1. Reden wir miteinander ...

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Wochengeld während KBG 1. Kind- kennt sich wer aus?!

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von glitzerfee, 8 Mai 2007.

  1. glitzerfee

    glitzerfee Gast-Teilnehmer/in

    wieder mal das leidige thema wgkk-kbg-wochengeld:rolleyes:
    aber vielleicht kann mich jemand von euch kurz aufklären;)

    ich wäre eigentlich bis 11/2007 in karenz mit lara. jetzt ist der egt für's 2. kind am 1.6.2007.

    ich war brav den blauen wisch abgeben, die bestätigung - der mutterschutz hat am 6.4.2007 begonnen & ich hab es am 27.3.2007 abgegeben. mir ist klar, das das kbg von nr.1 (wird erst 2) direkt von nr. 2 abgelöst wird.

    jedoch hab ich bis jetzt weder einen bescheid der wgkk per post erhalten bzw. auch diesmal nur das kbg überwiesen bekommen - anstatt des wochengeldes (180% vom kbg)

    ??? ich kenn mich nimma aus!

    hat wer vielleicht eine info für mich bevor ich mich in die endlosen weiten der warteschleife der wgkk begebe:D
     
  2. Triokomplett

    Triokomplett Gast-Teilnehmer/in

    Hallo! :wave:

    Kein Wunder, dass sich da keiner auskennt. Ich hab mich auch 17.000mal erkundigen müssen, bevor ich genau wußte was los ist. :mad:

    Also, während des Mutterschutzbezuges wird die Auszahlung des Kindergeldes vom 1. Kind gestoppt. Wenn das 2. Kind dann geboren ist, mußt Du den Nachweis der Geburt zur Krankenkasse bringen. Dann wird das Kindergeld vom 1. Kind, von diesem Tag weg wo es gestoppt wurde bis zum Tag der Geburt des 2. Kindes berechnet und das bekommst Du dann nachbezahlt. Und somit erlischt der restliche Anspruch fürs 1. Kind :mad: , weil man immer nur für das jüngste Kind Kindergeld bekommt.

    Das heißt also, wenn man das nicht so gut timen kann, ist man der Gelackmeierte, weil man mit einem Teil durch die Finger schaut. :confused:

    Es hat mal eine Sammelklage über die Arbeiterkammer bezüglich dieser Angelegenheit gegeben, da waren zig Mütter gemeldet, aber sie wurde abgewiesen:mad: . Es gab nur 1x einen Fall in Wien denen das komplette Kindergeld zugesprochen wurde. Die hatten Zwillinge und einen tollen Richter so wie es aussieht!

    So, ich hoffe, dass ich das verständlich rüber bringen konnte. Schriftlich immer a bissl a Problem. :)

    Viel Glück für die Geburt! :hug: :love:

    LG
     
  3. bina.sa

    bina.sa Gast

    hallo!
    wenn ich dich recht verstanden habe, bist du dzt. in karenz und nicht erwerbstätig.
    wochengeld "ersetzt" ja das einkommen, das du aufgrund des beschäftigungsverbotes (mutterschutz) nicht bekommst.
    wenn du also nicht arbeitest, hast du auch keinen mutterschutz, demzufolge auch kein wochengeld.

    vielleicht gibt´s aber eine ausnahme aufgrund deiner voran gegangengen beschäftigung, vielleicht warst ja in elternteilzeit.....

    lg
     
  4. Triokomplett

    Triokomplett Gast-Teilnehmer/in

    @bin.sa

    Nein das stimmt nicht! Wochengeld bekommt man immer - schon seit Jahren so das Gesetz. Das war früher mal anders! Und zwar bekommt man den Tagessatz von EUR 26,15 (14,53 Kindergeld + 80% davon machen die 26,15; so wird das berechnet!) Das ist fix von Kasse so vorgegeben. So war es bei mir ja auch und ich hab mich damals bei der KK erkundigt und das Geld ja auch so bekommen.

