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Zusatzversicherung für Kind - in welcher Kategorie steuerlich absetzbar?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von minkimum, 31 Oktober 2011.

  1. minkimum

    minkimum Gast-Teilnehmer/in

    Frage siehe Betreff, wo trage ich im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung die zusätzl. Krankenversicherung ein? Bei mir als Sonderausgaben?

    Kann man (blöde Frage ich weiß) für die Zeit der Wochenhilfe eine Veranlagung machen?
     
  2. minkimum

    minkimum Gast-Teilnehmer/in

    Da ich mein Post nicht mehr korrigieren kann, eine Ergänzung:

    Es liegt für ein KJ ein Lohnzettel M4 auf, der bescheinigt nur Bezüge von der WGKK (Wochenhilfe u. Mutterschutz). Wenn man keine LSt zahlt, sollte keine Veranlagung möglich sein. Warum liegt dann ein Lohnzettel auf??? Wochengeld ist ja nicht lst-pflichtig.
     
  3. MatsBM

    MatsBM Gast

    Wochengeld zählt nicht zum steuerpflichtigen Einkommen und sofern du im betreffenden Kalenderjahr mangels sonstigem Einkommen keine SV-Beiträge abgeführt hast wird die ANV sinnlos sein.

    Sehrwohl zum Einkommen zählt das Wochengeld jedoch wenn es um die Zuverdienstgrenze des (Ehe)-Partners beim Alleinverdienerabsetzbetrag geht, den dein Partner beantragen kann sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind.

    Zusatzversicherung fürs Kind trägst du unter Sonderausgaben/Summe der Versicherungsbeiträge[455] ein.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  4. minkimum

    minkimum Gast-Teilnehmer/in

    Danke Mats, hab gehofft, dass Du Dich meldest, weil ich weiß, dass Du Dich gut auskennst!

    Veranlagung 2008 hab ich jetzt mittlerweile ausprobiert - geht eh nicht. Besser wärs, sie würden den M-Zettel gar nicht abbilden. Würd der Finanz sicher die ein oder and. Frage ersparen, ...
     
  5. MatsBM

    MatsBM Gast

    ja, nein, vielleicht.

    Fakt ist, dass diese Meldung Relevanz für den AVAB hat und hier ist natürlich auch für den Antragsteller bzw. dessen PartnerIn wichtig zu wissen wie hoch das gemeldete Wochengeld war.

    Liebe Grüße
    Mats
     

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