1. Reden wir miteinander ...

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Wochengeld für Selbständige

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Sandra2912, 11 Oktober 2011.

  1. Sandra2912

    Sandra2912 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo ihr lieben,

    kennt sich jd. von euch mit dem Wochengeld für selbständige aus?
    Bekommt man da Geld nur wenn man eine Betriebshilfe einstellt?
    In meinem Fall ist es so, das ich zwar weiter arbeiten werde, aber eben eingeschränkt d.h. ich brauche und will auch keine Betriebshilfe, aber warum sollte ich deshalb kein Geld bekommen.
    Wenn ich eine Betriebshilfe einstelle ist das Geld ja auch nur ein Durchläufer;ich bekomme eines dafür muss ich die Betriebshilfe zahlen, was macht da Sinn?

    lg
     
  2. ktf09

    ktf09 Gast-Teilnehmer/in

    hallo also mir hat man gesagt ich muss eine betriebshilfe angeben aber nicht einstellen , ich könnt auch meinen mann angeben. und das werd ich auch so machen und auch einfach weiterarbeiten.

    lg:love:
     
  3. lula

    lula jössas 8-O

    du kannst auch eine freundin oder die mama einstellen, irgendwer mit wenig oder gar keinem einkommen, dann gibt es da keine probleme.

    und das wochengeld ist wesentlich höher als dich z.b. eine geringfügig beschäftigte kostet ;)
     
  4. chrisp

    chrisp Gast-Teilnehmer/in

    bzw., zumindest bei mir (Designer) war es so, dass ich argumentiert habe, dass nur ich meinen Job machen kann, bzw. ich Aufträge auf Grund "meiner Handschrift/Art zu arbeiten" bekomme, daher niemand anderer den Job machen kann. Daher habe ich das Geld direkt bekommen.

    Was sehr mühsam ist an der Sache, in der Zeit, in der Du Wochengeld bekommst, musst Du weiter Deine SVA Beiträge zahlen, d.h. je nach Vorschreibung, geht da gleich wieder ein Batzen Geld an die SVA zurück...
     
  5. mamajunigarten

    mamajunigarten Gast-Teilnehmer/in

     
  6. mamajunigarten

    mamajunigarten Gast-Teilnehmer/in


    Wenn du eine Betriebshilfe der WKO nimmst, das sind meist selbständige Fachleute, bekommst du natürlich kein Wochengeld.
    Wenn du selber weiterarbeitest- wie ich es gemacht habe - bekommst du zwar Geld, mußt aber die SVA Beiträge ganz normal weiter zahlen.

    Ich wollte trotzdem niemanden in mein Institut lassen, hab einfach so lange gearbeitet (eingeschränkt) wie es geganen ist und als der zwerg 10 Wochen war, hab ich ebenfalls wieder zu arbeiten begonnen.

    Schau mal hier, steht´s ganz genau:
    http://esv-sva.sozvers.at/portal27/...nt/cmsWindow?action=2&p_menuid=7038&p_tabid=4

    alles liebe
     
  7. na klar. aber dafür meld ich gleich nach der geburt alles ruhend. das wochengeld nach der geburt brauch ich nicht, dann gibts halt gleich kbg. und ich möcht mich noch erkundigen, ob ich mich bei meinem mann wgkk mitversichern kann zusätzlich. die kleine wird sowieso bei ihm versichert.
     
  8. Sandra2912

    Sandra2912 Gast-Teilnehmer/in

    Im Internet steht eben meistens nur, dass man Wochengeld nur bekommt wenn man eine Betriebshilfe beschäftigt.
    So wie ich das aber von euch verstehe, brauche ich keine Betriebshilfe anstellen, arbeite selber weiter und bekomme Wochengeld oder?
    glg
     
  9. odessa

    odessa Gast-Teilnehmer/in

    es kommt ganz auf den beruf an und ob du einen gewerbeschein hast, neue selbständige bist etc. - bei mir als journalistin musste ich am formular ein kasterl ankreuzen, dass ich eine betriebshilfe beschäftige, damit ich das lächerlich geringe wochengeld überhaupt bekomme....

    seit 1. oktober krieg ich gar nichts, und ab geburt dann kindergeld. wegen der zuverdienstgrenze beim kindergeld (ich nehm das einkommensabhängige, da sind es 5.800,- PLUS sva-beiträge) musste ich mit monatserstem meine selbständigkeit zurücklegen, sonst hätte ich allein durch die sva-beiträge zu viel verdient.... da muss man aufpassen & sich gut erkundigen, ohne forum wär das bei mir dumm gelaufen!
     
