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Wohnbeihilfe

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von leonie17.02.06, 29 Oktober 2008.

  1. leonie17.02.06

    leonie17.02.06 Gast-Teilnehmer/in

    Wohnbeihilfe steht einem nur zu, wenn man in einer wohnung, aber nicht in einem haus wohnt, das einem gehört? oder?
     
  2. hallo,

    soweit ich weiß hat man keinen anspruch auf zb. wohnbeihilfe, sobald man eigentum (wohnung, haus, etc.) besitzt

    lg eva
     
  3. Topfentascherl

    Topfentascherl Gast-Teilnehmer/in

    Na klar doch. Schließlich kriegt man ja auch Kinderbetreuungsgeld, wenn man kein Kind hat!

    Sorry, aber das konnt ich mir nicht verkneifen. Wohnbeihilfe ist eine Sozialleistung und ein Hauseigentümer ist net wirklich sozial bedürftig sein!

    LG
     

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