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Wochengeld und Kinderbetreuungsgeld?

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von pipale, 22 Dezember 2011.

  1. pipale

    pipale Gast-Teilnehmer/in

    Hallo,

    ich bin von der Firma aus bei der WGKK versichert, mein Wohnort ist allerdings im Burgenland.

    Weiß jemand von euch, welche Krankenkasse nun für mich betreffend Beantragung des Wochengeldes und des Kinderbetreuungsgeldes zuständig ist?

    Wann vor dem Mutterschutz muss man das Wochengeld beantragen und wie funktioniert das eigentlich genau? Irgendwie finde ich hierzu keine Informationen. Ich weiß zwar, welche Unterlagen ich für was benötige, aber ob ich dort persönlich hingehen muss oder ob es reicht, die Unterlagen per Mail oder Fax zu senden - keine Ahnung.

    Vielleicht kann mir jemand von euch etwas Licht ins Dunkel bringen.

    Mein Mutterschutz beginnt am 01.02.2012 - also ein wenig Zeit hab ich ja noch bis dahin.

    lG pipale
     
  2. filou08

    filou08 Gast-Teilnehmer/in

    für dich ist dann die wgkk zuständig (weil du ja dort versichert bist)

    ich musste kein wochengeld beantragen, das hat alles die BVA gemacht...die brauchten nur eine bestätigung über den voraussichtlichen geburtstermin und eine arbeits-u.entgeldbestätigung (die muss der dienstgeber hinschicken) hab aber keine ahnung wie das bei der wgkk ist-ob da auch alles automatisch beantragt wird..ich würd einfach mal anrufen..

    und das kbg wird sowieso erst beantragt, wenn das baby auf der welt ist..da solltest du dann nachdem du eine geburtsbestätigung hingeschickt hast alle notwendigen unterlagen bekommen
     
  3. pipale

    pipale Gast-Teilnehmer/in

    ok danke ... werde mal bei der WGKK anrufen und nachfragen :)
     
  4. maeuschen

    maeuschen Gast-Teilnehmer/in

    beantragen kannst du erst acht wochen vor dem geburtstermin. du brauchst eine bestätigung über den geburtstermin vom frauenarzt und eine bestätigung vom arbeitgeber. bei mir hat sie der AG direkt zur WGKK geschickt, musste nur die Bestätigung vom Arzt noch abgeben und das wars!
     
  5. pipale

    pipale Gast-Teilnehmer/in

    Habe mit der WGKK telefoniert, die hat mir die Mail-Adresse gegeben, wohin ich die Bestätigung vom Arzt schicken soll und das habe ich dann auch schon gemacht ... habe dieselbe Bestätigung an die WGKK gesendet, die ich auch dem Arbeitgeber bei Meldung der Schwangerschaft übergeben hatte ... falls sie etwas anderes benötigen, dann werden sie sich ja hoffentlich bei mir melden ...

    Die Bestätigung vom Arbeitgeber wird von denen direkt elektronisch an die WGKK übermittelt, dürfte scheinbar die gängige Meldeform sein.

    Na ich bin gespannt, ob das so klappt. Solange ich kein Geld bekommen habe, bin ich sehr skeptisch. :boes: Für meine Frauenarzt-Rechnungen brauchen's ja mittlerweile auch schon fast wieder 2 Monate zum Überweisen. :(

    lG pipale
     
  6. Danny

    Danny Gast

    Guter Tipp: Verlass dich da bei Krankenkassen nicht drauf.
    IMMER hinterhertelefonieren obs jetzt alles haben.
     
  7. pipale

    pipale Gast-Teilnehmer/in

    danke Danny, das hab ich mir eh auch bereits gedacht ... werde kurz vor Antritt des Mutterschutzes mal anrufen und fragen, ob sie alle Unterlagen für die Auszahlung des Wochengeldes von mir haben ...

    das KBG kann man eh erst nach der Geburt wirklich beantragen ...

    ein wahrer Dauerlauf nach der Geburt, na mal sehen, wie hektisch es wirklich wird ...

    lG pipale
     

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