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Wochengeld - KBG - wie funktioniert das jetzt genau???

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Elisa-25, 31 August 2009.

  1. Elisa-25

    Elisa-25 Gast-Teilnehmer/in

    mein Freund und ich überlegen ob wir "jetzt" schon aktiv an unserem 2. Kind basteln sollen :love:, da wir finanziell nicht´s verlieren wollen, würde ich gerne wissen ob sich das alles bei mir mit dem Geld ausgehen würde - ich denke und denke schon a Zeitl drüber nach, jedoch werd ich einfach nicht ganz schlau :eek:

    mein Sohn ist am 17.08.2008 geboren - KBG Variante hab ich die 2 - sprich das KBG läuft bei mir mit 16.4.2010 aus (da würde ich auch wieder zu arbeiten beginnen)

    wenn wir jetzt im September zu basten anfangen und es würde gleich einschlagen hätte ich lt. Rechner EGT ca. am 7.6.2010 ;) - wenn ich davon 8 Wochen Mutterschutz abrechne würde bei mir das Wochengeld ab 12.4.2010 anfangen!

    Lieg ich richtig mit meiner Denkweise bzw. geht sich das alles aus - ohne das ich Gefahr laufe kein Geld zu bekommen? Lese immer wieder das man hier schon bei 1 Tag!!! keinen Anspruch mehr auf Wochengeld hat wenn es sich nicht mit dem KBG Zeitlich ausgeht!!! :eek:

    Ich hoffe es können mir hier a paar Profis in Sachen KBG u. Wochengeld helfen :D:cool:

    :wave:Elisa
     
  2. Elisa-25

    Elisa-25 Gast-Teilnehmer/in

    keiner hier der mir weiterhelfen kann :confused:
     
  3. Liv-Ann

    Liv-Ann Gast-Teilnehmer/in

    Du keinen Anspruch auf Wochengeld, wenn du auch keinen auf Arbeitslose hast.
    Hast du ein aufrechtes Arbeitsverhälnis. Dann müsstest dazwischen arbeiten gehen. (Oder du machst dir mit dem Arbeitgeber was aus.) Oder du kündigst, oder hast schon? Dann hast aber Anspruch auf Arbeitslose und dann auch auf Wochengeld.
    Geht sich das alles nicht aus und du hast eine Lücke zw. KBG und Wochengeld, ohne Anspruch auf Arbeitslose oder aufrechtes Dienstverhältnis, dass gibts glaub ich eine Übergangsfrist (2 Wochen?) für Härtefälle). Oder du suchst die einen Job f. ein paar Wochen - spezielle Dienstgeben (AMS vermittelt) machen das.
    Ansonsten bekommst du kein Wochengeld vor der Geburt, aber nach der Geburt sofort das KBG, und nicht erst 8 Wochen danach.
    Ich hoff ich hab mich jetzt verständlich ausgedrückt:eek:.
     
  4. Elisa-25

    Elisa-25 Gast-Teilnehmer/in

    Sorry, aber jetzt bin ich noch verwirrter :confused: hab mir gedacht das ich wenn ich noch KBG-Bezieherin bin auch Anspruch auf Wochengeld habe (die 180 % vom geringsten KBG-Model) - warum müsste ich bei meinem jetzigen Arbeitgeber kündigen? :eek:

    meine Frage ganz kurz gebündelt erklärt - KBG läuft bis 16.4.2010, Wochengeld würde mit 12.4.2010 anfangen (lt. meiner Berechnung) - wäre das möglich, oder geht das nicht und ich müsste noch bei meinem jetzigen Arbeitgeber arbeiten?

    hoffe ich war jetzt verständlich :eek:
     
  5. Liv-Ann

    Liv-Ann Gast-Teilnehmer/in

    ja - wenn du noch Anspruch auf KBG hast, ist das kein Problem. (du bekommst eben die 180% des niedrigesten Modelles) Der oben erklärte Fall tritt erste ein, wenn das KBG schon ausgelaufen ist;). Aber wenn ich das richtig verstanden hab, wird das eine knappe Sache - ich wünsch dir alles Gute!!!!!!!!!!
     

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