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Wr. Wohnen, Wohnung von eltern übernehmen?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Noisette, 17 Januar 2013.

  1. Noisette

    VIP: :Silber

    Hallo!

    Sagt, vielleicht kennt sich da ja wer aus.

    Es heisst ja, wenn z.B Eltern aus der Gemeindewohnung ausziehen (Wr. Wohnen) können die Kinder die wohnung übernehmen.

    Meine Schwiegereltern in Spe beantragen aus gesundheitlichen Gründen eine neue Gemeindewohnung mit Lift und oder im Erdgeschoss und der Bruder meines LGs möchte gerne die Wohnung übernehmen.

    Geht das in diesem Fall auch so einfach? Wir haben gelesen, wenn man einen Wohnungswechsel macht muss die Wohnung an wiener Wohnen zurückgegeben werden. Müssen die Schwiegereltern das extra irgendwie beantragen/in die Wege leiten dass ihr Sohn die Wohnung möchte?

    Er lebt seit 4 Jahren übrigens selbst in einer kleinen Gemeindewohnung, mit seiner Freundin auf 35 qm, also ein Zimmer, schon recht eng, da käme ihm die Wohnung der Eltern gelegen.

    Information bei Wr. Wohnen wird noch eingeholt, schwiegermutter braucht noch ärztliche Bestätigungen und dann gehts los, aber wollte mal fragen ob jemand erfahrung damit hat.
     
  2. morty

    morty Gast-Teilnehmer/in

    wär mir neu dass das geht, aber ich bin auch nicht besonders versiert mit wr. wohnen. was geht und auch oft gemacht wird ist, dass der, der die wohnung übernehmen will sich hinmeldet und auch öfters dort ist. da gibts aber bestimmte fristen zu beachten.
     
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  3. Noisette

    VIP: :Silber

    Ja beim einfach anmelden müsste man aber 2 oder 3 Jahre dort gemeldet sein was ich weiß. Hab mich bisschen im Netz schlau gemacht, sollte gehen, aber ob es einfach ist ist unklar? Vl gibts ja noch wen der Erfahrung hat.
     
  4. mo-mo

    VIP: :Silber

    ein rotes parteibuch ist auch sehr hilfreich bei solchen sachen ;)
     
  5. Was auch gern gemacht wird, ist Wohnung tauschen und dann später hergeben. Also, daß die Schwiegereltern in die kleine Wohnung reintauschen (nur formell) und dann die kleine zurückgeben.

    Aber normalerweise ist die Weitergabe kein Problem. Mein Ex hat auch die Wohnung von seiner Uroma bekommen, diese ist vor 1 Jahr an seinen Cousin weitergegangen.
     
  6. Jamaicagirl24

    Jamaicagirl24 Gast-Teilnehmer/in

    direkt übernehmen geht nur wenn er schon drin gewohnt hat , oder zumindest 1 Jahr dort gemeldet war .......................
     
    #6 Jamaicagirl24, 17 Januar 2013
    Zuletzt bearbeitet: 17 Januar 2013
  7. War er nicht... aber vielleicht, weil sie vorher verstorben ist?!
     
  8. Jamaicagirl24

    Jamaicagirl24 Gast-Teilnehmer/in

  9. hejoka

    hejoka Gast-Teilnehmer/in

    Stimmt nicht. Im direkten Verwandtschaftsverhältnis kann man sehr wohl eine Gemeindewohnung übernehmen, auch wenn man dort nicht gemeldet ist:
    Erweiterte Weitergabe - Wiener Wohnen - Gemeindewohnungen

    Ich sehe hier eher den kritischen Punkt, dass die Eltern von einer Gemeindewohnung in die andere ziehen.

    Vielleicht geht es aber, weil der Bruder dann wieder eine Gemeindewohnung zurück geben würde.

    Ich schätze die Chancen stehen 50:50.

    Gruss
    Manuela
     
    Asterix gefällt das.
  10. morty

    morty Gast-Teilnehmer/in

    ahh so geht das jetzt! der haken an der gschicht ist nur, wenns eine ältere wohnung ist, dass man die gesamte elektrik neu machen muss. da erspart sich ww die wohnungssanierung ...
     
  11. Jamaicagirl24

    Jamaicagirl24 Gast-Teilnehmer/in

    sorry für meine Falschauskunft ,da hat sich ur viel getan in den letzten Jahren !bei uns ging das damals vor 23 Jahren alles noch ned ,die hat uns gesagt , die Schwiemu muß die Whg zurückgeben und wir können dann um diese Wohnug ansuchen ! Toll das sich das alles so erleichtert hat ;)
     
  12. Asterix

    VIP: :Silber

    Ja, das geht sicher. Va. hat er auch eine WG, die er dann zurückgeben kann.
    Mein Mann hat damals seine WG an seine Oma weitergegeben.
    Und zuletzt haben wir an Nachbarn die WG weitergegeben, die haben dann ihre kleine WG zurückgegeben (sie mussten sich nur den VM holen, den bekommt man aber recht rasch, sie brauchten kein Datum, sondern nur den Schein).

    lg Asterix

    Achtung - manchmal erhält man auch von 3 versch. Leuten 2 - 3 versch. Auskünfte (ist unseren Nachmietern passiert). An die zugeteilte Betreuerin (die für die Eltern zuständig ist), wenden. Am besten einen Termin geben lassen und zu einem pers. Gespräch den Bruder gleich mitnehmen.
     
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