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Zeugenladung zur Tagsatzung... wer ist da dabei?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Senra, 18 September 2013.

  1. Senra

    Senra Gast-Teilnehmer/in

    Hallo liebe Foris!

    Ich habe vor einem halben Jahr die Firma verlassen und heute wurde mir netterweise per Einschreiben eine Zeugenladung vom Gericht nachgeschickt. Der Brief lag knapp 2 Monate (!!!) in der Firma, bis man ihn mir netterweise an meine Privatadresse geschickt hat. In der Einladung stand nämlich mein Name und die Adresse der damaligen Firma... und der Termin ist schon in ein paar Tagen :dontlook:
    Wegen so viel Schludrigkeit könnte ich mir in den hintern beißen, was wäre, wenn ich jetzt gerade im Urlaub bin und deswegen nicht zum Gericht kann. Und das nur, weil man sowas nicht gleich weiterschickt *grmlgrml*

    Aber egal. Es geht wohl um einen Streit zwischen einem Diestnehmer und Arbeitgeber. Da ich damals im Personalbüro war und die ganzen Verträge gemacht habe, darf ich als Zeugin vorbeikommen. So richtig erinnern kann ich mich leider nicht mehr. Seit der Einstellung vom klagenden Dienstnehmer sind 1,5 Jahre vergangen, in denen ich so viele Dienstnehmer kommen und gehen gesehen habe. Hoffentlich kann ich alle Fragen beantworten, die mir gestellt werden... ich muss zugeben, dass ich noch nie Zeugin war, keine Ahnung was auf mich zukommt und wegen dem kurzfristigen Termin nervös werde. Ich kenne ja doch nur diese Gerichtssendungen, in denen die Zeugen in die Mangel genommen werden *g*

    Ich schweife ab... zu meiner Frage. Auf der Seite vom BMJ () steht: "In der Regel werden Sie im Ermittlungsverfahren von der Kriminalpolizei, der Staatsanwaltschaft oder ausnahmsweise dem Gericht einvernommen, ohne dass Verfahrensbeteiligte anwesend sind.". Also Aussagen, Fragen beantworten, Protokoll unterschreiben, gehen.
    Wäre für mich okay, weil das recht neutral und entspannt klingt. Aber auf meiner Einladung steht "Vor diesem Gericht wird am unten angegebenen Ort eine Tagsatzung zur mündlichen Verhandlung stattfinden, bei der auch Ihre Vernehmung als Zeuge vorgesehen ist". Danach steht, dass ich Unterlagen mitbringen soll (ja klar, weil ich nach der Kündigung alle Dokumente mit nachhause genommen habe... :headbang:) und die Zeugeneinvernahme "im Rahmen einer Videokonferenz" stattfindet.

    Wie ist das zu verstehen? Google sagt mir, dass eine Tagsatzung ein Gerichtstermin mit allen Beteiligten ist. Also werde ich dann doch wie in den Gerichtsshows vor Richter, Staatsanwalt, Anwälten, Kläger, Beschuldigtem und den ganzen Besuchern "vorgeführt" und verbal zur Schnecke gemacht? :wow:
    Oder male ich mir das viel zu schlimm aus? Bin wie gesagt etwas nervös, weils was ganz neues ist *g*
     
  2. alwi

    alwi Gast-Teilnehmer/in

    Naja ganz so schlimm wirds schon nicht werden.
    Mein Mann musste auch mal nach Jahren über Vorgänge in einer Firma berichten. Er wurde halt befragt, hat sich eine blöde Bemerkung eingefangen, weil er viel nicht (mehr) wußte und das wars.
     
  3. Q

    Q Gast

    Es kommt drauf an, in was für einem Verfahren. in zivilrechtlichen Angelegenheiten (inkl. Arbeits- und Sozialgericht) werden Zeugen üblicherweise im Beisein der Beteiligten vernommen. Dass es hier um keinen Strafprozess geht (wo ein Staatsanwalt anklagen würde), entnehme ich deinem Eingangsposting.

    Als Zeuge stehst du zwar unter Wahrheitspflicht, aber keineswegs unter "Erinnerungspflicht". Was du nicht weißt, weißt du nicht, was du nicht hast, hast du nicht.

    Mit wem soll die Videokonferenz stattfinden? Ist der Kläger nach Timbuktu ausgewandert? Oder findet der Prozess vor einem weit entfernten Gericht statt, und du wirst nur als Zeuge per Videokonferenz in dein örtlich zuständiges Gericht gebeten, um Reisekosten zu sparen?

    Fragen, Fragen ...
     
