1. Reden wir miteinander ...

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Witwenpension/Halbwaisenrente

Dieses Thema im Forum "FORUM | Reden wir miteinander ..." wurde erstellt von aussie, 23 Juli 2013.

  1. aussie

    VIP: :Silber

    hallo,

    da sich mein Lebensgefährte und ich in nächster zeit gemeinsam ein haus anschaffen möchten, haben wir uns jetzt auch bezügl. Absicherungen gesprochen.

    wir sind nicht verheiratet, haben 2 kleine kinder.
    angenommen er würde sterben, würden meine töchter halbwaisenrente bekommen.
    das heißt, die kinder wären soweit mal abgesichert.

    in unserem fall geht es darum, ob wir heiraten sollen oder nicht. vor allem ob wir nur wegen der, witwenpension heiraten sollen? (nicht das wir nicht auch verliebt sind ineinander ;)) aber irgendwie haben wir beide immer gesagt, das wir es nicht notwendig finden zu heiraten) und jetzt tut es sich doch auf und ich weiß nicht, ob es nicht reicht, wenn die kinder abgesichert sind, das wir event. den Kredit weiter rückzahlen könne.

    also wie hoch ist so eine halbwaisenrente? (mein lg würde in etwa € 2.000 Pension bekommen, arbeitet schon seit 30 jahren selbständig) bzw. wie hoch wäre ein witwenpension?

    vielen dank für eure Infos!!!
     
  2. Kaktusbluete

    Kaktusbluete Matriarchin aus Leidenschaft
    VIP: :Gold

    Naja auch im Erbrecht kann es interessant werden.

    Der Konsument hat mal eine recht gute Broschüre gehabt, gab´s auch zum runter laden.
    "Partnerschaft & Recht" hat´s geheißen und war wirklich äußerst informativ und aussagekräftig.
    Als Entscheidungsbasis kann ich dir soetwas sehr empfehlen.

    Die Fragestellung, so wie du sie hier schreibst ist zu unübersichtlich und viel zu wenig.
    Du brauchst es explizit auf euch und eure Lebensumstände zugeschnitten.

    Da wirst du dich selbst bemühen müssen.
    Hier wirst du keine stichhaltigen und schon gar keine vollkommenen Antworten finden, die Entscheidungshilfe bieten können.
     
  3. montag

    montag Gast

    mein lg und ich sind auch nicht verheiratet, als unser kind zur welt kam hat mein lg eine ablebensversicherung mit mir als begünstigte abgeschlossen da ich damals noch nicht mit meiner ausbildung fertig war.

    jetzt ist es so dass ich mein kind locker alleine erhalten kann, wir haben keine schulden somit ist für uns das thema abgeschlossen. würde einer von uns beiden schwer erkranken würden wir heiraten da wir eine pflichtversicherung unserer standesvertretung haben für die wir dann jahrelang umsonst einbezahlt hätten, da dann der jeweilige partner keine witwen/witwer rente bekäme. stirbt einer von uns sehr plötzlich ist es ebenso, ist aber kein grund jetzt zu heiraten.

    hätten wir ein haus mit schulden würden wir uns auch absichern aber nicht in form einer hochzeit sondern eher einer versicherung bzw wenn hochzeit dann nur mit klarem ehevertrag.

    zuguterletzt weiß keiner von uns wie sich die pensionsansprüche in zukunft entwickeln werden, auf eine berechnung von heute würd ich mich nicht verlassen wenn ich durch meinen job alleine nicht 2 kinder und einen kredit finanzieren kann.
     
    #3 montag, 23 Juli 2013
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 23 Juli 2013
    aussie gefällt das.
  4. flip210475

    flip210475 Gast-Teilnehmer/in

    Sobald du einen Kredit für ein Haus aufnimmst, musst du eine Ablebensversicherung abschliessen, damit in einem Todesfall, der Kredit gedeckt ist.