  10. mamajunigarten

    mamajunigarten Gast-Teilnehmer/in

    Zu Nr. 1 / Ja das stimmt.
    Aber auf dem Orginalformular, gibts eben noch die Option schriftliche Gründe anzugeben, wenn du keine Betriebshilfe ( egal ob Familie oder Fremd) beschäftigen kannst. Kommt wie andere schon erwähnt haben auf deinen Beruf drauf an.
    Ich könnte weder noch beschäftigen, bin ein Ein-Frau-Unternehmen und habe der SVA einen A4 Brief mitgeschickt, mit Gründen warum ich unersetzbar :D;) bin !

    Bei weiteren Fragen, bin ich unterstützend gerne für dich da! :hug:

    lg mamajunigarten
     
  11. Amica32

    Amica32 Es ist alles nur geklaut!
    VIP: :Silber

    Also bei mir ist es so...wenn ich eine Betriebshilfe bekomme...bekommt die das Geld und ich die Hilft:D
    Wenn ich mich selber darum kümmer das mein Betrieb weiterläuft (wie auch immer) dann bekomme ich das Wochengeld! Ziemlich mühsam das ganze ....:rolleyes:
     
  12. silvie

    silvie Gast-Teilnehmer/in

    Aber wenn du deine Tätigkeit vor Geburt beendet hast, dann hast du keinen Anspruch auf das ein kommensabhängige Kinderbetreuungsgeld.

    lG
    S.
     
  13. odessa

    odessa Gast-Teilnehmer/in

    danke für den hinweis! besser ist natürlich der monatserste NACH der geburt zum stilllegen, auch wegen des versicherungsschutzes. das ist soooo kompliziert....
     
  14. pregnant

    pregnant Gast-Teilnehmer/in

    ui, das hab ich damals auch so gemacht und viele gute Gründe angegeben warum ich unersetzbar bin - und was war??? ich bekam von der lieben sva einen brief, dass ich keinen anspruch auf wochengeld habe, da ich keine betriebshilfe anstelle. :eek: meine gründe waren denen vollkommen egal - die haben gesagt, das das so nur geht, wenn ich Fremdenführer, Physiotherapeut etc wäre.
    bin gespannt ob das bei dir durchgeht! (was ich natürlich für dich hoffe)

    lg
     
  15. mamajunigarten

    mamajunigarten Gast-Teilnehmer/in

    echt nicht ? das tut mir leid für dich !:eek: kommt anscheinend wirklich auf den beruf an.....

    alles liebe
     
  16. silvie

    silvie Gast-Teilnehmer/in

    das finde ich jetzt nicht schwierig: keine aufrechte Selbständigkeit bis zur Geburt = kein einkommensabhängiges KBG
    aber es gibt schon vieles mehr zu bedenken, ist aber auch viel Geld (und Selbständige zahlen bekanntlich in den Pot minimalst ein).
     
  17. odessa

    odessa Gast-Teilnehmer/in

    bitte? ich bin seit 12 jahren selbständig und zahle im jahr 12.000 euro kranken und pensionsversicherung. dazu habe ich bei allen arztbesuchen etc. einen selbstbehalt von 20% - ich denke nicht, dass das so minimal ist. und wenn meine sva-beiträge einkommensabhängig sind, dann finde ich es auch gerechtfertigt, wenn mein kindergeld einkommensabhängig ist.
    das wochengeld ist es ja nicht, da gibts ja nicht wie bei allen anderen 80% sondern nur 26,- pro tag, und das nur, wenn ich angebe eine betriebshilfe zu haben, obwohl das in meinem beruf nicht möglich ist (aber da bekommt man dann telefonisch den tipp, egal, machen sie einfach ein kreuzerl).

    wenn ich also aufrecht selbständig bleibe, was ich vorhatte, dann verliere ich einen großteil vom kindergeld, weil die weiterlaufenden sva-beiträge ZUM gewinn dazugerechnet werden, und das die zuverdienstgrenze von 5.800,- schon in einem halben jahr überschreitet, auch wenn ich keinen cent dazuverdiene.

