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Wohnung vermieten

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von west, 3 Januar 2013.

  1. west

    west Gast-Teilnehmer/in

    Angenommen ich möchte meine Wohnung vermieten, was muss ich beachten?

    Unter das MRG würde der Vertrag nicht fallen soweit ich weiß.

    Aber wie sieht es steuerlich mit den Einnahmen aus? Was kann ich da alles absetzen? Betriebskosten? Rücklagen? Reparaturen? Muss ich dazu erst irgendetwas machen bzw ist es empfehlenswert (Gesellschaft gründen?)?

    Und soweit ich das gesehen habe werden die Mieten immer inkl. Betriebskosten angegeben, aber was fällt nun alles unter diese Betriebskosten? Strom, Gas und Wasser ist nehme ich an extra.. aber Grundsteuer, Müllabfuhr, etc?

    Hat irgendwer Tipps für mich bzw einen guten Link? Steuerberater ist mir schon klar, allerdings ist es noch nicht so konkret, dass ich schon etwas investieren möchte.
     
  2. sonnengelb

    VIP: :Silber

    warum sollte die Vermietung nicht unter das MRG Fallen?
     
  3. kira

    kira Gast-Teilnehmer/in

    Ich würde auf §1 (2) Punkt 5 tippen.


    RIS - Gesamte Rechtsvorschrift für Mietrechtsgesetz - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 05.01.2013


    (2) In den Anwendungsbereich dieses Bundesgesetzes fallen nicht

    1.
    Mietgegenstände, die im Rahmen des Betriebes eines Beherbergungs-, Garagierungs-, Verkehrs-, Flughafenbetriebs-, Speditions- oder Lagerhausunternehmens oder eines hiefür besonders eingerichteten Heimes für ledige oder betagte Menschen, Lehrlinge, jugendliche Arbeitnehmer, Schüler oder Studenten vermietet werden,
    1a.
    Wohnungen oder Wohnräume, die von einer karitativen oder humanitären Organisation im Rahmen sozialpädagogisch betreuten Wohnens vermietet werden,
    2.
    Wohnungen, die auf Grund eines Dienstverhältnisses oder im Zusammenhang mit einem solchen als Dienst-, Natural- oder Werkswohnung überlassen werden,
    3.
    Mietverträge, die durch Ablauf der Zeit ohne Kündigung erlöschen, sofern die ursprüngliche oder verlängerte vertragsmäßige Dauer ein halbes Jahr nicht übersteigt und der Mietgegenstand
    a)
    eine Geschäftsräumlichkeit oder
    b)
    eine Wohnung der Ausstattungskategorie A oder B (§ 15a Abs. 1 Z 1 und 2) ist und der Mieter diese nur zum schriftlich vereinbarten Zweck der Nutzung als Zweitwohnung wegen eines durch Erwerbstätigkeit verursachten vorübergehenden Ortswechsels mietet,
    4.
    Wohnungen oder Wohnräume, die vom Mieter bloß als Zweitwohnung zu Zwecken der Erholung oder der Freizeitgestaltung gemietet werden; eine Zweitwohnung im Sinne der Z 3 und 4 liegt vor, wenn daneben ein gewöhnlicher Aufenthalt im Sinne des § 66 JN besteht,
    5.
    Mietgegenstände in einem Gebäude mit nicht mehr als zwei selbständigen Wohnungen oder Geschäftsräumlichkeiten, wobei Räume, die nachträglich durch einen Ausbau des Dachbodens neu geschaffen wurden oder werden, nicht zählen.
     
    #3 kira, 5 Januar 2013
    Zuletzt bearbeitet: 5 Januar 2013
  4. west

    west Gast-Teilnehmer/in


    Genau - danke! Wusste zwar nicht wo das genau steht, aber das habe ich gemeint :)
     
  5. sonnengelb

    VIP: :Silber

    hi!

    ja, diese Ausnahme kenne ich, zugleich zeigt aber meine Erfahrung dass einige private der Meinung sind "ich privat Vermieter, nix mit MRG" obwohl die Wohnung in einem mehrparteienhaus ist. daher die frage :)

    an deiner stelle würde ich dann einen unbefristeten mietvertrag vergeben weil du den dann leichter kündigen kannst (Achtung, halbwissen! unbedingt bei kompetenter stelle nachfragen!)

