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Wochengeld für 2. Kind ohne KBG??

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Pumpi, 3 März 2011.

  1. Pumpi

    Pumpi Gast-Teilnehmer/in

    Hallo Mamis,

    habs heute schon bei GKK, AMS und AK versucht aber anscheinend waren alle die Bescheid wussten grad nicht am Platz...

    Hoffe ihr könnt mir helfen - folgende Frage: mein Sohn geht ab Anfang November in den Kiga (2,5 Jahre) und das wäre auch mein Arbeitsbeginn. Weil wir jetzt aber ein 2. Kind planen wäre das im Moment ein Geburtstermin von ca. Anfang-Mitte Jänner. D.h. dass ich wahrscheinlich ab Anfang November schon im Mutterschutz wäre. Wenn ich dazwischen tatsächlich nicht arbeite (aber in einem aufrechten Dienstverhältnis bin) hab ich dann keinen Anspruch auf Wochengeld oder irgendwas? Wäre ich dann für die 2 Monate vor und 2 Monate nach der Geburt quasi völlig ohne Geld? (Schon ein Grund eine Schwangerschaft zu überdenken... :()

    Und noch eine Frage :eek:: Wenn ich zwar einen späteren Geburtstermin hätte aber frühzeitig freigestellt werden würde (also auch nicht arbeiten gehe)?

    Danke für Eure Infos!
    Pumpi
     
  2. kann ich mir nicht so richtig vorstellen dass du für die 2 monate wochengeld beziehen kannst wenn du nicht arbeiten gehst..
    wenns noch ganz knapp am ende der karenz wäre schon, dann würdest 180% von der 30+6 variante also ca. 700 euro bekommen.
     
  3. VeroLisa

    VeroLisa Gast-Teilnehmer/in

    Du bekommst ab der Geburt vom 2. das KBG.
     
  4. Diese Info habe ich bei der GKK auch bekommen!
     
  5. LiviaS

    LiviaS Gast

    Anspruch auf Wochengeld hast du dann tatsächlich nicht, wenn du zwischendurch ohne Bezüge bist, allerdings bekommst du dann das KBG ab Geburt.

    Wenn du allerdings KBG bis zum 30. LM beziehst und das geht nahtlos in den Mutterschutz über, dann bekommst du Wochengeld.
    Wenn du mit Ende des KBG-Bezuges in frühzeitigen MuSchu (wie gut ich das finde lassen bitte alle anderen jetzt dahingestellt) übergehst, dann bekommst du auch "ganz normal" Wochengeld.

    Was würde dagegen sprechen, zwischen Kiga-Beginn des älteren Kindes und neuerlichem MuSchu arbeiten zu gehen, wenn du eh ein aufrechtes Dienstverhältnis hast? Hast du in der Firma Anspruch auf Elternteilzeit?
     
  6. Nath84

    Nath84 Gast

    Hallo,

    Das war auch Thema bei uns, deshalb haben wir unser 2 Projekt verschoben :D
    Du bekommst wenn du unbezahlt daheim bist, zwar in einem aufrechten Dienstverhältnis bist und nicht arbeiten bist, leider kein Wochengeld. Du musst mind. 3 Monate arbeiten gehen und dann bekommst du wieder Geld.
    Mir habens das bei der AK so erklärt, dass ich zwar anrecht habe auch Wochengeld, aber die WGKK leider keine 3 Monate zur Berechnung hat und deshalb kein Geld kommen würde.
    Somit verschieben wir das Ganze :rolleyes:

    Ach ja, Du kannst aber auch wenn du kein Wochengeld bezogen hast die 80% Variante nehmen, denn zur Berechnung nehmen sie das Kalenderjahr indem du KEIN KBG bezogen hast.

    Ich hoffe ich konnte dir ein bissi weiterhelfen.

    LG
     
  7. jenta

    jenta Gast-Teilnehmer/in

    Du bekommst nur für 2 Monate kein Geld. Deshalb gleich die ganze Schwangerschaft überdenken, wenn du sie dir wünscht, würde ich nicht, was ist, wenn du sie einfach um 3 Monate nach hinten verschiebst (sofern dich das planen lässt) und arbeitest?
     
