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Wohnung ausmalen - ja oder nein?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von silver79, 16 Juli 2009.

  1. silver79

    silver79 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo, ich bräuchte bitte wieder eure Hilfe!

    Meine Freundin zieht demnächst aus ihrer privaten Mietwohnung aus, und meint, sie müsse die Wohnung vorher ausmalen. Ich jedeoch glaube, dass man dass durch das neue Mietgesetz nicht mehr machen muss, könnt ihr mir bitte sagen wer denn jetzt Recht hat? Oder eine Seite sagen wo das schwarz auf weiss steht?

    Vielen Dank!

    lg
     
  2. sonnengelb

    VIP: :Silber

    soweit ich weiß können private vermieter, die nicht mehr als 5 wohnungen vermieten, solche klauseln nach wie vor in den mietvertrag reinschreiben.

    was steht denn in ihrem mietvertrag drinnen?

    sie kann übrigens bei der arbeiterkammer anrufen, die haben da leute sitzen die auskunft geben können!

    lg

    so
     
  3. niki1986

    niki1986 Gast-Teilnehmer/in


    genau so ist es ;)

    ich habe auch einen privatvermieter (4 Wohnungen) und ich muss auch ausmalen wenn ich ausziehe...
     
  4. Manu25

    Manu25 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo, mir blüht das gleiche, ich ziehe auch bald aus und ich habe bei der Arbeiterkammer nachgelesen und da steht:

    ....................................................

    Eine vertragliche Vereinbarung in einem Mietvertragsformular, wonach der Mieter den Mietgegenstand in genau demselben Zustand zurückzustellen hat, wie er ihn angemietet hat, ist so der Oberse Gerichtshof - unwirksam. Dies würde bedeuten, dass der Mieter den Mietgegenstand praktisch garnichtg bewohnen hätte dürfen bzw. alle Spuren die mit dem üblichen Gebrauch der Wohnung zusammenhängen, beseitigen müsste.

    Es besteht auch keine gesetzliche Verpflichtung des Mieters, die Wohnung neu ausgemalt zurückzustellen, nach der überwiegenden Meinung von Rechtsexperten kann eine solche Verpflichtung dem Mieter auch nicht vertraglich - jedenfalls nicht in einem Mietvertragsformular - auferlegt werden.

    so stehts auf der AK seite-infoservice. Mieterrechte oder so.
    ....................................................

    in meinem Vertrag steht auch das ich gerichtlich kündigen muss, ich war beim Bezirksgericht und der Herr und der Richter sagt das es nicht mehr nötig ist gerichtlich zu kündigen. Das steht auch auf der AK seite.

    Ausserdem war ich zwecks ausmalen bei der kostenlosen Rechtsberatung dieser bestätigte mir auch das ich sofern die wände nicht durch zb. grafitti etc. bemalt sind, nicht auszumalen habe.

    Ich habe jetzt lediglich mein vorzimmer ausgemalt alle anderen Räume sind weis und normal abgenützt.

    LG
     
  5. kira

    kira Gast-Teilnehmer/in


    Prinzipiell schon, aber bei jedem Gesetz gibt es auch Ausnahmen: Ausmalen muss man , wenn es sich um einen Privatvermieter mit nicht mehr als 5 Mietwohnungen handelt und das im Mietvertrag so festgelegt ist. ;)
     
  6. sephia

    sephia Gast-Teilnehmer/in

    Also diese Situation kenne ich auch denn ich habe sie so erlebt das der vermieter immer auf dieses unwirksame gesetzt zurückgreift obwol er im unrecht ist denn auch wenn es im mietvertrag als vereinbart ist ist es unwirksam denn ich bezahle mit der Miete den Gebrauch eines Gegenstandes und Damit auch die Abnützung dieses welchen.
    Mann oder Frau müssen also nicht ausmahlen und können deswegen auch nicht belangt werden.
    Wehr es Trotzdem tut viel spaß!:schaemdich:
    lg sephia
    :wave:
     
  7. niki1986

    niki1986 Gast-Teilnehmer/in


    Wie oben schon geschrieben bei einem Privatvermieter der nicht mehr als 5 Wohnungen zu vermieten hat muss man ausmalen wenn es im Mietvertrag steht!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

    Ich habe mich deswegen auch schon mal erkundigt weil ich es nicht geglaubt habe es ist aber so!!!!!!!!!!
     
  8. diane

    diane Gast-Teilnehmer/in

    na toll, dann darf ich im oktober gleich 2 wohnungen ausmalen, die alte (privatvermieter) und die neue (genossenschaftswohnung). und ich hab gedacht das kann ich mir sparen. *seufz*
    irgendwelche freiwillige?;):D
     
  9. camba12

    camba12 Gast

    ich habe gerade dieselbe frage, ausmalen ja oder nein.... jetzt stellt sich die frage, ob mein vermieter ein gewerblicher oder privater vermieter ist.... im mietvertrag steht als vermieter: Miteigentümergemeinschaft Frau Mustermann und Herr Mustermann, kann man das daraus erkennen? hab schon gegoogelt, bin aber nicht schlauer geworden... :confused:
     

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