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Zählt eine Balkonfläche zur Wohnfläche?..

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Natascha1976, 11 November 2010.

  1. WaJoWi

    WaJoWi Gast-Teilnehmer/in

    Es wäre jetzt interessant was genau im Inserat und im Anbot steht. Wie man sieht gibt es entscheidende Unterschiede zwischen Nutz- und Wohnfläche! Außerdem ist es egal wie groß eine Loggia ist, sie bleibt eine wenn nur eine Seite offen ist und zählt dann zur Nutzfläche.

    Der TE sollte also die entsprechenden Dokumente und Fotos zur Verfügung stellen um eine fundierte Meinung erhalten zu können. Im Zweifel zählt dann aber sowieso nur ein Richterspruch...
     
  2. Natascha1976

    Natascha1976 Gast-Teilnehmer/in

    Also, in der Anzeige (auf der Maklerseite) steht offiziell so:


    Flächen Wohnfläche: ca. 50 m2

    Der Makler hat mittlerweile zugegeben, dass die WF nur 48 m2 beträgt (48m2 haben wir auch in unserem Anbot)... Nur ich bezweifle langsam, dass die Wohnung diese 48 m2 hat....ich hab das Gefühl, dass man die Balkonfläche (von den beiden schmalen Balkonen) dazugerechnet hat... Was meint ihr?
    Balkonfläche: ca. 8 m2 Kellerfläche: ca. 2 m2
     
  3. Natascha1976

    Natascha1976 Gast-Teilnehmer/in

    PS. Der Text der Anzeige:

    Flächen Wohnfläche: ca. 50 m2 Balkonfläche: ca. 8 m2 Kellerfläche: ca. 2 m2
     
  4. WaJoWi

    WaJoWi Gast-Teilnehmer/in

    Habt ihr keinen Plan? Und zirka Werte sind genau das - zirka. Sollte die Wohnfläche tatsächlich deutlich weniger als die angegebenen 48m² betragen, würde ich mich an einen Anwalt wenden. Vor allem wenn nach der Angabe der Wohnfläche das Wörtchen "davon" fehlt...
     

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