  8. Bettinawe

    Bettinawe Gast-Teilnehmer/in

    Ich finde es auch keinen Grund eine geplante SS zu überdenken - selbst wenn Du wirklich 2 Monate nichts bekommen solltest. Ein Kind kostet bis es groß ist so viel Geld:rolleyes: - da sollten 2 Monate ohne Bezüge (wenn nur ein bisserl Rücklagen da sind) kein Hinderungsgrund sein:).
     
  9. Pumpi

    Pumpi Gast-Teilnehmer/in

    Also mit Schwangerschaft überdenken meinte ich natürlich momentan und nicht überhaupt. Natürlich würde ich wegen sowas nicht auf ein Wunschkind verzichten. :)

    Jetzt bin ich aber leider trotzdem kein Stück weiter. Mir haben sie jetzt nämlich zwischendurch auf der AK gesagt, dass ich auch Anspruch auf Wochengeld habe wenn ich dazwischen nicht arbeiten gegangen bin. Also jeder sagt da was anderes :( Die GKK hat allerdings wie ihr gesagt: kein Anspruch.

    Ich würde selbstverständlich dazwischen arbeiten wenn es sich ergibt, in der derzeitigen Situation (falls es gleich klappt) wäre es halt aber wie geschildert. Und noch länger warten... seufz... mag ich irgendwie auch nicht. Ich hätte schon gern, dass meine Kinder altersmäßig nicht so weit auseinander sind (wenn es sich denn überhaupt planen lässt).

    Pumpi
     
  10. Pumpi

    Pumpi Gast-Teilnehmer/in

    Ich bin nicht sicher wie ich das verstehen soll aber ich möchte hier anmerken dass ich beim 1. Kind auch bis zum Schluss gearbeitet habe und würde einen frühzeitigen MuSchu beim 2. Kind genausowenig provozieren. Nichtsdestotrotz gibt es Situationen in denen die Schwangerschaft problematisch verläuft (bei einigen meiner Freundinnen der Fall) und somit darf ich diese Option hoffentlich in Erwägung ziehen.
     
  11. Candi

    Candi Gast-Teilnehmer/in

    Die AK bezieht sich da wahrscheinlich auf folgendes Urteil: http://www.kleinezeitung.at/allgeme...chstrichter-bejahen-wochengeld-anspruch.story - vielleicht wissen die das bei der GKK noch nicht oder wollen es nicht wissen.
    Ich würd das so verstehen, wenn innerhalb der 2 Jahre Karenzzeit wieder der Mutterschutz in Kraft tritt, hat man Anspruch auf Wochengeld, auch wenn man eine kürzere KBG Variante (zB. Einkommensabhängig) gewählt hat.
     
  12. sonnengelb

    VIP: :Silber

    hast du bei der AK auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass du dann bereits außerhalb der gesetzlichen karenzzeit bist und sie GENAU in besagtes urteil reinschauen sollen, ob das somit überhaupt auf dich zutrifft?

    lg
     
  13. Maca8

    Maca8 Gast

    Wenn du zu dem Zeitpunkt wo du in Mutterschutz für Kind 2 gehst noch Anspruch auf Kinderberteuungsgeld für Kind 1 hast dann bekommst du Wochengeld (ca 740 €). Läuft das Kinderbetreuungsgeld vor dem Mutterschutz aus bekommst nichts. Dann bekommst erst wieder Kinderbetreuungsgeld für Kind 2 ab dessen Geburt.
     
  14. LiviaS

    LiviaS Gast

    Das sollte keinesfalls persönlich gemeint sein, sondern mir nur sicherheitshalber gewisse Hyänen vom Hals halten. ;)

    Da ich vor längerer Zeit auf ein ähnliches Thema geantwortet habe und mir dann - da ich diesen Satz nicht dazu geschrieben habe - dann ein paar auf eine recht unschöne Art und Weise vorgeworfen hätte, ich würde Sozialschmarotzertum unterstützen, wollte ich gleich mal vorbeugen. :D
     

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