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wochengeld wenn wieder schwanger

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von zoosters, 27 November 2009.

  1. zoosters

    zoosters Gast-Teilnehmer/in

    hallo!

    bin grad etwas verzweifelt weil ich einfach keine eindeutige auskunft bekomme:

    der kindergeldbezug meiner ersten endet am 8.12.09, inzwischen bin ich wieder schwanger, egt am 16.07.10 und beginn der schutzfrist am 21.5.10. für die erste hatte ich anspruch auf wochengeld aus dem ams-geld-bezug (der allerdings damals auch vor beginn der schutzfrist geendet hat)

    jetzt hab ich bei verschiedenen stellen angerufen:

    stgkk (meine) - ich habe keinen anspruch
    ak nö - ich habe eindeutig anspruch
    nögkk - ich solls versuchen wird einzeln geprüft
    ak st - informiert sich

    im internet hab ich folgendes gefunden:

    frauenratgeber 2009 des bundeskanzleramtes für frauen und öff. dienst:
    Wochengeld in besonderen Fällen:
    Wochengeld erhalten auch Arbeitnehmerinnen, die
    • während eines Arbeitsverhältnisses oder eines Leistungsbezuges aus der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Karenzgeld) schwanger werden und
    • deren Pflichtversicherung vor Beginn der Schutzfrist endet, aber mindestens drei volle Kalendermonate ununterbrochen gedauert hat.
    Das Arbeitsverhältnis darf allerdings nicht durch die Arbeitnehmerin gekündigt oder durch unberechtigten vorzeitigen Austritt, verschuldete Entlassung oder einvernehmliche Lösung geendet haben.

    gesundheitsserver des landes steiermark:
    Eine Ausnahme wird in § 122 Abs 3 ASVG geregelt. Danach gebührt Wochengeld auch, wenn ein Arbeitsverhältnis mindestens 3 Monate gedauert hat und der Beginn der Schwangerschaft (32. Woche vor Eintritt des Versicherungsfalles) in diesen Zeitraum fällt. Dieses Arbeitsverhältnis (im Gesetz Pflichtversicherung, damit auch Arbeitslosengelbezug, Karenzgeldbezug und Notstandshilfe) darf nicht durch einvernehmliche Lösung, Kündigung durch die Arbeitnehmerin, unberechtigten vorzeitigen Austritt oder berechtigte Entlassung beendet worden sein.

    hat jemand erfahrung mit dieser situation? vielen dank!!!

    lg lisa
     
  2. guggi

    guggi Gast

    Anspruch auf Wochengeld hast Du nur, wenn Deine Schutzfrist direkt im Anschluß an 1. ein Arbeitsverhältnis, 2. ans Arbeitslosengeld, 3.an die Notstandshilfe oder 4. ans Kinderbetreuungsgeld vom vorherigen Kind beginnt.

    4. fällt schon mal weg, weil Dein vorheriges Kinderbetreuungsgeld 5 Monate vor der Schutzfrist ausläuft.
    Jetzt hängts davon ab, ob Du in der Zwischenzeit angestellt bist oder Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe hast.

    Ich lese gerade, Dein ALG-Anspruch hat schon vor der letzten Schutzfrist geendet. Ich denke, dann schauts leider schlecht aus. Aber immerhin bekommst Du Kinderbetreuungsgeld ab der Geburt.
     

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