    Senra gefällt das.
  4. Senra

    Senra Gast-Teilnehmer/in

    Danke euch beiden!
    Dann hatte ich wohl umsonst panik... durch diese kurzfristige Einladung war ich doch sehr unsicher, was da auf mich alles zukommt :oops:

    Wenn ich das richtig lese, geht es um Arbeits- und Sozialrecht. Gab wohl Probleme mit einer Kündigung, weswegen über Zahlung und fortbestand des Dienstverhältnisses diskutiert wird... aber zu dieser Zeit war ich gar nicht mehr in der Firma. Naja, mal sehen.
    Der Arbeitgeber sitzt in Wien, ich in NÖ und der Kläger ganz im Westen von Österreich... wahrscheinlich wird deswegen alles übertragen. Wird bestimmt nicht schön, quasi "zwischen den Stühlen" zu sitzen obwohl beide hören wollen, dass sie im Recht sind :no:
     
  5. alwi

    alwi Gast-Teilnehmer/in

    Das glaube ich dir, aber im Endeffekt ist egal was sich wer erwartet. Du musst die Wahrheit sagen und wenn du es vergessen hast oder zu dem Zeitpunkt gar nicht mehr in der Firma warst und eventuell deswegen nichts mehr beitragen kannst, kannst du eben nichts beitragen.
     
  6. 0xym0r0n

    0xym0r0n Gast-Teilnehmer/in

    Die späte Weiterleitung der Ladung war wohl mit Absicht, denn die Firma wird eventuell lieber haben, wenn du nicht aussagst. Übrigens ist die Zustellung einer Ladung an einer Arbeitsstelle, an der du gar nicht mehr arbeitest, nicht rechtskonform. Sie hätten sie gar nicht annehmen dürfen und du müsstest -wenn nur ein kleiner Verhinderungsgrund da ist- wegen Kurzfristigkeit auch nicht hingehen. Es ist dir so kurzfristig nicht zuzumuten eventuelle andere Termine zu verschieben. Sollte das der Fall sein, ruf einfach den Richter an und erkläre ihm die eigenartigen Wege der Ladung und ersuche um einen neuen Termin (eventuell verzichtet er auch auf dich).

    Ansonsten musst du dir keine Sorgen machen. Generell wirst du nur bei deiner Vernehmung im Gerichtssaal sein. Da sind normalerweise auch Kläger und Beklagter. Bei einer Videovernehmung sind die auch vorhanden, aber einer der beiden nur mittels Live-Video. Auch der nur am Video Teilnehmende kann dir Fragen stellen.

    Dir kann nichts passieren. Du antwortest auf Fragen, die dir gestellt werden, soferne du die Antwort weißt. Wenn du etwas nicht sicher weißt, ist es besser sich auf "Nicht-Erinnern" zu berufen.
     
  7. anroma

    VIP: :Silber

    Ich war als Zeugin bei einem Strafprozess, da war der Angeklagte auch im Verhandlungssaal, aber mir war es egal, ich hab das ausgesagt, was ich mitbekommen habe - fertig.

    Diesen Angeklagten, der damals schon mit Handschellen aus der U-Haft reingebracht wurde, durfte ich dann einige Jahre später als Gast in einem Lokal bewirten, er war - obwohl er mich erkannt hat - sehr freundlich.
     
  8. flip210475

    flip210475 Gast-Teilnehmer/in

    immer die Wahrheit sagen, denn nur dass erzählst du immer gleich.

    Möglich das es bei diesem ersten Termin bleibt, aber es kann auch noch weiter gehen.

    Und da ist es dann sehr ratsam, wenn du bei der 1. Aussag bleibst
     
  9. Q

    Q Gast

    Wichtig ist, dass du dich von niemandem unter Druck setzen lässt, dich "doch erinnern" zu können. Antworte auf die Fragen, aber beschränke dich ganz strikt auf Tatsachen. Auf Fragen wie "Glauben Sie nicht auch, dass ..." oder "Es war doch sicher nicht ..." wende dich ein wenig unwillig an den Richter und sag einfach: "Könnten Sie bitte dafür sorgen, dass hier keine Suggestivfragen gestellt werden?"

    Ansonsten: was du nicht genau weißt, an das kannst du dich nicht erinnern. Du bist niemandem schuldig, dich an irgendwas erinnern zu können.
     
