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Wr. Städtische

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von brownie1977, 31 Oktober 2008.

  1. brownie1977

    brownie1977 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,

    weiß hier jemand von euch die Kündigungsfrist bei der Wr. Städtischen wenn man eine Haushaltsversicherung kündigen möchte?
    Aus dem Vertrag werde ich nicht schlau und auf der Internetseite kann ich nichts finden. :confused:
     
  2. lexl

    lexl Gast-Teilnehmer/in

    Die Kündigungsfrist beträgt grundsätzlich einen Monat zur Hauptfälligkeit und ist bei allen Versicherungen gleich, ausser der Vertrag wurde vor 1994 abgeschlossen dann wären es 3 Monate Frist. Der Vertrag muss ausserdem bereits mindestens 3 Jahre bestanden haben ausser du ziehst um dann nicht und du wirst einen Dauerrabbat zurückzahlen müssen, dies kann oft mehr als eine Jahresprämie sein. Den Dauerrabbat übernimmt dir aber der Nachversicherer ausser du hast keinen.
    Ich glaub ich hab nix vergessen.

    P.s. Ich würd einfach in die Kündigung "zum nächstmöglichen Termin" hineinschreiben, dann muss es mit dem nächstmöglichen Termin gekündigt werden!
     
  3. brownie1977

    brownie1977 Gast-Teilnehmer/in

    Danke für die Infos!
    Eine Jahresprämie zurückzuzahlen hört sich nicht schön an! :eek:
    Der Vertrag wurde 1998 abgeschlossen. Also sollte es zum Glück nur ein Monat Kündigungsfrist sein.
    Nachmieter hab ich eigentlich keinen, da ich meine Wohnung an die Genossenschaft zurückgeben muss. Muss ich dann trotzdem eine Jahresprämie zurückzahlen?
     
  4. MatsBM

    MatsBM Gast

    Nachdem der Vertrag 1998 abgeschlossen wurde, kannst du diesen nach Ablauf der 10 Jahre auf alle Fälle per Ablaufkündigung zum Ende der Versicherungsdauer (d.h. die Hauptfälligkeit) kündigen.

    Desweiteren steht dir bei Übersiedelung ein ausserordentliches Kündigungsrecht zu, dabei ist zu beachten dass die Kündigung bei der Wr. Städtischen eingelangt sein muss bevor du deinen Wohnsitz auf die neue Adresse ummeldest.

    Ich würde in deinem Fall die zweite Variante wählen.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  5. brownie1977

    brownie1977 Gast-Teilnehmer/in

    Alles klar, ja da bin ich dann auch für Variante 2, sonst müsste ich bis Juni für eine Wohnung Versicherung zahlen die mir gar nicht mehr gehört! :boes:
    Danke auf alle Fälle für die Infos! :)
     
  6. broesel

    broesel Gast-Teilnehmer/in

    wenn du übersiedelst - hast du aber kein kündigungsrecht!
    es ist nicht die wohnung versichert, sondern der wohnungsinhalt!
     
  7. flip210475

    flip210475 Gast-Teilnehmer/in

    woher hast du deine Info?
    und wer sagt das ich den Wohnungsinhalt mitnehme?

    lg
     
  8. MatsBM

    MatsBM Gast

    Es stimmt schon, dass der Wohnungsinhalt versichert ist.
    Meines Wissens nimmt man den Wohnungsinhalt beim Übersiedeln doch mit oder lässt du dein gesamtes Hab und Gut in der alten Wohnung wenn du übersiedelst?

    Ein Kündigungsrecht aufgrund Übersiedelung gibt es definitv unter der Voraussetzung dass die Kündigung rechtzeitig VOR dem Umzug (in der Praxis vor der Anmeldung am neuen Wohnsitz) beim Versicherer eingelangt ist.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  9. lexl

    lexl Gast-Teilnehmer/in


    Bitte zuerst mal genauer informieren bevor so einen Blödsinn von sich gibt!! :eek:
     
  10. broesel

    broesel Gast-Teilnehmer/in

    sehr nett, danke!

    dein tipp, mit nächstem termin ist ja auch nicht der beste - weil der wäre in diesem fall ja erst zur hauptfälligkeit.
     
  11. broesel

    broesel Gast-Teilnehmer/in

    also noch mal zusammenfassend:


    Bei Wohnungswechsel übersiedelt der Vertrag mit an die neue Adresse, sofern dort nicht eine ausreichende Haushaltsversicherung besteht.
    Bei Verträgen nach den ABH 1989 (Allgemeine Haushalts Bedingungen) kann der Versicherungsnehmer kündigen, sofern er die Kündigung vor Beginn der Übersiedlung ausspricht.
     
  12. lexl

    lexl Gast-Teilnehmer/in

    Tja da bei meinem Posting die Tatsache noch nicht bekannt war dass umgezogen wird wäre dies die einzige Möglichkeit gewesen.
     
  13. lexl

    lexl Gast-Teilnehmer/in

    Richtig!
     

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