1. Reden wir miteinander ...

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Wohnbauförderung: Einkommensgrenze

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Mailin, 2 September 2011.

  1. Mailin

    Mailin Gast-Teilnehmer/in

    Wir überlegen in NÖ zu bauen. Wie ist das mit der höchstzulässige Einkommensgrenze. Wird die EINMAL bei Antrag ermittelt, oder jährlich oder wie sonst?

    Freu mich, wenn dazu jemand was weiß. Danke im Vorhinein!
     
  2. catfeeder

    catfeeder Gast-Teilnehmer/in

    da schau mal da sind alle Unterlagen...

    http://www.noe.gv.at/Formulare-Foerderungen/Foerderungen.html
    http://www.noe.gv.at/Bauen-Wohnen/Bauen-Neubau/Eigenheimfoerderung/Eigenheimfoerderung.html

    es wird nur bei Antragstellung berechnet, wenn die Förderung dann mal läuft, dann wird nicht mehr kontrolliert.

    Auszug
    • Natürliche Personen können einen Förderungsantrag stellen. Sie müssen österreichische Staatsbürger oder Gleichgestellte und Grundeigentümer oder Bauberechtigte sein.
    • Es gibt ein höchstzulässiges Jahreseinkommen, das von der Haushaltsgröße abhängig ist. Es darf für eine Person € 28.000,-- und für zwei Personen € 48.000,-- nicht überschreiten. Der Betrag erhöht sich für jede weitere Person um € 7.000,--
     
  3. minkimum

    minkimum Gast-Teilnehmer/in

    Ja. Mit folgender Ausnahme: Ihr trennt Euch. Der, der im Haus bleibt muss mit nämlich noch einmal die Einkommensverhältnisse darlegen. Und wenn der/die einen neue(n) Parter(in) hat, muss auch diese(r) das Einkommen belegen (alle, die in dem Haus wohnen nämlich). Und wenn mann dann drüberkommt, Böse Überraschung, die schon so manchen getroffen hat.
     
  4. Llandra

    Llandra Gast-Teilnehmer/in

    Sind das Brutto oder Nettobeträge?
     
  5. catfeeder

    catfeeder Gast-Teilnehmer/in

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