  10. alwi

    alwi Gast-Teilnehmer/in

    Sorry aber bei Q's Tipps, die zweifelsohne Super sind, musste ich jetzt an ally Mc Beal und Boston legal und ... Denken :)
     
  11. Senra

    Senra Gast-Teilnehmer/in

    Ein kleines Update an dieser Stelle... ich habe mich trotz starker Erkältung mit Nasenspray und Aspirin Complex eingedeckt, bin pünktlich beim Gericht angekommen... und dann erfahre ich, dass der Termin schon vor zwei Monaten (!) ABGESAGT wurde :dead:

    Jetzt habe ich mich bei dem eigentlichen Gericht erkundigt (Wien war ja nur für die Videoübertragung da), wie sowas passieren kann und warum um Himmels Willen mich keiner informiert hat... die durchaus nette Dame meinte, dass mein ehemaliger Arbeitgeber vermutlich weder die Absage noch die Ladung zum nächsten Termin (schon in zwei Wochen...) weitergesendet hat. Ich solle doch bitte einen Brief ans Gericht schicken, und denen meine Adresse geben. Für meine Kosten kommen sie natürlich nicht auf, weil sie ja abgesagt haben. Super, dann bleibe ich auf meinen knapp 30 Euro Zug- und Ubahnkosten sitzen und muss das Gericht sogar schriftlich bitten, mir eine Ladung zu schicken. Am liebsten würde ich mich gar nicht mehr melden, aber dann erwartet mich noch eine Ordnungsstrafe oder Polizeieskorte, weil ich unzuverlässiger Zeuge trotz Einladung -im iiiirgendwo im Nirvana verschwunden ist- nicht zum Termin erscheine...

    Ich könnt' gerade vor Wut platzen... jetzt habe ich für nichts und wieder nichts wertvolle Arbeitszeit verloren (bin selbstständig); bin ingesamt 5 Stunden krank in der Gegend herumgelaufen/fahren; musste meinen Mann bitten, sich frei zu nehmen, um auf unseren Welpen aufzupassen... und nächsten Monat das gleiche nochmal :no:
     
  12. 0xym0r0n

    0xym0r0n Gast-Teilnehmer/in

    Selbstverständlich erwartet dich das nicht!

    Du bist nicht korrekt geladen worden. Wenn du nicht erscheinst und sie dich aber für extrem wichtig erachten, müssen sie dich neu (und korrekt) laden und deswegen einen neuen Termin ansetzen.

    Du bist übrigens als Zeuge auch nicht verpflichtet irgendetwas von dir aus dem Gericht bekannt zu geben. Die Partei, die dich geladen hat (offensichtlich der klagende Mitarbeiter, deine Firma wüsste ja, dass du am Firmenort nicht mehr aufhältig bist) muss dafür sorgen dass dem Gericht deine korrekte Adresse bekannt gegeben wird.

    Es hängt also davon ab, ob du den Ex-Kollegen mit deiner Aussage unterstützen willst oder nicht. Willst du nicht, brauchst du gar nichts machen und kannst in Ruhe abwarten, ob dir eine korrekte Ladung an deiner Wohnadresse zugestellt wird.

    So nebenbei finde ich auch diese Mitarbeiterin des Gerichtes nicht nett, sondern unmöglich. Sie hätte genausogut deine Adresse gleich aufschreiben und dem zuständigen Richter informell bekannt geben können.

    Eine weitere Frechheit ist, dass deine Firma Briefe an dich an der Firmenadresse überhaupt annimmt. Wie wenn sie es drauf anlegen würdem, dass du den Termin sicher versäumst. Wenn, dann würde ich DAS dem Gericht bekannt geben. ;)
     
    #12 0xym0r0n, 20 September 2013
    Zuletzt bearbeitet: 20 September 2013
  13. Senra

    Senra Gast-Teilnehmer/in

    Kleines Update an dieser Stelle - das Gericht ist wirklich nicht das Schnellste...
    Die Zeugenladung ohne Einladung habe ich nicht wahrgenommen. Bis auf einige verpasste Anrufe eines Anwalts von einem der Beklagten (war gerade im Garten und hatte die Nummer nachgegoogelt, nachdem mein Rückruf ignoriert wurde, denn meine Geheimnummer kennt normalerweise nicht jeder...) hatte sich keiner gemeldet. Dafür war heute -2,5 Monate später- endlich eine richtige Einladung im Postfach. Nach der ersten "Freude" (wuhu! sie haben es geschafft, mich anzuschreiben!), hatte ich gleich den nächsten Moment, an den ich meinen Kopf gerne an die Wand schlagen wollte: Nun soll ich in zwei Monaten zur Zeugenladung antanzen und zwei Wochen vorher die Originaldokumente hinschicken.... ja klar, nach meiner Kündigung im Frühling habe ich mal eben alle Dokumente eingesackt und mitgenommen :headbang: :headbang: :headbang:

    Das wird immer skurriler...
     
  14. anroma

    VIP: :Silber

    Ähm, welche Originaldokumente sollst du mitbringen?
     
  15. Pipina

    VIP: :Silber

    wahrscheinlich die aus der firma :sneaky: da sind könner am werk :rolleyes:
     
    Senra gefällt das.
  16. Senra

    Senra Gast-Teilnehmer/in

    ganz genau :)
     

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