    Betriebskosten: auch Kanal, Müll, Rauchfangkehrer, Wasser, fallen darunter. steuerlich absetzen kannst du die natürlich nicht, das ist für dich nur ein durchlaufPosten den eh der Mieter bezahlt.

    bei der GrundSteuer bin ich mir nicht sicher wer bezahlt.

    instandhaltung sollte absetzbar sein.

    und such dir die Mieter gut aus, ich kenn drei Leute die privat vermieten, meistens ging das recht problemlos, aber wenns Schwierigkeiten gibt wird es mühsam.

    LG

    ps Erkundige dich ob Umsatzsteuer anfällt, da kenn ich mich schon gar nicht aus.
     
  6. west

    west Gast-Teilnehmer/in


    Danke für deine Auskunft!

    Das heißt Betriebskosten kann ich 1:1 weiterverrechnen, also auch anpassen, wenn die Gebühren teurer werden?!

    Ja erkundigen und umhören möchte ich mich sowieso noch. Meine Sorge sind ja die ganzen Reparaturen. Was wenn etwas mit dem Strom nicht funktioniert oder das Wasser irgendwo rinnt. Muss das alles ich in Ordnung bringen oder fällt das unter die Pflichten des Mieters.

    Das heißt wenn ich angenommen die Wohnung für EUR 1500 vermiete + Betriebskosten, müsste ich grundsätzlich diese 1500 voll versteuern (abzüglich Sachen, die ich ev. absetzen kann). Fällt hier aber nur STeuer an oder ist das bei der Sozialversicherung auch zu berücksichtigen? Wenn es zwei Vermieter gibt, kann man dann die Erträge auch auf beide aufteilen?
     
  7. sonnengelb

    VIP: :Silber

    off topic, aber ich hatte gerade so schön geschrieben und dann stürzt mir das Handy ab! aaah!

    nun, nochmal.

    wenn keine all inclusive miete vereinbarst kannst du gestiegene Betriebskosten natürlich weiterreichen. am besten auch so im Vertrag erwähnen! und du musst aber auch eine Abrechnung mit belegen vorlegen!

    beim Strom ist es sowieso am besten wenn der Mieter einen eigenen Vertrag mit dem Lieferanten abschließt. sind eigene Zähler vorhanden?

    bei Reparaturen könntest du wenn die Wohnung wirklich nicht unters MRG fällt einiges auf den Mieter abwälzen - zb klassisch der kaputte boiler - muss aber im Vertrag drin stehen, und bedenke dass "zuviel abwälzen im Vertrag" manche Mieter auch abschreckt bzw den preis drücken kann.

    bei Rohrbruch kann auch eine GebäudeVersicherung zahlen - mir schon zweimal als Mieter und einmal als eigenheimbesitzer passiert, also unbedingt abschließen! bitte nicht mit haushaltsVersicherung verwechseln!
     
  8. sonnengelb

    VIP: :Silber

    und: vergiss auch nicht dass das dach vielleicht einmal fällig wird oder neue Fenster etc. da sollte man Verkauf und Vermietung gut gegeneinander abwägen (da kommt ja noch die Entwicklung der Immobilienpreise dazu - sehr lagen. abhängig und der generelle Trend? da bräuchte man eine glaskugel )

    Steuer: ein mir bekanntes paar vermietet eine Wohnung, er hat ihr ganz legal per Notar für die Wohnung ein fruchtGenussrecht eingeräumt, sie vermietet hat durch das geringere Einkommen natürlich aber weniger Steuerlast. wie das bei zwei Vermietern ausschaut weiß ich aber nicht.

    LG
     
  9. sonnengelb

    VIP: :Silber

    noch ein ps

    soweit ich weiß sind mieteinnahmen zu versteuern, unterliegen aber nicht der sozialversicherung.

    und nimm in einen mietvertrag auch eine Indexanpassung mit rein - je nach Inflation kann die mieteinnahme die heute gut ist in zehn Jahren schon nicht mehr so gut ausschauen.

    LG
     
  10. west

    west Gast-Teilnehmer/in

    Ja eigene Zähler sind für alles da. Also man kann die Kosten alle genau zuschreiben.

    Ja ich denke wenn es mit der Vermietung tatsächlich soweit ist, werde ich mir einen Spezialisten suchen, der den Vertrag verfasst und Tipps gibt was man überwälzen kann und was man selbst zahlen müsste.

    Eigenheimversicherung ist abgeschlossen.

    Ja Vermietung vs Verkauf müsste ich noch abwägen. Wobei mir im Moment die Möglichkeit der Vermietung sinnvoller erscheint. Wenn es zu viele "Abers" gibt, käme aber nur ein Verkauf in Betracht. Schließlich will ich nicht total belastet sein dadurch.

    Wegen Steuern: Danke! Keine SV wäre ja immerhin schon einmal ganz gut!
     

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