1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

    Information ausblenden

Wohnungskäufer möchte vor Vertragsunterzeichnung Betriebskosten übernehmen...

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Happy1970, 1 Oktober 2012.

  1. Happy1970

    Happy1970 Gast-Teilnehmer/in

    ...ist das in Ordnung oder muss ich da auf irgendetwas achten?
     
  2. Brigitte

    Brigitte Gast-Teilnehmer/in

    ich frag mich, warum er das will
     
  3. Maritina

    VIP: :Silber

    wohnt er denn schon darin??
     
  4. Happy1970

    Happy1970 Gast-Teilnehmer/in

    Nein, er wohnt noch nicht in der Wohnung. Vertragsunterzeichnung ist in ca. 2 Wochen und er möchte Betriebskosten und auch Strom bereits jetzt übernehmen. Warum weiss ich nicht; er hat gemeint, weil es doch egal ist, ob er das ab jetzt oder erst in einem Monat übernimmt.
     
  5. Dione

    VIP: :Silber

    sehr seltsam...
     
  6. Find ich auch sehr seltsam... Entweder er weiss nichts anderes mit seinem Geld anzufangen oder er will irgendeine linke Geschichte drehen... :rolleyes:
     
  7. find ich auch sehr komisch...

    die bk werden eh von der hausverwaltung ausgerechnet bzw. abgerechnet...
     
  8. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Wie soll man sich das vorstellen, dass er etwas übernimmt, was ihm (noch) nicht gehört?

    Solange er keinen Vertrag unterzeichnet, würde ich ihm keinen Zugriff auf irgendeine Abrechnung geben.
    Auf welcher Basis sollte er die bezahlen, wenn das Konto auf jemanden anderes lautet?
    (im schlimmsten Fall könnte einer hergehen und behaupten, dass vorher ein nicht schriftlich festgelegtes Mietverhältnis bestanden hat, da man sonst ja auch keine Betriebskosten gezahlt hätte - ich würde jetzt davon nicht ausgehen, dass der Käufer das macht, aber wozu sich potentiellen Schwierigkeiten aussetzen wegen lächerlicher zwei Wochen Betriebskosten?).

    Abgesehen davon, würde ich die Übergabe formal korrekt abwickeln: zuerst Vertrag mit Festlegung der Übergabe und dann Abrechnung zum genauen Stichtag - Ablesen vom aktuellen Stand für Strom, Gas,....
    Und darüber hinaus ist zu klären, wie mit etwaigen Jahresendabrechnungen und Nachzahlungen zu verfahren ist (die trägt in der Regel der Nachmieter/-besitzer).
     
    lula gefällt das.
  9. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Weiß man ja gar nicht um welches Objekt es sich handelt - Mietwohnung, Eigentumswohnung, Haus zu Miete, Hausverkauf,....?
     
  10. naja es heißt wohnungskäufer - und im normalfall gibts auch bei eigentumswohnungen eine hv. und die rechnet die bk ab (war bei uns zb. der fall)
     
  11. außerdem wurde bei uns im kaufvertrag geregelt, dass bei nachzahlungen in zwölftel-schritten auch vom vorbesitzer nachzuzahlen ist.
    also übergabe im juni - somit hatten die vorbesitzer 5/12 der nachzahlung der bk zu übernehmen
    die heizkostennachverrechnung wurde direkt von der hv aufgeteilt (jeder die hälfte) und strom wurde per übergabetag von uns abgelesen und übernommen bzw. der stand bekanntgegeben an den energielieferanten
     
    anelej gefällt das.
  12. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Ah, den Käufer im Titel habe ich überlesen.
    Stimmt, die allgemeinen Betriebskosten werden wahrscheinlich über eine HV abgerechnet, alles wie Gas, Strom, ... muss man selber regeln.

    Eine HV wird aber keine Betriebskostenübernahme zulassen, wenn der neue Eigentümer vertraglich noch gar nicht bestätigt ist.
     
  13. lula

    lula jössas 8-O

    ich finde es komisch, dass er das machen möchte.
    aber im grunde gibt es da für ihn keinen vorteil. vielleicht denkt er, dass es abrechnungstechnisch einfacher ist mit 1.10.?

    ich würde mich darauf nicht einlassen, sondern mit stichtag, sprich kaufdatum, alles abberechnen lassen - ist ja gang und gebe und nicht sonderlich kompliziert zu regeln.
     
  14. inkale

    inkale Gast-Teilnehmer/in

    Das ist sinnvoll - muss aber vertraglich extra festgelegt werden.
    Wenn es keine vertragliche Vereinbarung gibt, dann übernimmt der Nachmieter/-käufer die Jahresabrechnung zur Gänze - eine Nachzahlung wie auch eine Gutschrift.
     
  15. Happy1970

    Happy1970 Gast-Teilnehmer/in

    habe nun mit der zuständigen Hausverwaltung gesprochen und die Dame rät mir auch davon ab, weil sie auch nicht weiss, in welcher Form sie dem Käufer überhaupt etwas vorschreiben kann, solange er nicht Eigentümer ist.
    werde nun den Käufer informieren!
    Danke für eure Antworten!!
     
    marla-singer gefällt das.
  16. ja natürlich - deswegen schreib ich auch, dass es im kaufvertrag so festgesetzt wurde. wir hatten einen super tollen notar wo das alles gut hingehauen hat - man denkt ja selbst nicht an alles...
     
  17. Alex3

    VIP: :Silber

    Das wäre ja auch insofern sinnlos, als Ab-, An- und Ummeldungen mittlerweile äußert einfach und zu vollziehen sind. Ein Anruf genügt. Vielleicht hatte er Angst, du würdest alles abmelden und er hätte dann die Kosten für eine Neuanmeldung zu tragen...
     
  18. xmisiu

    VIP: :Silber

    Wie von Alex schon geschrieben geht das wirklich sehr einfach und schnell, aber man braucht im Normalfall das unterzeichnete Kaufvertrag dafür, aber mit diesen ist es komplett unbürokratisch und mit eine simple E-mail erledigt, wir haben noch ein schreiben bestehen aus zwei Linien gemacht mit den Zählerstand und Unterschriften von Käufer/Verkäufer und das würde von den Käufer versandt mit Kopie an uns, und das was schon, alles andere hat sich von alleine erledigt :)
     

Diese Seite empfehlen

  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden
  1. Diese Seite verwendet Cookies. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies.
    Information ausblenden