1. Reden wir miteinander ...

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Zählt eine Balkonfläche zur Wohnfläche?..

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Natascha1976, 11 November 2010.

  1. Natascha1976

    Natascha1976 Gast-Teilnehmer/in

    :confused: Wir haben ein Anbot für die Wohnung gestellt, die offiziell als eine 48 m2 Wohnung inseriert war... Es gibt 2 schmale Balkons (ca. 8 m2) dabei... Nun jetzt scheint mir die Wohnung etwas viel zu klein für diese 48 m2 zu sein... Wir werden sie am WE abmessen (bis jetzt haben wir noch nichts unterzeichnet, nur eben das verbindliche Angebot). Kann es sein, dass der Makler eine Balkonfläche zur Wohnfläche dazugerechnet hat, damit er so Kunden anlockt? Eigentlich wäre es ein Betrug, oder?
     
  2. Baxter

    Baxter Gast-Teilnehmer/in

    im §17 des MRG ist die Nutzfläche wie folgt definiert:

    2) Die Nutzfläche, die in Quadratmetern auszudrücken ist, ist die gesamte Bodenfläche einer Wohnung oder eines sonstigen Mietgegenstandes abzüglich der Wandstärken und der im Verlauf der Wände befindlichen Durchbrechungen (Ausnehmungen). Keller- und Dachbodenräume, soweit sie ihrer Ausstattung nach nicht für Wohn- oder Geschäftszwecke geeignet sind, sowie Treppen, offene Balkone und Terrassen sind bei der Berechnung der Nutzfläche nicht zu berücksichtigen. Veränderungen der Nutzfläche auf Grund baulicher Maßnahmen des Mieters oder sonstigen Nutzers im Inneren der Wohnung oder des sonstigen Mietgegenstandes einschließlich der Verglasung von Balkonen bleiben bis zur Beendigung seines Miet- oder sonstigen Nutzungsverhältnisses unberücksichtigt.
     
  3. comeback

    comeback Gast-Teilnehmer/in

    wenns eine loggia ist, ja
     
  4. Bob-the-B

    Bob-the-B Gast

    Jein es ist eine Täuschung, Wohnfläche - Wohnnutzfläche - bebaute Fläche - Nutzfläche variiert bei mir um 10% !!
    Ebenso Terasse - Balkon - Loggia die werden alle anders berechnet ..
     
  5. treble.clef

    VIP: :Silber

    bei uns zählte die loggia nicht dazu.
     
  6. comeback

    comeback Gast-Teilnehmer/in

    komisch, bei uns wird die voll angerechnet
     
  7. WeepingAngel

    WeepingAngel Gast-Teilnehmer/in

    Bei uns wird sie auch angerechnet. Genossenschaftswohnung
     
  8. Candy019

    Candy019 Gast-Teilnehmer/in

    Balkon- und auch Loggiaflächen dürfen nicht zur Wohnnutzfläche dazu gerechnet werden, definitiv nicht!

    LG, Andrea
     
  9. WeepingAngel

    WeepingAngel Gast-Teilnehmer/in

    Loggia schon (da an drei Seiten geschlossen), Balkon definitiv nicht, ich weiß aber nicht, ob das für alle Wohnungen gilt, aber bei den Genossenschaften ist es so.
     
  10. Bob-the-B

    Bob-the-B Gast

    Wenn sie z.b. von 3 Seiten gemauert und Überdacht sind schon, auch Wintergärten zählen zur Wohnfläche. Allerdings nicht ev. nicht zur Wohnnutzfläche, zur bebauten Fläche immer (auch wenn nur 1 oder 2 Seiten bebaut sind), (wenn sie Überdacht sind auch immer)
     
  11. Karsten79

    Karsten79 Gast-Teilnehmer/in

    Hi, mich macht nur grade das hier stutzig:

    Wir werden sie am WE abmessen (bis jetzt haben wir noch nichts unterzeichnet, nur eben das verbindliche Angebot

    Ähm ohne das ich richtig Ahnung hab...wenn ihr ein verbindliches Angebot unterschreibt und der nimmt es an, ist die Wohnung euch.....
     
  12. Candy019

    Candy019 Gast-Teilnehmer/in

    Ich habe bis vor 2 Jahren in einer Genossenschaftswohnung gewohnt und auch da hat die Loggie die wir hatten NICHT zur Wohnnutzfläche dazugezählt.

