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Wochengeld und Sachbezüge

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Clara123, 18 Juni 2011.

  1. Clara123

    Clara123 Gast

    Hallo!

    Weiß jemand von euch, wie sich ein Sachbezug (zB Firmenfahrzeug) auf das Wochengeld auswirkt? Zu diesem Zeitpunkt (Beginn Wochengeld) wird ja nicht mehr im Unternehmen gearbeitet, das Auto ist also zurückzugeben. Wird das Wochengeld trotzdem vom netto der Vormonate berechnet (Sachbezug ist in dem Fall abgezogen) - oder kommt statt des Sachbezugs eine Geldleistung dazu bzw wird das Nettoeinkommen (vom Brutto) ohne Ansetzen des Sachbezugs als Grundlage verwendet?

    Liebe Grüße,
    Clara
     
  2. amanin

    amanin Gast

    Ich glaub das Wochengeld wird von den letzten 3 Durchschnittseinkommen berechnet.
     
  3. amanin

    amanin Gast

    Die Höhe des Wochengeldes ergibt sich aus dem Nettoarbeitsverdienst der letzten drei Kalendermonate vor Eintritt des Versicherungsfalles. Diesem Verdienst werden als Abgeltung für die Sonderzahlungen 14 %, 17 % oder 21 % hinzugerechnet - je nach Ausmaß der Sonderzahlungen.

    Dieser errechnete Betrag wird durch die Anzahl der Kalendertage der drei Kalendermonate (Beispiel: November bis Jänner = 92 Tage) dividiert. Dieser Betrag gebührt Ihnen für jeden Kalendertag Ihres Wochengeldanspruches.

    https://www.sozialversicherung.at/p...ubid=135777&action=2&p_menuid=67064&p_tabid=4
     
  4. Clara123

    Clara123 Gast

    Vielen Dank für den Link!

    Was ist, wenn in den drei Vormonaten, die zur Berechnung herangezogen werden, eine unregelmäßige Prämie ausbezahlt wurde? Wird die dazugerechnet? Was ist mit Pendlerpauschale und Tagesdiäten?
     
  5. MatsBM

    MatsBM Gast

    Das Pendlerpauschale wird nicht berücksichtigt ebenso wenig wie die steuerfreien Tagesgelder oder etwa km-Gelder.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  6. tondy

    VIP: :Silber

    Aber deine Frage bezüglich Sachbezug-PKW wurde (auch im Link nicht) erklärt, oder stehe ich auf der Leitung?

    Was ist übrigens mit einem Überstundenpauschale? Ich nehme an, dass das in der Schwangerschaft vom Arbeitgeber gestrichen werden muss. Richtig? Um diesen Betrag falle ich demnach bei der Berechnung von Wochengeld und KBG auch um, sehe ich das richtig?
     
  7. Clara123

    Clara123 Gast

    Ich bin davon ausgegangen, dass das gilt, was Netto rauskommt - also Firmen-PKW schon abgezogen... Aber zu 100% kann ich es nach dem Link auch nicht sagen, nein.

    Betreffend Überstundenpauschale: Soweit ich mich erkundigt habe, hängt das vom Unternehmen ab. Wenn die Pauschale quasi "Gehaltsbestandteil" ist, sollte sie eigentlich normal weiterbezahlt werden. Aber das hängt vom Unternehmen ab, glaube ich...
     
  8. tondy

    VIP: :Silber

    Auskunft von wem? Arbeiterkammer?

    Und wann gilt es als Gehaltsbestandteil und wann nicht?
     
  9. Clara123

    Clara123 Gast

    Nein, Quelle ist "nur" die Lohnverrechnungsabteilung bei meinem Arbeitgeber.
     
  10. tondy

    VIP: :Silber

    Hatte hier noch niemand diesen Fall?
     
  11. tondy

    VIP: :Silber

    Wenn der Sachbezug nicht rausgerechnet wird, wäre es auf jeden Fall vorteilhaft, den Firmen PKW schon 3 Monate vor Beginn des Mutterschutzes zurückzugeben - insbesondere beim ea KBG.
     

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