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Zahnersatz - was bekommt man zurück !?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Nanderl80, 22 Mai 2011.

  1. Nanderl80

    Nanderl80 Gast-Teilnehmer/in

    Man kann ja Zahnersatz ( Kronen, Brücken ect.) bei der ANV absetzen nur rendiert es sich !?

    Was habt ihr zurückbekommen !?
    Hängt die Höhe auch mit dem Verdienst selbst zusammen !?
     
  2. amanin

    amanin Gast


    Ja, daraus errechnet sich dein Selbstbehalt.
     
  3. Nanderl80

    Nanderl80 Gast-Teilnehmer/in


    und weisst du auch wie !?

    Ich verdiene monatlich zb. unter 600.-
     
  4. amanin

    amanin Gast

    Müsst ich googlen, kann ich dir aber gerne machen.
     
  5. morty

    morty Gast-Teilnehmer/in

    ja, kannst du einreichen.

    allerdings hast du einen selbstbehalt in höhe von 6-12 % deines einkommen, dh, dass erst kosten die diesen %satz übersteigen überhaupt berücksichtigt werden. dieser betrag wirkt sich dann steuermindernd aus, also wennst net die wahnsinnsrechnung gehabt hast bringts nicht wirklich viel.
     
  6. amanin

    amanin Gast

    Mit diesem Selbstbehalt müssen Sie rechnen


    Was sich 2010 ändert



    Für viele außergewöhnliche Aufwendungen muss vom Steuerzahler allerdings ein Selbstbehalt erbracht werden. Dieser beträgt einen bestimmten Prozentsatz des Einkommens:
    • bei höchstens 7.300 Euro: 6,0 Prozent
    • bei 7.301 Euro bis 14.600 Euro: 8,0 Prozent
    • bei 14.601 Euro bis 36.400 Euro: 10,0 Prozent
    • bei mehr als 36.400 Euro: 12,0 Prozent
    Ergänzung:
    Das sind Jahresbezüge!
    600 Brutto oder Netto?
     
  7. Nanderl80

    Nanderl80 Gast-Teilnehmer/in


    hmm gehenm wir mal von 5000.- aus ... was würd ich dann bei einem Mtl. Gehalt von 600.- zurück bekommen !?
     
  8. treble.clef

    VIP: :Silber

    zahlst du da überhaupt steuern? kann ich mir nicht vorstellen!
     
  9. Nanderl80

    Nanderl80 Gast-Teilnehmer/in

    600 Brutto ohne Mehrstunden
     
  10. morty

    morty Gast-Teilnehmer/in

    nichts, weil du noch gar keine lohnsteuer zahlst.
     
  11. amanin

    amanin Gast

    Naja, Negativsteuer sollts schon zurückbekommen.
    Aber ich bin da nicht so sattelfest :eek:
     
  12. Nanderl80

    Nanderl80 Gast-Teilnehmer/in

    Ich gehe erst seit letzen Juni arbeiten irgendwie ist es verflixxt ... für den Alleinverdiener verdiene ich zu viel für die Lohnsteuer zu wenig also bekomm ich auch anscheinend bei der ANV nix zurück :cool:
     
  13. amanin

    amanin Gast

    Bei 600 Brutto zahlt du nur 18,07% bei Angestelltenverhältnis und 18,20% bei einem Arbeiterinverhältnis.

    600 x 18,20% / 18,07% = deine SV die zieht sich ab vom Brutto, da du unter der LSt-Grenze bist zahlt du keine Lst.
     
  14. amanin

    amanin Gast

    Wieso verdienst du für den AVAB zuviel :confused: das ist doch wie die Pendlerpauschale ein LST Minderungsbeitrag. :confused:

    Du solltest die Negativsteuer zurück!
     
  15. Nanderl80

    Nanderl80 Gast-Teilnehmer/in

    Ich kenn mich gar nimma aus ... man darf ja für den Alleinverdiener nicht mehr als 6000.- jährlich verdienen oder ich damit auch falsch ?!
     
  16. amanin

    amanin Gast

    Ah du meinst deinen Mann! Bing!

    Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag

    Alleinverdienerinnen/Alleinverdiener und Alleinerzieherinnen/Alleinerzieher haben einen Anspruch auf den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag.
    Alleinverdienerinnen/Alleinverdiener sind Steuerpflichtige mit mindestens einem Kind,

    • die mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet oder eingetragene Partnerin/Partner sind oder in Lebensgemeinschaft leben und
    • von ihrer Ehepartnerin/ihrem Ehepartner oder eingetragenen Partnerin/Partner oder Lebensgefährtin/Lebensgefährten nicht dauerhaft getrennt leben und
    • deren Ehepartnerin/Ehepartner oder eingetragenen Partnerin/Partner oder Lebensgefährtin/Lebensgefährte,
      • nicht mehr als 6.000 Euro jährlich verdient
    Hinweis: Bei der Berechnung des Einkommens werden alle Einkünfte berücksichtigt. Bei Einkünften aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit sind die Bruttoeinkünfte abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge, Pendlerpauschale, Werbungskosten, steuerfreien Zuschläge (z.B. Überstundenzuschlag, Gefahrenzuschlag) etc. maßgeblich. Steuerfreie Einkünfte wie beispielsweise Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Unterhaltszahlungen werden nicht berücksichtigt. Dieses gilt allerdings nicht für das Wochengeld, welches angerechnet wird. Auch mit der Kapitalertragsteuer endbesteuerte Kapitalerträge (Sparzinsen, Wertpapiererträge) werden für den Grenzbetrag berücksichtigt.
     
  17. amanin

    amanin Gast

    Klar? Hast du noch Fragen?
     
  18. Nanderl80

    Nanderl80 Gast-Teilnehmer/in

    Letztes Jahr hatte ich zb. ja nur ca 2500.- Gehalt ABER 7000.- Abfertigung.

    Ich hatte somit 2 Bezugs zahlende Stellen einmal mein Dienstgeber und dann mein ehem. Dienstgeber ... obwohl dort 0.- steht !? Warum auch immer !?

    so schaut das ganze dann aus ...
    http://imageshack.us/photo/my-images/852/lohn.jpg/
     

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