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Wochengeld, KBG von der Karenz in die Karenz?!

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von RaphaelsMami, 31 Mai 2010.

  1. RaphaelsMami

    RaphaelsMami Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    ich hätte mal eine Frage bezüglich von der karenz in die nächste Karenz. Mein Sohn ist jetzt 9 Monate alt und ich bin noch bis April 2011 in Karenz. Mein LG und ich hätten gerne ein zweites Kind und die beiden sollen so ca. 2 Jahre Abstand dazwischen haben. Jetzt wollte ich mal nachfragen, wie das mit dem lieben Geld funktioniert. Hab ich, sollte ich nahtlos von der einen Karenz in den Mutterschutz übergehen, auch wieder anspruch auf Wochengeld (wieviel wäre das? das, was ich KBG bekommen?), oder läuft das KBG einfach für das zweite Kind weiter? (also ich weiß, dass ich den Antrag natürlich nochmal stellen muss fürs zweite, aber krieg ich dann vorher Wochengeld, oder gleich weiter das KBG?)

    Vielleich kann mir jemand helfen. mag grad nicht bei der GKK anrufen :eek::D
     
  2. young-mami2

    young-mami2 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo.

    Also bei mir ist es gerade so.Mit meinem zweiten Kind wär ich bis Mitte Oktober 2010 in Karenz,aber dadurch dass das dritte kommt bin ich seit Anfang Mai in Mutterschutz.
    Das Wochengeld beträgt 180% vom KBG,das sind so um die 720€ oder so(weiß nicht genau wieviel,aber so um die 720€).
    In den zweit Monaten vor der Geburt unseres Zwergis ist das KBG vom zweiten Kind stillgelegt und wird dann nach der Geburt ausbezahlt.Also die zwei Monate werden dann nachbezahlt.
    Ab der Geburt bekommst du dann noch 2 Monate Wochengeld und dann normal für das jüngste Kind das KBG je nach Variante für die du dich entscheidest.

    Hoffe es ist verständlich genug...wenn nicht probier ich es nochmal gg

    lg
     
  3. treble.clef

    VIP: :Silber

    man bekommt aber angeblich nur wochengeld, wenn der bezug von kgb bis zur schutzfrist für's nächste baby heranreicht (ich glaub mit ein bisschen toleranzzeit).
     
  4. Aletheia

    Aletheia Gast-Teilnehmer/in

    Das frag ich mich auch die ganze Zeit schon, gab auch schon einige male im Forum die Frage und hab sie selber auch schon paar mal gestellt. Ich blick aber auch trozdem noch nicht ganz durch. Aber im August weiss ichs dann^^
    Jedenfalls fix ist dass man Wochengeld kriegt, und zwar eben um die 700,- , glaube es sind 180% vom bisheregin kbg. Da ist auch egal welche kbg-variante man hat es wird immer von der längstmöglichen gerechnet (also 180% von diese 400nochirgendwas was man kriegt).
    Dann hab ich schon von manchen gehört, die kriegen dann wochengeld und kbg vom älteren kind bis zur geburt vom nächsten Kind gleichzeitig, ab der Geburt wird dann das kbg vom älteren kind eingestellt.
    Dann hab ich auch schon von welchen gehört, die das Wochengeld kriegen, das kbg vom älteren wird derweil stillgelegt, kriegt man aber nach der Geburt nachbezahlt.
    Weiss nicht wieso man da diese 2 unterschiedliche Sachen hört, vl. ists unterschiedlich in den vers. Bundesländern.
    Nochwas gibts da, ich glaube ab nem bestimmten Geburtstdatum wo das ältere Kind geboren ist, gibts auch ne andere Regelung (glaub das war irgenwann ab Herbst 2008), zumindest hab ich davon gehört, dass man da nur mehr das Wochengeld vom Ungeborenen kriegt und gar kein KBG mehr, auch net nachbezahlt. Aber ich weiss es eben auch noch nicht genau. Entweder wird das immer unterschiedlich geregelt, es hat irgendwas mit dem geb. datum zu tun oder keien Ahnung was es genau für Regelungen da gibt - wär mal ninteressant das genau zu wissen.

    Was ich mich frage ist, was mit diesem Zuschuss zum KBG passiert.... weil den kriege ich zurzeit fürn Grossen ja noch.
     
  5. RaphaelsMami

    RaphaelsMami Gast-Teilnehmer/in

    Danke für eure Antworten. Ich hab etwas gegoogelt und hab auf der AK den Absatz gefunden, dass man nur dann Wochengeld bekommt, wenn man mit der Schutzfrist fürs zweite in den Kindergeldbezug des ersten Kindes reinrutscht. So wie treble.clef geschrieben hat.

    das wird bei uns aber nicht der Falls sein. Da die Karenz Ende April abläuft und wir das zweite Kind erst für Spätsommer/Herbst 2011 geplant haben, werd ich dazwischen Teilzeit arbeiten gehen. Müsste dann in etwa so viel sein, wie das Wochengeld.
     

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