC1978 Gast-Teilnehmer/in

    Die Lösung ist ganz einfach...

    du bekommst 8 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt Wochengeld.

    Vom Geburtstag + 8 Wochen Wochengeld danach bist in Karenz. Der Resturlaub bleibt stehen bis zum Ende der Karenz. Es ist gesetztlich verboten den Urlaub abzulösen!! Zumal du in einem bestehenden Dienstverhältnis bist. Das Dienstverhältnis besteht ja weiterhin und ist erst durch Beendigung der Karenz zu Ende.

    Am besten du rufst bei der Arbeiterkammer an - des wird sonst jetzt wirklich zu lange hier...
    aber grundsätzlich: es wird dir kein Urlaub ausbezahlt solange das Dienstverhältnis besteht --> absolutes Ablöseverbot! daher brauchst des nicht einzukalkulieren. bzw. entweder du konsumierst den Urlaub jetzt bis zum Mutterschutz oder er bleibt eben bis nach der Karenz stehen.

    LG HC1978
     
  4. kleinemaus1

    kleinemaus1 Gast-Teilnehmer/in

    Danke für eure Antworten!

    Mit wurde gesagt, dass es die Möglichkeit gibt, nach dem Mutterschutz den Urlaub aufzubrauchen, man bekommt dann eben Kinderbetreuungsgeld und Gehalt.


    LG
    Manu
     
  5. CuteBaby

    CuteBaby Gast-Teilnehmer/in


    genau so ist es ;o)

    und wenn du bei der kk nochmal nachfragst die müssten auch so formulare haben wo man sich das genau ausrechnen kann wegen der zuverdienstgrenze ;o) damit du dann keine nachzahlung bekommst

    glg :wave:
     
  6. Susy-85

    Susy-85 Gast


    ich verbrauche meinen urlaub auch nach dem mutterschutz - aber ich dachte in der zeit ruht das kinderbetreuungsgeld - weil ich ein gehalt bekomme - und nicht beides - wenn es doch so sein sollte würd ich mich natürlich freuen wären ja dann um paar hundert euro gleich mehr für ca. 2-3 monate :D
     
  7. bibsi75

    bibsi75 Gast

    Ich hab mal eine Anfrage an meine Krankenversicherung (BVA) gestellt, da meine Personalabteilung da anderer Meinung ist.
    Aber wär net schlecht!
     
  8. Susy-85

    Susy-85 Gast

    na ich bin neugierig :D
     
  9. SandyS

    SandyS Gast-Teilnehmer/in

    hallo,

    weiss zufällig jemand, wie es mit überstunden aussieht???

    werden die ausbezahlt????


    l.g.
     
  10. CuteBaby

    CuteBaby Gast-Teilnehmer/in

    das macht man sich meistens mit dem arbeitgeber aus ;o)


    lg
     

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