    LG
     
  5. Triokomplett

    Triokomplett Gast-Teilnehmer/in


    Ruf am besten Mal dort an! Ich hab es das 1. Mal zwar auch erst so um 20. bekommen, aber ich hab angerufen und nachgefragt!

    LG
     
  6. elderberry78

    elderberry78 Gast-Teilnehmer/in

    Man bekommts ja immer ein Monat im Nachhinein ausgezahl, vielleicht deshalb!
     
  7. bina.sa

    bina.sa Gast


    sorry, hast recht - war voreilig mit dem posten :eek:
     
  8. susanne.f

    susanne.f Gast

    ich hab während der wochenhilfe das kbg trotzdem bekommen. ich find das immer interessant, warums bei manchen eingestellt wird und bei anderen wieder nicht :confused:
     
  9. xenchen

    xenchen Gast-Teilnehmer/in

    hast du beim ersten kind wochengeld bezogen? denn nur, wenn man beim ersten kind wochengeld bekommen hat, bekommt mans auch beim zweiten, wenn man dazwischen nicht gearbeitet hat. ich finds zwar mehr als seltsam, aber so ist es halt :rolleyes:

    wenn du schon wochengeld bei nr. 1 bezogen hast, wärs sehr komisch! du hättest jetzt eigentlich kein kbg mehr bekommen sollen, sondern nur das 180% wochengeld. das kbg für kind nr. 1 bekommt man erst wieder nach der geburt (oder sogar nach muschu?) ausbezahlt.

    ich fürchte aber, es wird dir nix anderes übrig bleiben, als bei der wgkk anzurufen und nachzufragen!

    aber von april bis mai ists ja schon ein monat ;)
     
  10. glitzerfee

    glitzerfee Gast-Teilnehmer/in

    danke, dann hab ich das nach euren infos eh auch so verstanden:

    eigentlich müßte ich bereits wochengeld erhalten - bin ja schon 1 monat in mutterschutz & hab beim 1. kind auch wochengeld erhalten - sprich es hätte jetzt schon wochengeld ausbezahlt werden müssen, wenn es im nachhinein ausgezahlt wird.

    ja ja, die handlungsweisen der wgkk sind nicht ganz nachvollziehbar :D

    also ab mit mir in die warteschleife :(

    danke für eure antworten!
     
  11. glitzerfee

    glitzerfee Gast-Teilnehmer/in

    also bin gleich wundersamerweise gleich durchgekommen & hab noch dazu eine sehr sehr nette kompetente dame erwischt!!:)

    die mitarbeiterin, bei der ich die bestätigung der geburt des 2. kindes abgegeben habe, hat "klugerweise" das so eingetragen, das ich das wochengeld per post bekomme - was soll ich dazu noch sagen!:boes:

    jedenfalls ist das wochengeld eh schon unterwegs, aber halt länger per post.
     
  12. Triokomplett

    Triokomplett Gast-Teilnehmer/in

    Ich hab mir von AK sagen lassen, dass das immer von der jeweiligen Krankenkasse abhängt. Normalerweise dürfte es tatsächlich nicht eingestellt werden! Tun es aber eben trotzdem! ABER: Es wird verhandelt!

    LG
     
  13. Triokomplett

    Triokomplett Gast-Teilnehmer/in

    Kein Problem! *g*
     
  14. susanne.f

    susanne.f Gast

    ich hab wgkk
     
  15. Triokomplett

    Triokomplett Gast-Teilnehmer/in

    Die Steirischen KK sind da anscheinend wieder eine der wenigen Ausnahmen! Wie soll´s auch anders sein?
     
  16. CSmiley

    CSmiley Gast-Teilnehmer/in

    Darf ich jetzt noch einmal ganz blöd fragen? *bitte*

    Also vor Kind 1 hat man gearbeitet und deshalb Wochengeld bezogen. Dann ist der Vertrag mit der Firma während des Mutterschutzes ausgelaufen (befristetes Arbeitsverhältnis). Aber KBG bezieht man trotzdem. Und während der KBG-Zeit wird man wieder schwanger und bekommt Kind nr. 2. Dazwischen hat man aber nicht gearbeitet (weil Kind 1 noch zu klein war und der Vertrag ausgelaufen ist).

