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Wochengeld - Frage an Spezialisten bzgl. Sonderzahlung

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von tala, 31 Oktober 2007.

  1. tala

    tala Gast-Teilnehmer/in

    Hoffe, es kann mir jemand von euch helfen...:

    Ich wollte gerne nachrechnen wie sich das Wochengeld ergibt und bin auf eine Differenz zwischen meiner Berechnung und dem Ergebnis der Kasse gekommen.
    Deswegen war ich heute bei der BVA (wird sicher gleich sein wie bei den anderen Kassen auch) und hab mich erkundigt.

    Der Unterschied ergibt sich deswegen:

    Ich habe für drei Monate das Nettogehalt genommen und die Sonderzahlungen (13. und 14.) aliquot netto pro Monat dazugezählt. Dann ergibt sich eine Summe die ich durch die Anzahl der Tage der drei Monate dividiert habe - voila der Tagsatz den ich bekommen sollte als Wochengeld.

    Die BVA rechnet anders: sie nimmt für drei Monate das Nettogehalt und rechnet die Sonderzahlungen mit 17% dazu. Meiner Meinung nach ist das aber falsch! Das würde doch nur für Bruttobezüge gelten? Brutto ist die Sonderzahlung pro Quartal 50% eines Bruttogehaltes also pro Monat 50/3=17% des Bruttomonatsgehaltes. NETTO ist die Sonderzahlung aber mehr als 17% pro Monat da sie ja deutlich niedriger versteuert ist.

    Mit dieser Berechnung bekomme ich monatlich also weniger Gehalt als wie ich noch verdient habe? Blicke da überhaupt nicht durch :confused:

    Kennst sich da irgendjemand von euch aus? Oder hat das irgendjemand mal nachgerechnet und kann mir sagen ob die BVA einen Fehler hat? Oder vielleicht wo mein Gedankenfehler liegt??

    Ich wär echt total dankbar falls mir irgendjemand einen Tipp dazu geben könnte!!! Sitz jetzt schon seit Tagen drüber und blicke einfach nicht durch :confused:
     
  2. tala

    tala Gast-Teilnehmer/in

    Also, ich war heute bei der AK mich erkundigen. Anscheinend ist es in Ordnung die Sonderzahlungen pauschal mit einem gewissen Prozentsatz zu den Nettobezügen dazuzuzählen. Grade ob die 17% korrekt sind hat mir der Herr dort nicht genau sagen können.

    Deshalb meine Frage: mögt's das vielleicht auch mal bei euch überprüfen, ob nur bei mir jetzt weniger Gehalt heraus kommt oder bei euch auch? Das wär echt super!!! Ich wär euch voll dankbar!!!
    Die Berechnung habe ich mir erklären lassen (von BVA und AK) und die geht so:

    1. Nettogrundgehalt (ohne aliquotes 13./14. Gehalt) zusammenzählen für die letzten 3 Monate vor Mutterschutzbeginn
    2. Diesen Betrag mal 1,17 rechnen - damit werden die Sonderzahlungen pauschal mit 17% berücksichtigt
    3. Den erhaltenen Betrag durch die Tagesanzahl der 3 Monate dividieren (Bspw. für Juni+Juli+August wären es 92 Tage) ergibt den Tagsatz.

    Und eben genau dieser Tagsatz ist bei mir geringer als ich noch gearbeitet habe. Und das ergibt sich genau durch die pauschale Berücksichtigung der Sonderzahlungen mit 17% des Nettogehaltes. Weil eigentlich sind sie 17% des Bruttogehaltes pro Monat (s.o.). Netto wäre der Anteil der SZ mehr, da sie ja geringer versteuert werden. Und genau um diesen begünstigten Steuersatz fallen wir anscheinend um - oder auch nur ich?

    Mir tät's echt total helfen falls irgendwer von euch die Zeit findet das kurz zu rechnen - geht eh schnell, und mir dann sagt's ob euer Tagsatz (berechnet mit 17:wacky: sich mit dem deckt was eure Kasse euch zahlt. Oder ob nur meine Kasse diese 17% hat, und die vielleicht falsch sind...
     
  3. Muckl1304

    Muckl1304 Gast

    tala was ich weis sind es 180% deines letzten 3 Monats durchschnittsgehaltes aber frag mal silvie hier (hoffe sie schreibt sich so) die kennt sich damit sehr sehr gut aus
     
  4. tala

    tala Gast-Teilnehmer/in

    Danke muckl dass sich wenigstens einer erbarmt und mir antwortet ;)


    So, falls es wen interessiert, ich hab jetzt die Gesetzestexte herausgesucht zum Wochengeld:

    Sozialversicherungsgesetz:
    § 162.
    (3) Das Wochengeld gebührt in der Höhe des auf den Kalendertag
    entfallenden Teiles des durchschnittlichen in den letzten 13 Wochen (...) vor dem Eintritt des Versicherungsfalles der Mutterschaft gebührenden Arbeitsverdienstes, vermindert um die gesetzlichen Abzüge; die auf diesen Zeitraum entfallenden Sonderzahlungen sind nach Maßgabe des Abs. 4 zu berücksichtigen.
    (4) Die auf die letzten 13 Wochen bzw. auf die letzten drei
    Kalendermonate entfallenden Sonderzahlungen sind bei der Bemessung des Wochengeldes in der Weise zu berücksichtigen, daß der nach Abs. 3 ermittelte Netto-Arbeitsverdienst um einen durch die Satzung des Versicherungsträgers allgemein festzusetzenden Hundertsatz erhöht wird...

    Satzung BVA 2005:
    § 28. Die BVA berücksichtigt die auf die letzten drei Kalendermonate entfallenden Sonderzahlungen bei der Bemessung des Wochengeldes, in dem sie den nach § 84 B-KUVG in Verbindung mit § 162 Abs. 3 ASVG ermittelten Nettoarbeitsverdienst um 17 % erhöht.

    Satzung GKK 2006:
    § 42. Die auf die letzten drei Kalendermonate bzw. die letzten 13 Wochen entfallenden Sonderzahlungen sind bei der Bemessung des Wochengeldes dadurch zu berücksichtigen, dass der nach § 162 Abs. 3 ASVG ermittelte Nettoarbeitsverdienst um einen entsprechenden Prozentsatz erhöht wird, und zwar
    1. bei Sonderzahlungen
    a) bis zur Höhe eines Monatsbezuges bzw.
    b) von 4 1/3 Wochenbezügen
    um14 %
    2. bei Sonderzahlungen
    a) von mehr als einem Monatsbezug bis zur Höhe von zwei Monatsbezügen bzw.
    b) von mehr als 4 1/3 Wochenbezügen bis zur Höhe von 8 2/3 Wochenbezügen
    um 17 %
    3. bei Sonderzahlungen
    a) von mehr als zwei Monatsbezügen bzw.
    b) von mehr als 8 2/3 Wochenbezügen
    um 21 %
    4. bei Sonderzahlungen von gemäß § 471f ASVG Pflichtversicherten
    um 17 %.

    -> d.h. im Klartext also, dass die meisten von uns während des Wochengeldbezuges eine Einbuße gegenüber unserem früheren Gehalt haben aufgrund der pauschalen Berücksichtigung der Sonderzahlungen.
     

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