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Wohnungskauf aus Verlassenschaft

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Natascha1976, 2 August 2010.

  1. Natascha1976

    Natascha1976 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo! Möchte bald eine Wohnung kaufen, die aus Verlassenschaft stammt. Was soll man beim Kauf einer Immobilie aus Verlassenschaft berücksichtigen? Welche Risiken gibt es?
     
  2. Q

    Q Gast

    Nimm dir einen Notar, der regelt das und haftet dafür, dass das klappt.

    Ich weiß übrigens gar nicht, ob man direkt aus einer Verlassenschaft kaufen kann oder nicht ohnehin auf die Einantwortung warten muss - damit wird es dann zum normalen Kauf.
     
  3. Maxpaps

    Maxpaps Gast-Teilnehmer/in

    Man kann direkt aus einer Verlassenschaft kaufen. Auf jeden Fall alles über den Notar abwickeln!
     
  4. Natascha1976

    Natascha1976 Gast-Teilnehmer/in

    es wird auch von einem Notar abgewickelt. Weiß vielleicht jemand, wie lange das dauern kann? In der Anzeige steht: "Der Kaufvertragsabschluss erfolgt vorbehaltlich der verlassenschaftsbehördlichen Genehmigung, weshalb erst nach deren rechtskräftigem Vorliegen die Wohnungsschlüssel übergeben werden können" - heißt es, dass es nicht sicher ist, ob Alles gut laüft?
     
  5. Maxpaps

    Maxpaps Gast-Teilnehmer/in

    Im Normalfall läuft alles gut. Dazwischen kommen kann bei jedem Kauf etwas.
     
  6. Natascha1976

    Natascha1976 Gast-Teilnehmer/in

    ich hab gehört, so ein Kauf aus der Verlassenschaft kann im schlimmsten Fall 2-3 Jahre lang dauern - das wäre mir zu lang, außerdem hätte ich ja schon investiert....Worauf soll man da achten?
     
  7. Q

    Q Gast

    Ich könnte mir vorstellen dass das ein Problem wird, wenn die Erben sich nicht einig sind.
     
  8. Natascha1976

    Natascha1976 Gast-Teilnehmer/in

    das befürchte ich auch... Kann man das Angebot in dem Fall befristen?
     
  9. Proud-Dad

    Proud-Dad Gast-Teilnehmer/in

    Spricht nichts dagegen. Sowohl der Verkäufer, als auch der Käufer kann Vertragsklauseln einbringen. Sollte aber bereits im Anbot enthalten sein, nicht erst im Kaufvertrag!
     
  10. Mikiundbaby

    Mikiundbaby Gast-Teilnehmer/in

    Ich kann nur berichten, wies bei uns beim Hauskauf war.
    Erben haben lang herumgestritten, und erst als dann vom Gericht abgesegnet wurde, dass kein Einspruch mehr von den Erben kommt, geht das Einspruchsverzicht (weiß ned wie das jetzt genau heisst) an den Notar. Dieser ist dann 14Tage nach Unterzeichnung des Richters gültig, und dann darf die Schlüsselübergabe erfolgen.
    Bis dahin hat es sich bei uns immer wieder etwas verzögert. Aber es hat funktioniert und wir haben unser Haus. Und die Erben (Lebensgefährtin und Kinder des Verstorbenen sind sich am Ende doch noch einig geworden)
     

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