    Dann fällt man um den Rest vom KBG für Kind 1 um oder?
    Bekommt ab der Geburt von Kind 2 KBG für Kind 2 ?
    Und bekommt man jetzt Wochengeld für die Mutterschutzzeit von Kind 2 auch wenn man nicht zwischen Kind 1 und Kind 2 gearbeitet hat? (Bin vielleicht auch einfach zu blöd dafür, aber wo kann man das nachlesen :confused:)

    Bin leider echt verwirrt. Hab immer gedacht Wochengeld bekommt man nur, wenn man arbeiten war. Und wie wäre das bei Kind 3?

    lg Smiley
     
  17. xenchen

    xenchen Gast-Teilnehmer/in

    klar! aber weißt eh, gibt nur blöde antworten, keine blöden fragen :D na ernsthaft, in dem regeldschungel kennt sich eh kaum mehr wer aus :rolleyes:


    kbg bekommst nur bis zur geburt von kind 2. wenn dein anspruch für kind 1 länger wäre, fällst darum um, ja!

    bin mir nicht 100% sicher. ich glaub fast, dass man erst nach mutterschutz kbg für kind 2 bekommt. blöd, kann mich auch nicht mehr erinnern, wie das bei kind 1 war :confused:

    da du in karenz und nicht "nur" hausfrau warst, bekommst auch wochengeld, weil du hattest ja bezüge. und zwar 180% des kbg. sind 26,15 EUR/tag, wenn ichs richtig im kopf hab.
    da scheints drum zu gehen, dass man vor der 1. karenz schon anspruch auf wochengeld hatte, dann bekommt mans auch beim zweiten kind. wärst du jetzt z.b. studentin gewesen und hättest bei kind 1 kein wochengeld bezogen, würdest jetzt auch die 180% des kbg nicht bekommen.

    wochengeld bekommt man, wenn man bezüge hatte. das kann eben auch kbg/arbeitslosengeld/notstandshilfe sein. und bei kbg gibts eben oben beschriebene ausnahme (schön vertrottelt, aber bitte).

    bei kind 3 gelten die selben regeln. --- edit: das nehm ich zurück! es wird ja was überarbeitet. keine ahung, was sie da alles ändern werden!
     
  18. Illy

    Illy Gast

    Mir wurde gesagt, dass man das KBG erst dann bekommt, wenn kein Wochengeld mehr aufbezahlt wird - also nach dem Mutterschutz. Die Kinderbeihilfe kann aber schon während des Mutterschutzes beantragen und auch beziehen.

    LG, Illy
     
  19. Persephone

    Persephone Gast-Teilnehmer/in

    ich kenn mich auch nicht aus:
    ich hab 1x den wisch gekriegt, daß das kbg mit 30.4. eingestellt wird, dann hab ich angerufen und nachgefragt:
    kbg wird bis zur geburt von nr.2 ausgesetzt, dann nachbezahlt, aber ich krieg wochengeld, eben die 180%

    dann hab ich nochmal den wisch gekriegt, daß das kbg ausgesetzt wird, warum auch immer.

    und heute seh ich am konto, daß ich das kbg bekommen hab - aber kein wochengeld :confused::confused::confused::confused::confused:

    bitte, ich hab was besseres zu tun, als 500x bei der wgkk anzurufen, vertröstet zu werden oder hinlatschen zu müssen! :mad::mad::mad:
     
  20. lenya

    lenya Gast-Teilnehmer/in

    @persephone: selbiges bei mir. hab auch die info bekommen, dass das kbg ab 30.4 eingestellt wird und telefonisch hab ich dann erfahren, dass ich ab da dann das wochengeld kriege und das kbg nachher ausbezahlt wird. naja und vor einigen tagen kam eben das kbg aber kein wochengeld ..... hab heute versucht, anzurufen, bin aber nicht durchgekommen. jetzt lass ich es mal sein und warte einfach.
    übrigens persephone, kennst mich eh noch ?! ;)
     

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