    Diese Versicherung wird auch von der Bank verlangt, als Absicherung.

    Und ich sag dir gleich, eine Witwenpension, gehört ah net dir alleine, davon musst du sogar an das Finanzamt was abgeben, und das ist nicht wenig.
    Also mit sowas rechnen brauchst nicht.
     
  5. aussie

    VIP: :Silber

    hi,
    danke, ich hab letztens gehört, das man dafür sogar Sozialversicherung bezahlt!!!! aber im prinzip wäre es auf jeden fall soviel, das für die kinder gesorgt ist. ich kann meinen Lebensunterhalt gut selbst bestreiten.
    mein lg ist halt selbständig und sieht wieviel Geld er jedes Monat alleine nur am pensionsversicherung zahlt (und das schon seit 30 jahren) und die will er auf keinen fall verschenken!!!!
    lg
     
  6. Kaktusbluete

    Kaktusbluete Matriarchin aus Leidenschaft
    VIP: :Gold

    Sei mir nicht böse, ich denke nicht dass du irgendwie ernsthaft an das Thema heran gehst.

    Wenn es um die Zukunft geht und die Versorgung, dann sind diese Gedankengänge stümperhaft.

    Ich empfehle dir nochmals die Broschüre vom Konsument, wo eine gute Gegenüberstellung der beiden Modelle ist und zwar weitaus mehr Teilbereiche betreffend als diesen Winzingen den du da ansprichst.

    So wie du das hier bringst, wirkt es auf mich etwas nach Unterhaltungssorgen, aber nicht nach ernsthaften Informationsbedürfnis.
     
  7. Privatrice

    Privatrice Gast-Teilnehmer/in

    Wie bei praktisch jedem Einkommen zahlst Du beim Bezug einer Witwenpension Einkommensteuer-vorausgesetzt sie ist überhaupt hoch genug.
    Und ja, OMG, Du zahlst auch Krankenversicherung (!!!!!!!!)-5,1% (!!!!!!!!!). Das ist wahrscheinlich das, was Du mit "Sozialversicherung!!!!! meinst, ansonsten fällt nämlich keine weitere Abgabe an.
    Kinder, die Waisenpension beziehen, sind beitragsfrei krankenversichert.
     
    #7 Privatrice, 25 Juli 2013
    Zuletzt bearbeitet: 25 Juli 2013
  8. gartenfee1412

    gartenfee1412 Gast-Teilnehmer/in

    1 Frage. Warum möchtest du auf Witwen oder er auf Witwerpension verzichten ;) War es nicht früher so, dass wenn man nicht verheiratet war, von dem Verstorbenen dann die nächste Verwandtschaft bei seinem Teil mit erbt? Also seine Hälfte wird dann prozentuell auf seine nächsten Erben aufgeteilt... Kinder, Eltern...
    2. Frage: könnte man das vielleicht Testamentarisch regeln, oder steht z.B. den Eltern trotzdem ein Pflichtteil zu
    3. Frage: Vielleicht ist es ja mittlerweile schon anders? :D

    Fakt für uns damals: Wir heiraten, damit sind all diese "Probleme" aus dem Weg und man muss sich keinen Kopf machen :D (abgesehen, dass man sie ja auch so lieben kann,..... :D )

    LG
     
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  9. sonnengelb

    VIP: :Silber

    hi

    soweit ich weiß, ohne Testament:
    Kinder und kein Ehepartner: Kinder erben alles
    Kinder und Ehepartner: beide erben, Ehepartner ein drittel, Kinder zwei drittel
    kein Ehepartner, keine Kinder: Eltern erben
    Ehepartner, keine Kinder: Eltern und Ehepartner erben, Eltern ein drittel.

    Eltern erben also sowieso nur wenn keine Kinder da sind.
    wenn nur noch ein Elternteil lebt, dann wird es komplizierter.

