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Wochengeldberechnung, wenn man arbeitet UND KBG bezieht

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von myself1981, 28 Oktober 2009.

  1. myself1981

    myself1981 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,

    ich weiß, dass die WG-Berechnung durch die letzten 3 Monate vor WG-Beginn erfolgt. Was aber, wenn die 3 Monate SO aussehen:
    1. Monat: KBG € 624,--
    2. Monat: Vollzeitbeschäftigung € 1.000,-- (GG bezieht KBG)
    3. Monat: Vollzeitbeschäftigung € 1.000,-- (GG bezieht KBG)

    Von der GKK wurde mir gesagt, dass in diesem Fall nur die AKTIVEN Monate, also 2.+3. Monat zur Berechnung herangezogen werden. Aber kann das denn stimmen, oder hab ich was falsch verstanden?

    Was, wenn ich z.B. Ende des 2. Monats vorzeitig freigestellt würde - werden dann nur € 1.000,-- auf 3 Monate berechnet, bekomm ich dann nur ca. € 350,-- Wochengeld?

    LG,
    myself
     
  2. myself1981

    myself1981 Gast-Teilnehmer/in

    Ok, nachdems anscheinend eh noch keiner weiß, hab ich bei der Vers. nachgefragt und folgende Antwort bekommen:
    Gemäß § 162 Abs. 3 ASVG gebührt Wochengeld in folgender Höhe:
    Das Wochengeld gebührt in der Höhe des auf den Kalendertag entfallenden durchschnittlichen Nettoarbeitsverdienstes der in den letzten drei Kalendermonaten vor Eintritt des Versicherungsfalles gebührt hat.
    Der Versicherungsfall der Mutterschaft gilt mit dem Beginn der 8. Woche vor der voraussichtlichen Entbindung als eingetreten.
    Die Sonderzahlungen werden beim Arbeitsverdienst in Form eines prozentuellen Zuschlages berücksichtigt.
    Fallen in diesen für die Berechnung des Wochengeldes maßgebenden Zeitraum auch Zeiten des Bezuges von Kinderbetreuungsgeld, so gilt für diese Zeiten als Arbeitsverdienst jenes Wochengeld, das bei Eintritt
    des Versicherungsfalles während des Bezuges dieser Leistung gebührt hätte, d.h. täglich EURO 26,15.
    Für den durchschnittlichen Arbetisverdienst würden daher der Arbeitsverdienst der beiden Monate unter Berücksichtigung der Sonderzahlung und das tägliche Wochengeld aus dem KBG-Bezug in Höhe vonEURO 26,15 addiert werden und durch die Anzahl der Tage in diesen drei Kalendermonaten dividiert werden. Daraus ergibt sich das tägliche Wochengeld.
    Da jedoch weder ein voraussichtlicher Geburtstermin noch ein Ende des KBG-Bezuges und auch keine Aufnahme einer Beschäftigung bekannt ist, handelt es sich hier nur um eine fiktive Berechnung.


    Schönen Abend,
    myself :wave:
     
  3. Pamela13

    Pamela13 Gast-Teilnehmer/in

    hmm, ich hab so eine ähnlich situation und bin auch schon gespannt wie hoch mein wochengeld sein wird;

    bei mir schauts folgendermaßen aus:

    seit 27.10.2009 - mutterschutz

    bis 12.09.09 hab ich kbg für meinen großen bekommen und arbeiten bin ich nebenbei auch noch gegangen; also die spannung steigt! :D
     

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