1. Reden wir miteinander ...

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Wohnfläche?..

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Natascha1976, 24 September 2010.

  1. Natascha1976

    Natascha1976 Gast-Teilnehmer/in

    Wie kann man genau beim Wohnungskauf die Genauigkeit der m2 überprüfen? In der Anzeige steht z.B. Wohnfläche 50 m2, aber beim Besichtigungstermin hat heute der Makler gesagt, dass es ca. 47 m2 sind.... Aber der Preis hängt schon von der Wohnfläche ab! Für mich ist schon ein großer Unterschied, ob die Wohnung 47 m2 oder 50 m2 ist.... Wie kann man das überprüfen? Abmessen? Kommt mir blöd vor... Gibts andere Möglichkeiten? Danke im Voraus!:eek:
     
  2. Natascha1976

    Natascha1976 Gast-Teilnehmer/in

    niemand weiß Bescheid?...
     
  3. fischerl05

    fischerl05 Gast-Teilnehmer/in

    ich denke, man kann sicherlich nach einem grundriß fragen, und in dem sind die m² dann eh enthalten.
    und sonst gibts auch das grundbuch. wie das mit whg ausschaut weiss ich nicht. aber ich glaub, man kann sich fast jeden grundriß aus dem grundbuch erfragen...
     
  4. lonelypapi35

    lonelypapi35 Gast-Teilnehmer/in

    Bei der Baubehörde (in den Bundesländern an der BH?) muss es einen Einreichplan geben.
     
  5. Natascha1976

    Natascha1976 Gast-Teilnehmer/in

  6. fluchtgummi

    fluchtgummi Gast-Teilnehmer/in

    Möglicherweise ist es auch in der Betriebskostenaufstellung vermerkt wie groß jede Wohnung in dem Haus ist. Bzw. bei uns stehen nur die % Anteile.
     
  7. Bob-the-B

    Bob-the-B Gast

    Da sicherste ist dennoch abmessen, was im Plan steht muß ja nicht stimmen.
    Ein andere Punkt ist wie die Berrechnung der Flächen ist; ich hab immer wieder neue Wege erlebt. Bei einer Wohnung gibt es meiner Meinung 2 einmal Innenfläche der Wohnung(inkl. Wände) und ein mal Flächen der Räume(ohne Wände)
     
  8. Bebicat

    VIP: :Silber

    Wenn die Wohnung zu verkaufen ist muss Wohnungseigentum begründet sein. Das heißt es exisiert eine Parifizierungsurkunde bzw. ein Nutzwertgutachten. Dieses ist üblicherweise im Grundbuchsauszug vermerkt. (Tagebuchzahl/Jahreszahl "Wohnungseigentum an xy"). Diese Urkunde kannst du beim zuständige Bezirksgericht einsehen. Der Nutzwert bzw. die dem Nutzwert zugrunde gelegte Fläche wird für alle Berechnungen und Bewertungen herangezogen und rechtlich gültig.

    Du kannst auch den Einreichplan einsehen, allerdings musst du ihn bei der Baubehörde ausheben und dazu benötigst du eine Vollmacht vom Eigentümer. Auf diverse Baupläne usw. vom Makler würd ich mich nicht verlassen, diese sind oft nicht ganz ident mit den tatsächlichen Einreichpläne bzw. weisen sie oft Rohbaumaße od. ähnliches auf. Gültig ist nur der bewilligte (d.h. von der Baubehörde gestempelte) Plan.

    LG! :wave:
     
  9. Natascha1976

    Natascha1976 Gast-Teilnehmer/in

    Danke vielmals!!:wave:
     
  10. roya13

    roya13 Gast-Teilnehmer/in

    bevor ich meine wohnung gekauft habe, war ich im bezirkgericht in wien und habe ich die originalplan der wohnung bekommen. die wohnung war tatsächlich kleine als was der makler gesagt hat. er hat sich entschuldigt und den preis nachgelassen. andere vorteil, du kannst in originalpläne viele gute infos über wohnung bekommen. fachlich geschrieben aber auf jedenfall nutzlich! :love:
     
  11. sonnengelb

    VIP: :Silber

    Bei uns war auf der Heizungsabrechnung die Wohnungsgröße vermerkt - auch hier ist zwar die Frage wie sehr die Zahl stimmt, aber ist zumindest was zum festhalten ... (und hat uns völlig gereicht da nur Mietwohnung)

    lg

    so
     

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