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Zuverdienstgrenze - einkommensabhängig

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von AlexMama, 31 Juli 2011.

  1. AlexMama

    AlexMama Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Hab eine Frage zur Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen KBG (12+2): Da steht unter help.gv.at, dass ein "Zuverdienst nur im Ausmaß von 5.800 Euro pro Kalenderjahr (entspricht etwa der Geringfügigkeitsgrenze) möglich" ist (Zitat von help.gv.at). Mich verwirrt hier der Begriff "Kalenderjahr": Angenommen, ein Kind kommt im Juli 2011 zur Welt, dann ist die Mutter ja bis ca. Mai noch berufstätig - dann ist sie ja ziemlich sicher schon über der Zuverdienstgrenze für das Jahr 2011, bevor sie noch in Karenz gegangen ist (sie hat ja in den ersten 5 Monaten des Jahres voll verdient).

    Sehe ich da was falsch bzw. wie wird das in Wirklichkeit gehandhabt? Ist für mich momentan eine rein theoretische Frage, ich setze mich nur schon mal mit den Kinderbetreuungsgeldvarianten auseinander, bevor ich schwanger werde ;)

    Bitte klärt mich auf,

    AlexMama
     
  2. Coffee80

    Coffee80 Gast-Teilnehmer/in

    In die Rechnung fällt nur der Bezugszeitraum.
    Heißt aber auch dass die Zuverdienstgrenze nur anteilig gilt, also zb. Zuverdienstgrenze : durch z.B. 5 Monate, ergibt dann die tatsächliche Grenze für das laufende Kalenderjahr.
     
  3. MatsBM

    MatsBM Gast

    Es wird nur jenes Einkommen zur Berechnung der Zuverdienstgrenze herangezogen, das du während des KBG-Bezugs verdienst.
    Sofern dies nicht ein ganzes Kalenderjahr ist wird das anteilige Einkommen auf das gesamte Kalenderjahr hochgerechnet.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  4. AlexMama

    AlexMama Gast-Teilnehmer/in

    Danke für die raschen und hilfreichen Antworten!
    Verstehe nur nicht, warum das nicht auch so (dass es nur für den Bezugszeitraum gilt und aliquot berechnet wird) in der offiziellen Erklärung drin stehen kann.:(

    Nochmals danke,

    AlexMama
     
  5. MatsBM

    MatsBM Gast

    Am Antrag zum KBG steht unter Pkt. 2 und 3 sehrwohl dass die Einkünfte während des KBG-Bezugszeitraums relevant sind.

    Liebe Grüße
    Mats
     

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