1. Reden wir miteinander ...

    Liebe(r) Gast, tausche dich mit uns über die Themen aus, die dich gerade beschäftigen. Falls du es aushältst zu erfahren, was Außenstehende darüber denken. ;-)

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Wochengeld, ect.

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von Sabrina23, 7 Juli 2008.

  1. Sabrina23

    Sabrina23 Gast-Teilnehmer/in

    Hallöchen! :wave:

    Kenn mich wieder mal nicht aus deshalb benötige ich wie so oft eure Erfahrungen! :eek:

    Ich bekomm doch 8 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt Wochengeld oder? Jetzt würd ich gern wissen muß ich das beantragen?

    Wenn ja wann und wo?

    Wieviel wird das sein?

    Muß ich sonst noch etwas beachten was ich vor der Geburt machen muß?

    Krankenhaus aussuchen und anmelden,.. was sonst noch???? :confused: :confused:

    Glg Sabrina
     
  2. dani29

    dani29 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo!

    Also das Wochengeld bekommst und von der GKK.

    Ich bekomme vorgezogenes Wochengeld seit der 17 ssw da ich schon in Frühkarenz bin.
    Hab von der GKK ein Formular für meinen Arbeitgeber bekommen welches auszufüllen war. Mit dem bin ich dann wieder zur Gkk.

    Es wird etwas mehr als dein Nettogehalt sein da UB und WR aliquot mitgerechnet werden.

    LG :wave:

    EGT 18.11.2008
     
  3. Sabrina23

    Sabrina23 Gast-Teilnehmer/in

    Also ich bin im Moment Freigestellt und bekomm somit auch geld von der GKK und das was ich jetzt bekomme wird so bleiben auch wenn ich ganz freigestellt werde und ich muß mich dann nicht mehr drum kümmern?
     
  4. Sabrina23

    Sabrina23 Gast-Teilnehmer/in

    Kann mir da keiner was dazu sagen? :(
     
  5. Holyangel24

    Holyangel24 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo

    Leider nicht bin auch freigestellt und hab auch keine Ahnung bis jetzt ob ich da noch was machen muss :(
     
  6. RPBM69

    RPBM69 Gast

    Hallo Sabrina!

    Bist du in Krankenstand oder bist du in Frühkarenz? Da ist nämlich ein grundlegender Unterschied, vor allem für deinen Arbeitgeber.
    Der Mutterschutz beginnt 8 Wochen vor dem EGT, auch wenn du jetzt in Krankenstand sein solltest. Wenn der Bezug über den Arbeitgeber endet, dann bekommst du Krankengeld ganz normal über die Krankenkassa.
    Für den Bezug des Mutterschutzgeldes muss der Arbeitgeber eine Abschlussrechnung mit deinen Bezügen und dem Schreiben, welches du vom FA bekommen haben solltest, an die GKK schicken, die berechnen dann einen täglichen Bezugsanspruch und der wird dir auf den Tag genau abgerechnet und überwiesen.
    Es sind ca. 80% von deinem Nettobezug der letzten 6 Monate plus aliquot UZ und WR. Bin mir aber nicht sicher. Bei mir sind es ca. 34 Euro täglich, da bekommt man eine Bestätigung von der GKK.

    lg Bettina :wave:
     
  7. minime

    VIP: :Silber

    Hallo,

    wann hast du das Schreiben vom FA bekommen?

    Danke und LG, minime :wave:
     
  8. ermin2006

    ermin2006 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo, Sabrina23,
    ich sage dir wie es bei mir war...
    ich war vom 2. bis 3. Monat in Krankenstand (3 Wochen), daweil habe ich normal Gehalt bekommen, dann habe ich Freistellung bekommen und die Firma hat mit alles ausbezahlt (mit Urlaub). Und bis ich mein Kind bekommen habe, habe ich Freistellungsgeld bekommen. Es ist normalerweise 8 Wochen nach der Geburt, aber ich habe 12 Wochen nach der Geburt Wochengeld bekommen, weil ich einen Kaiserschnitt hatte. Also ich glaube, wenn du dein Kind bekommst, dann wirst du sowieso alles beantragen (GKK, Finanzamt). Jetzt brauchst du nichts machen.
    :wave: ich hofe, ich habe dir geholfen...
     
  9. Holyangel24

    Holyangel24 Gast-Teilnehmer/in

    Hallo

    das ist bei mir jetzt der fall bekomme alles von der WGKK und wie ist das abre dann mit den Karenzgeld das ist ja dann wesentlich weniger werd ich dann umgestellt einfach oder muss ich noch was beantragen ??
    Kenn mich gar nicht aus da es unser Erstes ist.

    :confused::confused::confused:

    Liebe Grüsse Petra
     
  10. Sabrina23

    Sabrina23 Gast-Teilnehmer/in

    Super, danke das war mir schon eine große Hilfe!! :wave:
     
  11. Mama31

    Mama31 Gast-Teilnehmer/in

  12. RPBM69

    RPBM69 Gast

    Ziemlich früh. Ich glaub bei der 2. MuKi Untersuchung. Hinten bestätigt er die Schwangerschaft und die Vorderseite muss der Arbeitgeber ausfüllen!
     

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