    ich würde gern - wie alle anderen - ganz einfach, ohne irgendwelchen hintentrum-geschichte, ohne angst, dass irgendwas versicherungstechnisch nicht klappt und ohne angst unwissentlich irgendwelche fristen und grenzen zu unter- oder überschreiten mein wochen- und kindergeld bekommen. das geht aber nicht, und das finde ich höchst kompliziert... (und auch sämtliche ansprechpartner be familienministerium und sva geben zu, dass das alles ganz und gar nicht selbständigenfreundlich ist)
     
  18. silvie

    silvie Gast-Teilnehmer/in

    Ich wollte dich nicht so aufregen. Ich finde das Ganze nicht schwierig, wenn man es so macht, wie der Gesetzgeber es sich gedacht hat. Klar, schwierig wird es, wenn man es anders machen will (zB will er nicht, dass man neben dem hohen eaKBgeld arbeitet/verdient, nur für Ausnahmen hat er die Möglichkeit eines geringen Zuverdienstes geschaffen).
    Und ja, da gebe ich dir Recht: das eaKBGeld ist vorrangig für Unselbständige gedacht.

    Was viele dazu sagen:Die Familienleistungen werden aus dem Familienlastenausgleichsfonds bezahlt. Dieser Fonds wird zu 75 % von den Unselbständigen gespeist, der Rest kommt von den Bundesländern und der allgemeinen Steuer. Landwirte und Selbständige zahlen nur ganz, ganz, ganz wenig ein und bekommen im Vergleich dazu sehr, sehr viel an Geld (insgesamt allein schon Familienbeihilfe und pauschales KBG, Schulbücher, etc.) heraus.
    Sozialversicherung, Steuern zahlen alle, die über der Steuer- und SV-Grenze arbeiten.
    Das zählt also nicht.

    Um den Anspruch auf eaKBGeld zu haben, musst du also bis zur Geburt die Tätigkeit aufrecht belassen (und weiter SV zahlen und kannst dafür eine Betriebshilfe bekommen oder, wenn man das nicht will und falsche Angaben macht, dann erhält man Wochengeld (wird auch aus dem oben erwähnten Fonds zu 70% bezahlt, also daher ist auch das WG für Selbständige niedrig und wird nicht erhöht - es sei denn die Einzahlung der Selbständigen erhöht sich).

    Ab Geburt kannst du die Tätigkeit beenden und eaKBGeld beziehen (sofern sich aus der Vergleichsrechnung aus dem Steuerbescheid aus dem Jahr vor der Geburt ein höherer Tagesbetrag als EUR 1000 ergibt).

    Zuverdienst? Der Gesetzgeber will nicht, dass man während dieser hohen Geldleistung noch andere Einkünfte hat, daher soll man gar keine Einkünfte haben. Du meldest also das Gewerbe ab, die SVA rechnet dich vor Bezugsbeginn des KBG ab und du hast keine SV-Vorschreibungen mehr. Also kein Problem.

    Gering weiterarbeiten ist schwer möglich (Selbständige haben es aber auch leichter, Einkünfte zu verschieben, also vorzugeben, dass sie wenig Einkünfte hatten - so das Argument vieler Unselbständiger) Aber, wenn du wenig arbeiten willst, dann kannst du auch bei der SVA beantragen, dass deine SV-Vorschreibung herabgesetzt wird (seit 2010 möglich).

    Wenn das auch nicht geht, dann - leider - gehört man nicht zur gewollten Zielgruppe.


    lg
     
  19. pregnant

    pregnant Gast-Teilnehmer/in


    ja, war aber im endeffekt net so schlimm... hab den typen dort angerufen und mit dem diskutiert und diskutiert und diskutiert .. im endeffekt hat er gsagt, ich soll den antrag neu ausfüllen und das mit der betriebshilfe ankreuzen - und ich bekam das geld dann wírklich! ich weiß net, ob ich ihm einfach so auf die nerven gegangen bin :D oder ob ich ihn überzeugt hab mit meinen aussagen :rolleyes:

    jetzt weiß ich wenigstens was ich zu tun hab - und brauch hoffentlich nimma diskutieren.

    lg
     
  20. Sandra2912

    Sandra2912 Gast-Teilnehmer/in

    Verstehe ich das jetzt richtig, man soll einfach Betriebshilfe ankreuzen, aber anmelden muss man niemanden?
    lg
     

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