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Zuverdienst neben Karenz - was zählt alles?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von gutemine75, 12 November 2011.

  1. gutemine75

    gutemine75 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Ich habe vor, nach meinem Mutterschutz geringfügig für meine Firma weiter zu arbeiten. Neben dem einkommensabhängigen KBG. Als neues Dienstverhältnis, also Hauptdienstverhältnis ruht und neuer Dienstvertrag über die geringfügige Beschäftigung.
    In meiner Firma ist es aber so, dass der Arbeitgeber für mich 25€ in eine Art Pensionsversicherung einzahlt (300€ im Jahr, steuerschonend). Und das wird die ersten 6 Monate der Karenz beibehalten. Ich hätte also in den ersten 6 Monaten meiner Karenz eine Art "Einkommen" von 25€ aus meinem Hauptdienstverhältnis. Zählt das als Zuverdienst?
    Meine Frage nun:
    Wie hoch darf der maximale Zuverdienst monatlich aus dem geringfügigen Dienstverhältnis nun sein, um das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld nicht zu verlieren?
    Meine Firma möchte mich nämlich für den maximal möglichen Betrag anstellen - und ich will aber nicht ums EaKBG umfallen.
    Kann mir wer weiterhelfen?

    Danke! :wave:
     

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