    LG erbt nie.

    per Testament kann man einen teil anders dirigieren. Pflichtteil kann man aber nicht umgehen (seltene Ausnahmen gibt es) . Pflichtteilsberechtigt sind Kinder, Ehepartner und falls keine Kinder vorhanden sind die Eltern. LG in keinem Fall.

    man könnte auch sagen: erbmäßig muss man sich immer mit den Kindern auseinandersetzen, und falls die nicht vorhanden sind dann mit den Eltern - auch als Ehepartner.

    ich für mich hoffe sowieso, dass bei mir solche Dinge noch in weiter Zukunft liegen :D

    LG

    ps abgesehen von den rechtlichen Dingen, mit dem sowieso lieben hast du absolut recht :D
     
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  10. IronEagle

    IronEagle Gast-Teilnehmer/in

    Gucks du hier:
    HELP.gv.at: Allgemeines zum gesetzlichen Erbrecht

    Allgemeines zum gesetzlichen Erbrecht

    Die gesetzliche Erbfolge tritt ein, wenn:
    • es kein Testament bzw. keinen Erbvertrag gibt
    • das Testament bzw. der Erbvertrag ungültig ist
    • das Testament bzw. der Erbvertrag nicht das gesamte vererbbare Vermögen der Verstorbenen/des Verstorbenen betrifft
    • die Erben nicht zur Erbschaft gelangen, weil sie z.B. auf die Erbschaft verzichtet haben oder bereits vor der Verstorbenen/dem Verstorbenen gestorben sind.
    Folgende Personen zählen zum Kreis der gesetzlichen Erbinnen/Erben:
    • Ehegattin/Ehegatte bzw. eingetragene Partnerin/eingetragener Partner
    • Kinder oder deren Nachkommen, wenn keine vorhanden sind, auch
      • Eltern und deren Nachkommen (Geschwister oder Nichten/Neffen der Verstorbenen/des Verstorbenen), wenn auch diese Personen nicht vorhanden sind, auch
      • Großeltern oder deren Nachkommen und schließlich die Urgroßeltern
    Die mit der Verstorbenen/dem Verstorbenen verschwägerten Personen (Schwiegertochter/Schwiegersohn, Schwiegermutter/Schwiegervater, Schwägerin/Schwager, Stieftochter/Stiefsohn, Stiefmutter/Stiefvater) haben kein gesetzliches Erbrecht. Das Gleiche gilt für Lebensgefährtinnen/Lebensgefährten.
    Nähere Informationen über das Erben von Lebensgefährtinnen/Lebensgefährten finden sich im Kapitel "Nicht eheliche Lebensgemeinschaften" auf HELP.gv.at.
    Kinder, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind, sind seit dem Jahr 1991 den Kindern gleichgestellt, deren Eltern miteinander verheiratet sind. Die Vaterschaft eines Kindes, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind, muss allerdings durch Gerichtsurteil oder Vaterschaftsanerkenntnis festgestellt worden sein.
    Weitere Informationen über das Erbrecht von Kindern, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind und über weitere Rechte von Kindern im Todesfall finden sich auf HELP.gv.at.
     
  11. no-mercy

    no-mercy Fulgurator

    Wenn es rein um Absicherung geht, dann brauchst du nicht zu heiraten. Ein Testament und Versicherungen, wo du die Begünstigte bist, reichen.
    Wichtiger ist in jedem Fall, dass ihr beide für das Haus eingetragen seid. Es muss dir auch bewusst sein, das ist aber unabhängig ob verheiratet oder nicht, im Falle des Todes eines der beiden Partner, der andere üblicherweise NICHT über das Erbe der Kinder verfügen kann, sondern ein Rechtspfleger eingesetzt wird. Das kann bei Hausanteilen schon kritisch werden, wenn es dann um Renovierungen etc geht.

    Bezüglich erben, ist schon alles gesagt. Eltern (und Geschwister!!!) erben nur, wenn keine Kinder da sind.
     

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