    LG, Andrea
     
  13. RotSchopf4

    VIP: :Silber

    Bei unserer neuen Genossenschaftswohnung werden die Loggien auch mithineingerechnet. Ich dachte nur immer, dass eine Loggia quasi ein "verschlossener (verglaster)" Balkon ist. Dem ist aber anscheinend nicht so.

    Und von 3 Seiten gemauert kann ich auch nicht bestätigen...

    Aber die Genossenschaft rechnets definitiv zur Wohnnutzfläche dazu!

    Lg,
    RotSchopf
     
  14. cla1966

    cla1966 Gast-Teilnehmer/in

    in der regel werden loggia (= 3 seiten und oben geschlossen) zur wohnfläche dazugezählt!
    karsten hat recht - ihr habt ein VERBINDLICHES anbot gelegt - d.h., sollte der abgeber akzeptieren, habt ihr die wohnung an der backe (...oder ihr zahlt eine pönale!)
     
  15. Natascha1976

    Natascha1976 Gast-Teilnehmer/in

    ich denke eben, das ist die Kernfrage. Wenn die Wohnfläche, die wir in unserem Anbot haben (48 m2), in Wirklichkeit nicht stimmt (kleiner ist), dann nehme ich an, dass wir sowieso zurücktreten können. Die Balkone sind etwas übertrieben ausgedrückt: sie sind etwas breiter, als französische Balkone, also sie sind so schmal, dass man sich einmal mit einem Sessel raussetzen könnte, also ich kann mir nicht vorstellen, dass sie zur Wohnfläche dazugerechnet werden dürfen. Unser Angebot gilt nur eben für die Wohnung mit 48 m2. Wenn sie z.B. jetzt nur 40 m2 hat (und die restlichen 8 m2 Balkone), finde ich, war es nur Lüge vom Makler (sein Inserat und die sämtlichen Angaben). Oder liege ich falsch?
     
  16. kira

    kira Gast-Teilnehmer/in

    wenn es sich um einen offenen balkon handelt, hast du gute karten.... :)

    ich hab vor kurzem eine deutsche konsumentenschutz-sendung gesehen,
    da wurde erwähnt das es (zumindest in deutschland) verschiedene standards zur nutzflächenberechnung gibt:

    http://www.test.de/themen/steuern-r...che-berechnen-Zweierlei-Mass-1356200-1360862/


    edit: hab eine ältere ogh entscheidung gefunden, die für österreich bestätigt:
    offene balkone gehören nicht zur nutzfläche - siehe http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.w...=JJT_19860311_OGH0002_0050OB00026_8500000_000

    der mieterschutzbund österreich schreibt:
    http://www.mieterschutzverband.at/msv/index.php?id_link=10
     
  17. Natascha1976

    Natascha1976 Gast-Teilnehmer/in

    Danke für die Links! Es handelt sich um offene Balkone. Wie gesagt, sie sind so schmal, dass man darauf nur gerade stehen könnte (z.B. rauchen, wer das mag), aber ein Sessel oder ein Tisch würden darauf nie im Leben passen (da so klein und schmal)... Das ist jetzt die Frage. Das Anbot haben wir auch natürlich so gestellt, dass wir die m2-Preise in diesem Bezirk verglichen haben - und wenn die Wohnung jetzt nur 40 m2 hat, dann haben wir natürlich viel zu viel angeboten (da eben für angebliche "48 m2")... Bin gespannt, ob sich der Makler ausreden wird...
     
  18. treble.clef

    VIP: :Silber

    vielleicht ist nutzfläche einfach was anderes, garage ist ja auch nutzfläche, aber sicher nicht wohnfläche.

    wie kann eine loggia zur wohnfläche gehören, da hab ich ja keine heizung? es müssen glaub ich beheizbare flächen sein, denn danach wird ja auch die heiz"grundgebühr" berechnet?
     
  19. tinimauserl

    tinimauserl Gast-Teilnehmer/in

    Da die Heizung dann nach Verbrauch abgerechnet wird ist es egal welche m² zur Berechnung der Vorauszahlung genommen werden.
     
  20. treble.clef

    VIP: :Silber

    der verbrauch wird nur zu einem drittel gerechnet, der rest ist "grundgebühr", also pauschal je nach wohnfläche. bei meiner wohnung jedenfalls.
     

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