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zur Probe arbeiten - der jetzigen Firma Bescheid geben?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von zuckerschnecke2, 26 September 2012.

  1. zuckerschnecke2

    zuckerschnecke2 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo miteinander,

    ich bin derzeit neben meiner geringfügigen Stelle arbeitssuchend ( nach einer anderen geringfügigen Stelle bzw. Teilzeit ) ... nun bin ich fündig geworden und ich soll die kommenden Tage zur Probe arbeiten ( um Eindruck zu bekommen, um zu schauen ob es das ist was ich suche usw.. ) ... allerdings fällt das ganze auf einen Wochentag, an dem ich aber bei meiner geringfügigen Stelle nicht arbeiten muss.
    Meine Frage: Muss ich in der Firma Bescheid geben das ich woanders zur Probe arbeiten gehe?
    Ich hab da schon beides gehört, bin mir aber zu 100% nicht sicher, wie es tatsächlich gehändelt werden kann.
     
  2. DerStefan

    DerStefan Gast-Teilnehmer/in

    Das kommt drauf an - unter Umständen kann das ein fristloser Kündigungsgrund sein, anderswo zu arbeiten. Auch zur Probe.

    Was steht in deinem Dienstvertrag?
     
  3. melii

    melii Gast-Teilnehmer/in

    ich würde mir einen urlaubstag nehmen, meiner firma nichts sagen und dort den einen tag probe arbeiten.

    wenns ganz blöd her geht, hast die kündigung von der einen firma und den anderen job ev auch nicht.
     
    Maritina gefällt das.
  4. anna-mari

    anna-mari Gast-Teilnehmer/in

    Ich würde nichts sagen. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass man dazu gesetzlich verpflichtet ist. Noch dazu ist es Dein freier Tag.
     
    Asterix gefällt das.
  5. trilogie

    trilogie Gast

    ich würde auch nichts sagen, du wirst ja sicher für den probetag nicht angemeldet oder? und somit gehts die fa. wo du arbeitest nix an
     
    Asterix gefällt das.
  6. zuckerschnecke2

    zuckerschnecke2 Gast-Teilnehmer/in

    Danke trilogie für deinen Beitrag!
    Allerdings werde ich angemeldet für den einen Tag, da ich als Reinigungskraft schnuppere und da gewisse Gefahrenquellen sind. Noch dazu wird bei laufendem Betrieb geputzt somit, ...ich werde doch angemeldet.

    Ich habs für alle Fälle gestern schon in der Firma anklingen lassen, heute werde ich konkreter mit meinem Chef darüber reden. Mal gucken, ne.:wave:
     
  7. trilogie

    trilogie Gast

    aha, verstehe...das ist natürlich was anderes, denn du musst theoretisch jeden "zweitjob" deinem arbeitgeber melden. der muss sogar seine zustimmung geben. da gehts, glaub ich, um die konkurrenzklausel oder so...
     
  8. Morgengrauen

    Morgengrauen Gast-Teilnehmer/in

    wenn man probeARBEITET muss man das der gkk melden.
     

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